Zur Navigation springen
Startseite

Satzung der Thelema Society

 

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Zeichen

Der Verein führt den Namen "Thelema Society" (TS), die Thelemiten. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach Eintragung lautet der Name "Thelema Society e.V.".

Der Verein hat seinen Sitz in 29468 Bergen/Dumme, Breitestr. 65

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Zeichen der TS ist die Triade im Dreieck von einem Kreis umgeben.

2. Zweck und Aufgaben

Die TS ist eine Gemeinschaft deren Ziel es ist die thelemische Lebensform, d.h. einen zeitgemäßen und ganzheitlichen Lebensstil für ein sinnvolles Leben, zu entwickeln, zu praktizieren und zu verbreiten.

Bezüglich "Sinn des Lebens" stützt sich die TS auf das im Jahre 1904 von Aleister Crowley geschriebene Werk "Liber L vel Legis".
Die Interpretationen und Überzeugungen Aleister Crowleys sind für die TS nicht verbindlich.

Das Liber L vel Legis wird von der TS nicht als eine religiöse Offenbarung, sondern als ein psychoaktives Kunstwerk verstanden. Das Ziel der TS ist in einem "Mission Statement" zu präzisieren, welches vom Hohen Rat entworfen und vom Concilium beschlossen wird.

Zur Erreichung des Zwecks sollen zweckrelevante Forschungen durchgeführt, ein breites Informationsspektrum angeboten und ein spezifischer Lebensstil entwickelt und praktiziert werden. Das geschieht z. B. durch: Informationsseiten und Communities im Internet, fachspezifische Publikationen, Seminare, die Errichtung von regionalen Zentren, Treffen und Kooperationsveranstaltungen mit anderen Personen und Institutionen sowohl national als auch international.

3. Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag, der an das Koordinat (Vorstand) zu richten ist. Das Koordinat entscheidet über den Aufnahmeantrag und die Art der Mitgliedschaft nach freiem Ermessen (ausgenommen EM, siehe unten). Bei Ablehnung des Antrages ist es nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft des Vereins besteht aus passiven (PM), fördernden (FM), aktiven (AM) und Elite-Mitgliedern (EM).

  • Passives Mitglied (3. Kreis) kann jede Person werden, welche die thelemische Lebenspraxis, wie sie in verbindlichen Texten vorzulegen ist, verstanden hat, ausdrücklich anerkennt und die TS nach ihren Möglichkeiten unterstützt.
  • Förderndes Mitglied (2. Kreis) kann jede Person werden, welche die thelemische Lebenspraxis anstrebt und die TS im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch regelmäßige Beiträge (monatlich, viertel-, halb- oder jährlich) unterstützt.
  • Aktives Mitglied (1. Kreis) kann jede Person werden, welche die thelemische Lebenspraxis handelnd anstrebt, regelmäßig an Veranstaltungen der TS teilnimmt, 10% ihrer Zeit und ihres Nettoeinkommens an die TS spendet und einen Eid auf Thelema (Verpflichtung zur thelemischen Lebensform) leistet.
  • Elite-Mitglied (0. Kreis) kann jede Person werden, welche die thelemische Lebenspraxis als primäres Lebensziel anstrebt, dies durch bekundete (im Handeln beobachtbare) Präferenzen zeigt, durch Prüfungen nachweist, ein paradigmatisches thelemisches Leben führt und sich durch einen Eid dazu verpflichtet. Um Elite-Mitglied zu werden ist die Zustimmung des Hohen Rates erforderlich.

Personen unter 18 Jahren können unter folgenden Bedingungen Mitglieder werden:

  • Es liegt dem Koordinat eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vor.
  • Die Mitgliedschaft bleibt bis zur Volljährigkeit auf den 3. Kreis (passives Mitglied) beschränkt.
  • Die Teilnahme an vereinsinternen Veranstaltung ist nur gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten gestattet.

4. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluß.

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung (Kündigung) gegenüber dem Koordinat. Die Kündigung wird mit dem ersten des folgenden Monats wirksam, wenn sie bis spätestens zum 15ten des Vormonats beim Koordinat eingegangen ist, ansonsten zum ersten des übernächsten Monats.

Ein Mitglied kann durch Beschluß des Koordinats von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, oder vom Concilium beschlossener Umlagen, im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist und in dieser Mahnung die Streichung angekündigt worden ist. Der Beschluß über die Streichung der Mitgliedschaft soll dem betreffenden Mitglied mitgeteilt werden.

Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Was ein wichtiger Grund ist entscheidet das Koordinat.

Vor der Beschlußfassung über den Ausschluß muß das Koordinat dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben.
Der Beschluß des Koordinats kann dem Mitglied schriftlich oder mündlich zukommen.

Gegen den Beschluß kann das Mitglied schriftlich Einspruch beim Koordinat einlegen. Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Beschlusses schriftlich einzulegen. Er hat keine aufschiebende Wirkung. Das Koordinat hat binnen eines Monats nach Eingang des Einspruchs den Hohen Rat einzuberufen, welcher als letzte Instanz über den Ausschluß entscheidet.

5. Mitgliedsbeiträge

Von jedem Mitglied, ausgenommen die passiven Mitglieder, können Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können überdies Umlagen für aktive und Elite-Mitglieder beschlossen werden.

Höhe und Fälligkeit der Beiträge und Umlagen werden vom Hohen Rat festgesetzt. Es ist zulässig, daß für die verschiedenen Arten der Mitgliedschaft unterschiedliche Beiträge festgesetzt werden.

Das Koordinat kann auf Antrag in besonderen Fällen Monatsbeiträge und Umlagen ganz oder teilweise stunden oder erlassen.

6. Rechte der Mitglieder

Alle volljährigen Mitglieder sind berechtigt an Vereinsveranstaltungen (Seminare, Forschungen, Schulungen etc.) kostenlos oder zum Selbstkostenpreis teilzunehmen. Darüber hinaus erhalten alle Mitglieder Forschungsmaterial (Lehrhefte, Schriften, Internetzugänge) vom Verein ebenfalls kostenlos oder zum Selbstkostenpreis.

7. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Hohe Rat (Aufsichtsrat), das Koordinat (Vorstand) und das Concilium (Mitgliederversammlung).

8. Der Hohe Rat

  • Der Hohe Rat besteht aus drei Elite-Mitgliedern (EM). Er wird vom Concilium gewählt und abgewählt.
  • Der Hohe Rat bleibt so lange im Amt bis ein neuer Hoher Rat gewählt ist. Wenn ein Mitglied des Hohen Rates durch Tod, Ausscheiden aus der TS oder Abwahl durch das Concilium ausscheidet ist schnellstmöglich ein Nachfolger zu wählen.
  • Er beruft und entläßt den Chef-Koordinator, welcher weitere Koordinatoren berufen und entlassen kann.
  • Mitglieder des Hohen Rates dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Koordinats sein.
  • Der Hohe Rat entwirft das "Mission-Statement" der TS zur Abstimmung im Concilium und vereinbart mit dem Koordinat strategische Ziele.
  • Der Hohe Rat wählt unter seinen Mitgliedern einen "Chairman", der die Geschäfte des Hohen Rates führt.

9. Das Koordinat

Das Koordinat besteht aus dem Chef-Koordinator und den von ihm berufenen weiteren Koordinatoren. Alle Mitglieder des Koordinats müssen Mitglieder der TS sein.

Der Chef-Koordinator ist der rechtliche (gerichtlich und außergerichtlich) Vertreter der TS und führt die Geschäfte. Es ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.

Bei Rechtsgeschäften iSv. § 26 BGB muß die TS durch den Chef-Koordinator und mindestens einen weiteren Koordinator vertreten werden. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften die einen vom Hohen Rat festzusetzenden Wert überschreiten dessen Zustimmung erforderlich ist.

10. Das Concilium

Das Concilium wählt den Hohen Rat. Seine weiteren Aufgaben bestehen in ...:

  • der Entlastung des Hohen Rates und des Koordinats,
  • der Entgegennahme der Berichte des Hohen Rates und des Koordinats,
  • der Wahl der Kassenprüfer/innen,
  • der Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,
  • der Beschlussfassung über das "Mission Statement",
  • der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  • sowie weiteren Aufgaben nur soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz zwingend ergeben.

Zum Concilium sind außer den passiven Mitgliedern alle Mitglieder zugelassen (teilnahmeberechtigt). Fördernde Mitglieder sind mitspracheberechtigt, aktive Mitglieder sowie Mitglieder des Koordinats sind mitsprache- und antragsberechtigt, Elite-Mitglieder sind mitsprache-, antrags- und stimmberechtigt.

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet das ordentliche Concilium statt. Es wird vom Koordinat schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Anträge müssen dem Koordinat mindestens zwei Wochen vor Conciliumsbeginn schriftlich zugeleitet werden.

Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder Email-Adresse gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn des Conciliums bekanntzumachen.

Anträge über die Abwahl von Mitgliedern des Hohen Rates, über die Änderung der Satzung und des "Mission Statements" sowie über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zum Concilium zugegangen sind, können erst auf dem nächsten Concilium beschlossen werden.

Das Concilium wird vom Chairman geleitet. Ist dieser nicht anwesend wird es von einem Mitglied des Hohen Rates geleitet. Ist kein Mitglied des Hohen Rats anwesend, bestimmt das Concilium einen Versammlungsleiter mit einfacher Mehrheit.

Das Concilium ist beschlußfähig, wenn mindestens 70% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollte diese Quote auch bei einem wiederholten Versuch nicht erreicht werden ist ein neues Concilium anzuberaumen, bei welchem die Anwesenheit von 50% der stimmberechtigten Mitglieder zur Beschlußfähigkeit ausreicht, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.

Soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei Abstimmungen die qualifizierte Mehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Zu Beginn des Conciliums ist ein Schriftführer zu wählen der die Beschlüsse protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

Sollte bei den Wahlen zu Organen der TS nach dreimaliger Wiederholung keine qualifizierte Mehrheit zu erzielen sein entscheidet in folgenden Wahlgängen die einfache Mehrheit.

Ein außerordentliches Concilium ist vom Koordinat einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert und der Hohe Rat zustimmt oder wenn ein Zehntel der Elite-Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen und einer Tagesordnung beantragt. Es gelten die Regelungen für das ordentliche Concilium entsprechend.

11. Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Hohen Rates oder des Koordinats sein. Wiederwahl ist zulässig.

12. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur vom Concilium mit einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen und wenn mindestens 70% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Eine entsprechende Beschlußfassung ist allen Mitgliedern vorher schriftlich mitzuteilen. Die gleichen Voraussetzungen sind einzuhalten bei einer Fusion des Vereins mit einem anderen Verein.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins den Elite-Mitgliedern zu gleichen Teilen zu.

Die Mitglieder des Hohen Rates sind gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Es folgten noch Mitgliederunterschriften - Bergen den 20.04.2004

  • Startseite
  • Bibliothek
  • Veranstaltungen
  • Mitglieder
  • Weblogs
  • Wir über uns
  • Oraculum
  • FAQ
  • Sitemap
  • Impressum
  • Mission und Werte
  • Kreise der TS
  • TS Berlin
  • Ansprechpartner
  • Geschichte der TS
  • Satzung
  • Wo wir leben
  • Anfahrtswege
  • Werbung

Beliebte Links ...

Beliebte Inhalte

Heute:

  • Herzlich Willkommen
  • Wir über uns ...
  • Bibliothek
  • Die Göttersteine
  • Der Kreis Ankh Mar
  • Übungen zum Buch: Der Weg des Thelemiten
  • Heilige Bücher - Übersichtsseite

Insgesamt:

  • Herzlich Willkommen
  • Wir über uns ...
  • Bibliothek
  • Oraculum
  • Was sind die Kreise der TS?
  • Der Weg des Thelemiten
  • Die Göttersteine

Thelema-Society Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand bleiben!

TS - RSS Newsfeeds

Inhalt abgleichen

Bookmark and Share

Benutzeranmeldung

Einloggen/Registrieren
  • Registrieren
  • Neues Passwort anfordern

What's new?

Neue Beiträge
  • Juli-Orakel 2010
    Seba-u mut
    vor 3 Wochen 6 Tage
  • Juni-Orakel 2010
    Seba-u mut
    vor 8 Wochen 5 Tage
  • Das Liber L vel Legis Lernprogramm
    Steven
    vor 9 Wochen 3 Tage
  • Mai-Orakel 2010
    Seba-u mut
    vor 13 Wochen 6 Stunden
  • April-Orakel 2010
    Seba-u mut
    vor 17 Wochen 6 Tage
  • März-Orakel 2010
    Seba-u mut
    vor 21 Wochen 6 Tage
  • Februar-Orakel 2009
    Seba-u mut
    vor 26 Wochen 8 Stunden
  • Januar-Orakel 2010
    Seba-u mut
    vor 29 Wochen 3 Tage
  • Dezember-Orakel 2009
    Seba-u mut
    vor 35 Wochen 4 Stunden
  • November-Orakel 2009
    Seba-u mut
    vor 39 Wochen 8 Stunden
Neueste Kommentare
  • neuer Feind?
    vor 5 Tage 15 Stunden
  • Der Gang des Helden
    vor 6 Tage 15 Stunden
  • ich mach mir jetzt vllt einen
    vor 1 Woche 3 Stunden
  • zum Abgewöhnen
    vor 1 Woche 3 Tage
  • dreckiges Wasser!
    vor 3 Wochen 4 Tage
  • *ggg*
    vor 3 Wochen 4 Tage
  • Nachfrage:
    vor 3 Wochen 4 Tage
  • :)
    vor 3 Wochen 4 Tage
  • Wer hielte sich noch an "Gut" und "Böse"?
    vor 3 Wochen 4 Tage
  • Orakel !
    vor 6 Wochen 5 Tage

Unterstütze den Aufbau des Neuen Aeons mit einer Spende!