I. Sachverständiger Prof. Dr. R.
Der Sachverständige wird an diejenigen in diesem Strafverfahren bekanntgewordenen Tatsachen, Umstände und Aussagen anknüpfen, welche aus der Sicht seiner wissenschaftlichen Disziplin von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit insbesondere der zentralen Behauptung der Zeugin J. F. sind, sie habe sich den Methoden und Praktiken in der "Thelema"-Gruppierung nicht freiwillig unterzogen und sei auch nicht aus eigenem Entschluß dieser Gruppe beigetreten und in derselben etwa drei Monate lang geblieben, sondern sei von Beginn an mit Hilfe von "Tricks" manipuliert, gleichsam einer "Gehirnwäsche" unterzogen worden, so daß sie schon an dem ersten Wochenende ihres Aufenthaltes bei "Thelema" keinen eigenen Willen mehr gehabt und die Gruppe auch nicht mehr habe verlassen können. Außer an diese, im juristischen Sinne auf die Problematik einer Einwilligung der Zeugin J. F. in die "thelemitischen" Praktiken verweisenden Erkenntnisse wird der Sachverständige auch an solche anknüpfen, welche im juristischen Sinne die Problematik einer etwaigen "Sittenwidrigkeit" jener "thelemitischen" Auffassungen, Methoden und Praktiken berühren.
Der Sachverständige wird dabei im einzelnen insbesondere an solche in der Beweisaufnahme hervorgetretenen Tatsachen anknüpfen, welche für die folgenden, in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Problemkreise von Bedeutung sind:
für die Inhalte und die Zielsetzungen der von dem Angeklagten und seiner Gruppe vertretenen Lehren von "Thelema";
für die Inhalte und die Zielsetzungen der christlich-abendländischen Glaubenslehren, als deren Negation sich das Konzept von "Thelema" versteht;
für die Bedeutung dieser christlich geprägten Lehren für die Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit und ihrer Identität aus psychoanalytisch-psychodynamischer Sicht und deren Zusammenhang mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen in sozialpsychologischer Sichtweise;
für die Zusammenhänge zwischen den Tendenzen des "Unterbewußten" im Menschen - psychoanalytisch: des "Es" -, gegen die ihm im Rahmen der Lehren des Christentums auferlegten Zwänge zu revoltieren, der Konzeption von "Thelema" und der Bereitschaft, sich "Thelema" anzuschließen;
für die Beurteilung der Gründe, welche die Zeugin J. F. veranlasst haben, sich "Thelema" anzuschließen;
für die Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Überzeugung des Angeklagten von der Konzeption von "Thelema" und seiner darauf bezogenen Handlungsweisen;
für die Bedeutung der bei "Thelema" seinerzeit angewendeten Methoden und Praktiken sowie der Strukturen dieser Gruppe unter dem Gesichtspunkt ihrer Eignung zum Erreichen der Ziele von "Thelema" und unter dem Gesichtspunkt ihrer Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung der Mitglieder, insbesondere der Zeugin J. F., aus psychoanalytisch-psychodynamischer Sicht;
für die Reaktionsweisen bei "Thelema" gescheiterter und ausgeschiedener Persönlichkeiten bei und nach deren Rückkehr in den "christlich-abendländischen Kulturkreis" in ihrer Wechselwirkung mit den Reaktionsweisen der christlich geprägten Mehrheit der Gesellschaft auf "Thelema" und dessen gegenwärtige und ehemalige Mitglieder in psychodynamischer Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der Reaktionsweisen der Zeugin J. F..
Der Sachverständige wird für seine Darlegungen zu diesen Fragestellungen auch an die Ergebnisse seiner Exploration der Zeugin J. F. - ggf. auch an diejenigen seiner Exploration des Angeklagten - sowie an allgemeinkundige Tatsachen und an die Erkenntnisse und Erfahrungen der von ihm vertretenen wissenschaftlichen Disziplinen, insbesondere der Psychoanalyse und der psychoanalytisch orientierten Sozialpsychologie, anknüpfen.
Im einzelnen wird er zu den vorstehend bezeichneten Fragestellungen insbesondere die folgenden Tatsachen und Erkenntnisse berücksichtigen:
- Der Sachverständige wird daran anknüpfen, daß sich der Angeklagte für Inhalte und Ziele des Konzeptes "Thelema" auf die Lehren des englischen "Magiers" Aleister Crowley bezieht; er wird insoweit auf die Angaben des Angeklagten selbst sowie auf die diesbezüglichen, in der Hauptverhandlung verlesenen "Information und Dokumentation" der Bezirksregierung Lüneburg vom 25.9.1986 - Bd. I ,B1.65 -99 d.A. - wiedergegebenen Literatur-Zitate Bezug nehmen. Danach wird er davon ausgehen, daß nach Crowley - und in seiner Nachfolge auch im Verständnis des Angeklagten - ein "neues Zeitalter" - ein "Neues Äon" - eingetreten sei, in welchem das "alte", christliche Zeitalter mit seiner "christlichen Sklavenmoral" und seiner "lebensverneinenden und weltfeindlichen Religion" überwunden und ein neuer Mensch geschaffen und entwickelt werden sollte, der selbst "Gott" sein, neben dem es jedenfalls keinen Gott geben und der nur seinem eigenen Willen als einzigem Gesetz unterworfen sein sollte. Der Sachverständige wird davon ausgehen, daß in dieser Konzeption dem christlichen Gebot der "Demut" das Prinzip der Durchsetzung allein des eigenen Willens, zugleich etwa dem christlichen Gebot der - insbesondere auch sexuellen - "Enthaltsamkeit" die Forderung nach "Hemmungslosigkeit" gegenübergestellt und auf die "lebensfeindliche" christliche Religion mit der Betonung von "Lebensfreude und Lebensbejahung" geantwortet werde, so daß sich diese Dualität der Hervorhebung des eigenen Willens einerseits und der "Hemmungslosigkeit" andererseits letztlich in der gleichsam "doppelten" Formulierung des "Gesetzes" von "Thelema" wie folgt ausdrücke: "Tue, was Du willst, soll sein das ganze Gesetz", zugleich: "Liebe ist das Gesetz, Liebe unter Willen" .
- Der Sachverständige wird weiter davon ausgehen, daß Aleister Crowley sich im Rahmen dieser Konzeption selbst ausdrücklich mit dem "Teufel" oder "Satan" identifiziert habe, als welcher er auch in den Gestalten der Schlange, des Löwen, des Drachens oder des "Großen Tieres 666" in seinen eigenen Beschreibungen aufzutreten pflegte, und daß diese Begriffe und Beschreibungen auch in der Gruppe des Angeklagten übernommen und gebraucht wurden.
- Der Sachverständige wird schließlich in diesem Zusammenhang davon ausgehen, daß das Konzept "Thelema" die Erkenntnis einschließe, daß die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der vorstehend bezeichneten "thelemitischen Gesetze" grundsätzlich erst noch zu schaffen seien, daß nämlich sowohl der "eigene Wille" des Menschen in einem Prozeß seiner Befreiung von den internalisierten Wertvorstellungen christlicher Prägung erst herauszufinden und die Befähigung zur Liebe in dem gleichen Prozeß erst zu entwickeln seien, zu welchem Zwecke bereits Crowley gewisse, von dem Angeklagten teils übernommene, teils "weiterentwickelte" einerseits "enthemmende" Methoden - wie etwa Alkoholgenuß -, andererseits den "Befreiungsprozeß" vorgeblich unterstützende, quasi "disziplinarische" Mittel - wie etwa Schnitte mit Rasierklingen, Daumenbisse, aber auch Eide und Anweisungen - entwickelt und proklamiert habe, während zugleich - bereits eher auf die Entwicklung des "neuen Menschen" abzielend, aber auch auf die Befreiung von den "alten" Zwängen - eine Reihe von "okkulten" und "magischen" Praktiken zu üben seien, etwa in der Meditation bis hin zur "Auswanderung" des "Astralleibes" aus dem Körper, welche zum Teil auch der Steigerung der Fähigkeiten zur sexuellen Lustgewinnung dienen sollten, im übrigen aber vor allem in allgemeinerem Sinne der Entwicklung von Fähigkeiten, sich selbst und die eigene Zukunft begreifen und selbst bestimmen zu können; der Sachverständige wird davon ausgehen, daß in der Gruppe um den Angeklagten in diesem letzteren Zusammenhang eine Reihe von weiteren Tätigkeitsbereichen hinzugefügt worden sei, wie die Beschäftigung mit Bioenergetik, mit Soziolinguistik, mit den Möglichkeiten der Datenverarbeitung zur Wissens-Vermehrung und -Systematisierung, mit Logik und Wissenschaftstheorie u.a.m.
- Der Sachverständige wird, insoweit zusammenfassend, anknüpfen an die in der o.a. Dokumentation der Bezirksregierung Lüneburg wiedergegebene - und dort bejahte -Formulierung von HAAG, wonach im Konzept "Thelema" "... die christlichen Werte ... umgekehrt" seien und "die Triebentfaltung ... zum einzigen ethischen Maßstab" werde. ´
- Der Sachverständige wird sodann anknüpfen an jene Grundsätze der christlichen Glaubenslehre, mit welchen die Lehren von "Thelema" einerseits zusammenhängen und gegen welche letztere sich vor allem wenden.
- Der Sachverständige wird dabei zunächst davon ausgehen, daß nach den Lehren des Neuen Testaments der "Teufel" bzw. "Satan" grundsätzlich das "Menschliche" im Gegensatz zum "Göttlichen" repräsentiert; er wird hierfür Bezug nehmen etwa auf das Evangelium nach Markus, Kapitel 8, Vers 33, wonach Jesus zu Petrus gesagt habe: "Hebe dich, Satan, von mir! denn du meinst nicht, was göttlich, sondern was menschlich ist" (dieses und alle folgenden Bibel-Zitate nach der Antiqua Taschenbibel der Württembergischen Bibelanstalt Stuttgart, 1972).
- Der Sachverständige wird davon ausgehen, daß im Neuen Testament zu dem in dieser Weise dem "Satan" zugerechneten "Menschlichen" insbesondere die sexuelle Triebbefriedigung, in Sonderheit jene, welche außerhalb der Ehe erfolgen würde, gerechnet wird, und wird hierfür anknüpfen etwa an den ersten Brief des Paulus an die Korinther, Kapitel 7, Vers l bis 7, wo es heißt: "... Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre. Doch um der Unkeuschheit willen habe ein jeglicher seine eigene Frau, und eine jegliche habe ihren eigenen Mann. Der Mann leiste der Frau die schuldige Pflicht, desgleichen die Frau dem Manne. Die Frau ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desgleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern die Frau. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn mit beider Bewilligung eine Zeitlang, daß ihr zum Beten Ruhe habt; und dann kommt wieder zusammen, auf daß euch der Satan nicht versuche, weil ihr euch nicht enthalten könnt. Solches sage ich aber als Erlaubnis und nicht als Gebot. Ich wollte wohl lieber, alle Menschen wären, wie ich bin; doch ein jeglicher hat seine eigene Gabe von Gott, einer so, der andere so". Der Sachverständige wird weiter davon ausgehen, daß im christlichen Glauben der "Teufel" über den Sexualtrieb hinaus jede menschliche Lust repräsentiert, in diesem Sinne das "Weltliche" schlechthin, und daß dieses "Weltliche" oder "Fleischliche" dem Christentum, dem christlichen Gott und dessen Gesetzen feindlich gegenüberstehe und daher zu bekämpfen sei; der Sachverständige wird hierfür unter anderem Bezug nehmen auf
- den Brief des Jakobus, Kapitel 4, Verse l bis 4 und 7, wo es heißt: "Woher kommt Streit und Krieg unter euch? Kommt's nicht daher: aus euren Lüsten, die da streiten in euren Gliedern? Ihr seid begierig und erlanget's damit nicht; ihr mordet und neidet und gewinnet damit nichts; ihr streitet und kämpfet. Ihr habt nicht, darum daß ihr nicht bittet; ihr bittet und empfanget nicht, darum daß ihr übel bittet, nämlich darum, daß ihr's in euren Lüsten verzehren wollt. Ihr Abtrünnigen, wisset ihr nicht, daß der Welt Freundschaft Gottes Feindschaft ist? Wer der Welt Freund sein will, der wird Gottes Feind sein ... So seid nun Gott untertänig. Widerstehet dem Teufel, so flieht er von euch";
- den Brief des Paulus an die Römer, Kapitel 8, Verse 5 bis 8 und 10: "Denn die da fleischlich sind, die sind fleischlich gesinnt; die aber geistlich sind, die sind geistlich gesinnt. Aber fleischlich gesinnt sein ist der Tod, und geistlich gesinnt sein ist Leben und Friede. Denn fleischlich gesinnt sein ist Feindschaft wider Gott, weil das Fleisch dem Gesetz Gottes nicht Untertan ist; denn es vermag's auch nicht. Die aber fleischlich sind, können Gott nicht gefallen ... Wenn aber Christus in euch ist, so ist der Leib zwar tot um der Sünde willen, der Geist aber ist Leben um der Gerechtigkeit willen"; sowie ebenda, Kapitel 13, Verse 12 bis 14: "Die Nacht ist vorgerückt, der Tag aber nahe herbeigekommen. So lasset uns ablegen die Werke der Finsternis und anlegen die Waffen des Lichtes. Lasset uns ehrbar wandeln als am Tage, nicht in Fressen und Saufen, nicht in Wollust und Unzucht, nicht in Hader und Neid; sondern ziehet an den Herrn Jesus Christus und wartet des Leibes nicht so, daß ihr seinen Begierden verfallet"; sowie ebenda, Kapitel 14, Vers 17: "Denn das Reich Gottes ist nicht Essen und Trinken, sondern Gerechtigkeit und Friede und Freude in dem heiligen Geist";
- den zweiten Brief des Petrus, Kapitel 2, Verse 9 und 10, 12 bis 15, 17 bis 19 und 22: "Der Herr weiß die Frommen aus der Versuchung zu erretten, die Ungerechten aber zu behalten auf den Tag des Gerichts, sie zu strafen, allermeist aber die, welche wandeln nach dem Fleisch in der unreinen Lust und die Herrschaft verachten. Frech und eigensinnig, zittern sie nicht davor, die Majestäten zu lästern ... Aber sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von Natur dazu geboren sind, daß sie gefangen und geschlachtet werden; sie lästern, was sie nicht kennen, und werden in ihrem verderblichen Wesen umkommen und auch den Lohn der Ungerechtigkeit noch verlieren. Ihre Wonne ist Schlemmen am hellen Tag, sie sind schandbare Schmutzflecken und schwelgen in ihren Betrügereien, wenn sie mit euch prassen, haben Augen voll Ehebruch, nimmer satt der Sünde, locken an sich die ungefestigten Seelen, haben ein Herz durchtrieben von Habsucht, Kinder des Fluches. Sie haben verlassen den richtigen Weg und gehen irre ... Ihr Teil ist die dunkelste Finsternis. Denn sie reden stolze Worte, da nichts hinter ist, und reizen durch Unzucht zur fleischlichen Lust diejenigen, die kaum entronnen waren denen, die im Irrtum wandeln, und versprechen ihnen Freiheit, obwohl sie selbst Knechte des Verderbens sind ... Es ist ihnen widerfahren das wahre Sprichwort: Der Hund frißt wieder, was er gespien hat; und: Die Sau wälzt sich nach der Schwemme wieder im Kot".
Im Zusammenhang mit jenem Angriff des Petrus in seinem vorstehend wiedergegebenen zweiten Brief auf "die, welche wandeln nach dem Fleisch in der unreinen Lust und die Herrschaft verachten" sowie frech und eigensinnig nicht davor zittern, "die Majestäten zu lästern", wird der Sachverständige weiter anknüpfen an entsprechende Äußerungen insbesondere des Paulus, so in dessen Brief an die Römer, Kapitel 13, Verse l bis 7, wo es heißt: "Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet. Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben, werden über sich ein Urteil empfangen. Denn die Gewalt haben, sind nicht bei den guten Werken, sondern bei den bösen zu fürchten. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes; so wirst du Lob von ihr haben. Denn sie ist Gottes Dienerin dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe über den, der Böses tut. Darum ist's not, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen. Derhalben gebet ihr ja auch Steuer; denn sie ist Gottes Diener, auf solchen Dienst beständig bedacht. So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt". Der Sachverständige wird insoweit weiter Bezug nehmen auf den Brief des Paulus an Titus, den er beauftragt hat, die Kreter unter anderem zu lehren, daß deren junge Frauen "züchtig", "sittig", "keusch", "häuslich" und "gütig" sein und "ihren Männern sich unterordnen" sollten (Kapitel 2, Verse 4 und 5) , daß die "jungen Männer ... sich in Zucht halten" und die Knechte "sich ihren Herren in allen Dingen unterordnen, willig" sein und "nicht widerbellen ..., sondern alle gute Treue erzeigen" sollten (ebenda, Verse 6, 9 und 10), weil "die heilsame Gnade Gottes allen Menschen" erschienen sei und diese "in Zucht" genommen habe, "daß wir sollen verleugnen das ungöttliche Wesen und die weltlichen Lüste und züchtig, gerecht und gottselig leben in dieser Welt und warten auf die selige Hoffnung und Erscheinung der Herrlichkeit des großen Gottes und unsers Heilandes Christus Jesus" (ebenda, Verse 11 bis 13), schließlich, die Kreter zu erinnern, "daß sie sich der Obrigkeit, die ihnen zu gebieten hat, unterordnen und gehorsam seien, zu allem guten Werk bereit, niemand lästern, nicht hadern, gelinde seien, alle Sanftmütigkeit beweisen gegen alle Menschen" (ebenda, Kapitel 3, Verse l und 2). Der Sachverständige wird hierzu weiter auch den in den Evangelien nach Matthäus, Markus und Lukas übereinstimmend wiedergegebenen Ausspruch Jesu im Rahmen der Geschichte vom Zinsgroschen berücksichtigen, welcher gelautet haben soll: "So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist" (Matthäus 22,21; Markus 12,17; Lukas 20,25). Der Sachverständige wird in diesem Zusammenhang auch daran anknüpfen, daß zu den Glaubensanforderungen nach den christlichen Lehren zugleich gehöre, Leiden und Trübsal in geduldiger Erwartung des Tages, an welchem "der Herr kommt", zu ertragen; er wird hierzu unter anderem berücksichtigen
- den Brief des Jakobus, Kapitel 5, Verse 7, 8 und 11, wo es heißt: "So seid nun geduldig, liebe Brüder, bis auf den Tag, da der Herr kommt ... Seid auch ihr geduldig und stärket eure Herzen; denn der Herr kommt bald ... Siehe, wir preisen selig, die erduldet haben ... ";
- den Brief des Paulus an die Römer, Kapitel 5, Verse l bis 5, wo es heißt: "Nun wir denn sind gerecht geworden durch den Glauben, so haben wir Frieden mit Gott durch unsern Herrn Jesus Christus, durch welchen wir im Glauben den Zugang haben zu dieser Gnade, darin wir stehen, und rühmen uns der Hoffnung der zukünftigen Herrlichkeit, die Gott geben wird. Nicht allein aber das, sondern wir rühmen uns auch der Trübsale, weil wir wissen, daß Trübsal Geduld bringt; Geduld aber bringt Bewährung; Bewährung aber bringt Hoffnung; Hoffnung aber läßt nicht zuschanden werden, denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unser Herz durch den heiligen Geist, welcher uns gegeben ist"; sowie ebenda, Kapitel 15, Verse 5 und 13, wo es heißt: "Der Gott aber der Geduld und des Trostes gebe euch, daß ihr einträchtig gesinnt seid untereinander nach Jesus Christus ... Der Gott aber der Hoffnung erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben, daß ihr völlige Hoffnung habet durch die Kraft des heiligen Geistes";
- den zweiten Brief des Petrus, Kapitel 3, Verse 8 bis 15, wo es heißt: "Eines aber sei euch nicht verborgen, ihr Lieben, daß ein Tag vor dem Herrn ist wie tausend Jahre und tausend Jahre wie ein Tag. Der Herr verzögert nicht die Verheißung, wie es etliche für eine Verzögerung achten; sondern er hat Geduld mit euch und will nicht, daß jemand verloren werde, sondern daß sich jedermann zur Buße kehre. Es wird aber des Herrn Tag kommen wie ein Dieb; dann werden die Himmel zergehen mit großem Krachen; die Elemente aber werden vor Hitzeschmelzen, und die Erde und die Werke, die darauf sind, werden verbrennen. Wenn das alles soll so zergehen, wie müßt ihr da geschickt sein in heiligem Wandel und gottesfürchtigem Tun, die ihr wartet und eilet zu der Ankunft des Tages Gottes, an welchem die Himmel vom Feuer zergehen und die Elemente vor Hitze zerschmelzen werden! Wir warten aber eines neuen Himmels und einer neuen Erde nach seiner Verheißung, in welchen Gerechtigkeit wohnt. Darum, meine Lieben, weil ihr darauf wartet, so tut Fleiß, daß ihr vor ihm unbefleckt und unsträflich im Frieden erfunden werdet; und die Geduld unsers Herrn achtet für eure Rettung ..."; zugleich jedoch forderte - wie der Sachverständige ebenfalls berücksichtigen wird - Petrus in seinem ersten Brief (dort Kapitel 5, Vers
: "Seid nüchtern und wachet; denn euer Widersacher, der Teufel, geht umher wie ein brüllender Löwe und sucht, welchen er verschlinge". Der Sachverständige wird, insoweit abschließend, schließlich anknüpfen an die Schilderungen in der Offenbarung des Johannes, wonach ein "großer, roter Drache" mit sieben Häuptern und zehn Hörnern sowie sieben Kronen zunächst als "Zeichen am Himmel" erschienen sei (Off.12,3) und dieser "große Drache, die alte Schlange, die da heißt Teufel und Satan, der die ganze Welt verführt", nach einem Streit mit dem Erzengel Michael gestürzt und auf die Erde geworfen wurde (Off.12,7,9), wo er nach einem gescheiterten Angriff auf ein Weib und deren Knäblein an den Strand des Meeres trat, aus welchem sodann ein Tier mit zehn Hörnern, zehn Kronen und sieben Häuptern stieg, "gleich einem Panther und seine Füße wie Bärenfüße und sein Rachen wie eines Löwen Rachen", welchem der Drache seine Kraft, seinen Thron und seine Macht verlieh (Off.13, 1,2), wonach sodann, nachdem es mit diesem Tier 42 Monate lang gewährt hatte, die es vor allem zur Gotteslästerung nutzte, während es von allen, die auf der Erde wohnten, angebetet wurde (a.a.O. Verse 5 bis
, ein zweites Tier von der Erde aufstieg, dieses mit zwei Hörnern wie ein Lamm, jedoch redend wie der Drache und die Menschen zur weiteren Anbetung des mittlerweile von einer tödlichen Wunde geheilten ersten Tieres verführend, wobei die "Zahl des Tieres" 666 gewesen sei (Off.13, 11-18), gegen den Satan und seine Tiere hätte das Lamm gestanden, welches schließlich mit der Hilfe von sieben Engeln, welche die "sieben Schalen des Zornes Gottes auf die Erde" gegossen hätten (Off.16) obsiegt habe, worauf der Drache, "die alte Schlange, das ist der Teufel und Satan", ergriffen, in Ketten gelegt und für 1000 Jahre in einen hernach verschlossenen und versiegelten Abgrund geworfen worden sei, aus welchem er allerdings nach Ablauf der 1000 Jahre für "eine kleine Zeit ... los werden" müsse (Off .20,1-3), um sodann "die Völker an den vier Enden der Erde" zu verführen und zum Streit zu versammeln, bis diese "das Heerlager der Heiligen und die geliebte Stadt" umringen würden, worauf jedoch Feuer vom Himmel fallen und sie verzehren werde, "und der Teufel, der sie verführte, ward geworfen in den Pfuhl von Feuer und Schwefel, da auch das Tier und der falsche Prophet war, und werden gequält werden Tag und Nacht von Ewigkeit zu Ewigkeit" (Off.20,7-10) . Der Sachverständige wird berücksichtigen, daß diese Lehren aus den biblischen Schriften durchaus den gegenwärtigen Auffassungen jedenfalls der offiziellen katholischen Amtskirche entsprechen und daß diese davon ausgeht, daß der Teufel offenbar in der Tat nach Ablauf jener 1000 Jahre aus seinem Abgrund zurückgekehrt sei und derzeit sein Unwesen auf der Erde wieder treibe; der Sachverständige wird hierfür anknüpfen an zwei Predigten bzw. Erklärungen des Papstes Paul VI. am 29.6.1972 im Petersdom in Rom und am 15.11.1972 bei einer Generalaudienz für Pilger, veröffentlicht u.a. in Bonifatius Günther, "Unser größter Feind - der Teufel. Erklärungen Papst Pauls VI. über die Existenz des Satans", Linz-Wien-Passau 1973, hier zitiert nach Dvorak, "Satanismus - Schwarze Rituale, Teufelswahn und Exorzismus/Geschichte und Gegenwart ", München 1991, S.220-222; dort heißt es in der Predigt vom 29.6.1972 u.a.: "Wir haben den Eindruck, daß der Rauch Satans durch irgendeinen Riß in den Tempel Gottes eingedrungen ist. Es ist der Zweifel, die Unsicherheit, die Infragestellung, die Unruhe, die Unzufriedenheit, die Auseinandersetzung. Man hat kein Vertrauen mehr zur Kirche ... Man hätte meinen sollen, nach dem Konzil würde die Sonne über der Geschichte der Kirche scheinen. Statt der Sonne aber haben wir die Wolken, den Sturm, die Finsternis, das Suchen, die Ungewißheit ... Wie hat das geschehen können? Wir meinen, eine feindliche Macht hat sich eingemischt. Ihr Name ist der Teufel." In der Generalaudienz am 15.11. 1972 erklärte Papst Paul VI. u. a.: "Eines der größten Bedürfnisse der Kirche ist die Abwehr jenes Bösen, das wir den Dämon nennen ... Wir stoßen auf die Sünde, die eine Pervertierung der menschlichen Freiheit und tiefste Ursache des Todes ist, weil sie uns von Gott, der Quelle des Lebens, trennt. Und die Sünde gibt ihrerseits einem dunklen feindlichen Täter, dem Dämon, der die Sünde bewirkt, Gelegenheit zum Eingriff in uns und unsere Welt. Das Böse ist nicht mehr nur ein Mangel, sondern es ist eine wirkende Macht, ein lebendiges spirituelles Wesen, verderbt und verderbend, eine schreckliche Realität, mysteriös und beängstigend"; dabei handele es "sich nicht nur um einen Teufel, sondern um viele ... , aber einer ist der Führer: Satan, was soviel heißt wie Widersacher, Feind. Mit ihm sind viele, alles Geschöpfe Gottes, aber gefallen, weil sie aufbegehrten und verdammt wurden. Eine ganze, von einem heillosen Drama verzerrte, mysteriöse Welt, über die wir nur wenig wissen." Der Satan sei "mit mörderischer Schlauheit am Werk" und "der raffinierte Ränkeschmied, der das sittliche Gleichgewicht im Menschen stört. Er ist der verräterische und listige Zauberer, der sich in uns einzuschmeicheln versteht über die Sinne, die Phantasie, die Begierde, über das utopische Denken oder über ungeordnete soziale Kontakte im Bereich unseres Handelns, um zu Abirrungen zu verleiten, die ebenso schädlich sind, wie sie unseren physischen und psychischen Strukturen oder unseren tiefen, triebhaften Strebungen scheinbar entsprechen." Auf die Frage, "wie ... man sich gegen das Wirken des Teufels verteidigen" könne, antwortete Papst Paul VI. an gleicher Stelle: "Die Antwort ist einfach zu formulieren, auch wenn ihre Durchführung schwierig ist. Wir können sagen: Alles, was uns vor der Sünde bewahrt, schützt uns eben dadurch vor dem unsichtbaren Feind. Die Gnade ist und bleibt die entscheidende Verteidigung. Das Freisein von Sünde erweist sich gleichfalls als Stärke ... Der Christ muß gleichsam ein Soldat sein, muß wachsam und tapfer sein; er muß bisweilen zu besonderen asketischen Übungen greifen, um bestimmte Angriffe des Teufels abzuwehren. Jesus belehrt den Christen durch den Hinweis auf das Heilmittel "Gebet und Fasten" ... Manche glauben, in psychoanalytischen und psychiatrischen Studien ... einen hinreichenden Ersatz zu finden" - oder auch in "spiritistischen Erfahrungen, die heute leider in manchen Ländern stark verbreitet sind"; dies alles aber schaffe "Risse, durch die das Böse leicht eindringen kann."
- Der Sachverständige wird für die Einordnung der vorstehend gekennzeichneten Grundzüge christlicher Auffassungen von Gut und Böse und vom Bild des Menschen in das Kategoriensystem der psychoanalytischen Wissenschaft zunächst an dessen Schilderung im ersten Kapitel aus dem "Abriß der Psychoanalyse" von Sigmund Freud aus dem Jahre 1938 anknüpfen, wo es - hier zitiert nach der Fischer-Taschenbuch-Ausgabe vom Oktober 1965 - unter anderem heißt:
- Zur Kenntnis dieses psychischen Apparates sind wir durch das Studium der individuellen Entwicklung des menschlichen Wesens gekommen. Die älteste dieser psychischen Provinzen oder Instanzen nennen wir das ES; sein Inhalt ist alles, was ererbt, bei Geburt mitgebracht, konstitutionell festgelegt ist, vor allem also die aus der Körperorganisation stammenden Triebe, die hier einen ersten uns in seinen Formen unbekannten psychischen Ausdruck finden (1).
- Unter dem Einfluß der uns umgebenden realen Außenwelt hat ein Teil des Es eine besondere Entwicklung erfahren. Ursprünglich als Rindenschicht mit den Organen zur Reizaufnahme und den Einrichtungen zum Reizschutz ausgestattet, hat sich eine besondere Organisation hergestellt, die von nun an zwischen Es und Außenwelt vermittelt. Diesem Bezirk unseres Seelenlebens lassen wir den Namen des Ichs.
- Die hauptsächlichen Charaktere des Ich. Infolge der vorgebildeten Beziehung zwischen Sinneswahrnehmung und Muskelaktion hat das Ich die Verfügung über die willkürlichen Bewegungen. Es hat die Aufgabe der Selbstbehauptung, erfüllt sie, indem es nach außen die Reize kennenlernt, Erfahrungen über sie aufspeichert (im Gedächtnis), überstarke Reize vermeidet (durch Flucht), mäßigen Reizen begegnet (durch Anpassung) und endlich lernt, die Außenwelt in zweckmäßiger Weise zu einem Vorteil zu verändern (Aktivität); nach innen gegen das (…), indem es die Herrschaft über die Triebansprüche gewinnt, entscheidet, ob sie zur Befriedigung zugelassen werden sollen, diese Befriedigung auf die in der Außenwelt günstigen Zeiten und Umstände verschiebt oder ihre Erregungen überhaupt unterdrückt. In seiner Tätigkeit wird es durch die Beachtungen der in ihm vorhandenen oder in dasselbe eingetragenen Reizspannungen geleitet. Deren Erhöhung wird allgemein als Unlust, deren Herabsetzung als Lust empfunden. Wahrscheinlich sind es aber nicht die absoluten Höhen dieser Reizspannung, sondern etwas im Rhythmus ihrer Veränderung, was als Lust und Unlust empfunden wird. Das Ich strebt nach Lust, will der Unlust ausweichen. Eine erwartete, vorausgesehene Unluststeigerung wird mit dem Angstsignal beantwortet, ihr Anlaß, ob er von außen oder innen droht, heißt eine Gefahr. Von Zeit zu Zeit löst das Ich seine Verbindung mit der Außenwelt und zieht sich in den Schlafzustand zurück, in dem es seine Organisation weitgehend verändert. Aus dem Schlafzustand ist zu schließen, daß diese Organisation in einer besonderen Verteilung der seelischen Energie besteht.
- Als Niederschlag der langen Kindheitsperiode, während der der werdende Mensch in Abhängigkeit von seinen Eltern lebt, bildet sich in seinem Ich eine besondere Instanz heraus, in der sich dieser elterliche Einfluß fortsetzt. Sie hat den Namen des Über-Ichs erhalten. Insoweit dieses Über-Ich sich vom Ich sondert und sich ihm entgegenstellt, ist es eine dritte Macht, der das Ich Rechnung tragen muß.
- Eine Handlung des Ichs ist dann korrekt, wenn sie gleichzeitig den Anforderungen des Es, des Über-Ichs und der Realität genügt, also deren Ansprüche miteinander zu versöhnen weiß. Die Einzelheiten der Beziehung zwischen Ich und Über-Ich werden durchwegs aus der Zurückführung auf das Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern verständlich. Im Elterneinfluß wirkt natürlich nicht nur das persönliche Wesen der Eltern, sondern auch der durch sie fortgepflanzte Einfluß von Familien-, Rassen- und Volkstradition sowie die von ihnen vertretenen Anforderungen des jeweiligen sozialen Milieus. Ebenso nimmt das Über-Ich im Laufe der individuellen Entwicklung Beiträge von Seiten späterer Fortsetzer und Ersatzpersonen der Eltern auf, wie Erzieher, öffentlicher Vorbilder, in der Gesellschaft verehrter Ideale. Man sieht, daß Es und Über-Ich bei all ihrer fundamentalen Verschiedenheit die eine Übereinstimmung zeigen, daß sie die Einflüsse der Vergangenheit repräsentieren, das Es den der ererbten, das Über-Ich im wesentlichen den der von anderen übernommenen, während das Ich hauptsächlich durch das selbst Erlebte, also Akzidentelle und Aktuelle bestimmt wird.
- (1) Dieser älteste Teil des psychischen Apparates bleibt durchs ganze Leben der wichtigste. An ihm hat auch die Forschungsarbeit der Psychoanalyse eingesetzt.
(Freud, a.a.O., S.9-11) - Der Sachverständige wird hierzu noch weiter anknüpfen an den ersten Sätzen des zweiten Kapitels des gleichen Werkes von Freud, in welchen es heißt:
- Die Macht des Es drückt die eigentliche Lebensabsicht des Einzelwesens aus. Sie besteht darin, seine mitgebrachten Bedürfnisse zu befriedigen. Eine Absicht, sich am Leben zu erhalten und sich durch die Angst vor Gefahren zu schützen, kann dem Es, nicht zugeschrieben werden. Dies ist die Aufgabe des Ichs, das auch die günstigste und gefahrloseste Art der Befriedigung mit Rücksicht auf die Außenwelt herauszufinden hat. Das Über-Ich mag neue Bedürfnisse geltend machen, seine Hauptleitung bleibt aber die Einschränkung der Befriedigungen.
- Die Kräfte, die wir hinter den Bedürfnisspannungen des Es annehmen, heißen wir Triebe. Sie repräsentieren die körperlichen Anforderungen an das Seelenleben.
(Freud, a.a.O., S. 11) - Der Sachverständige wird vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Erfahrungen und Grundsätze sodann darlegen, daß der in den vorstehend aufgezeigten christlichen Lehren und Grundsätzen geforderte Kampf gegen das dort mit der Figur des "Teufels" oder "Satans" in seinen vielfältigen Erscheinungsformen identifizierte "Menschliche" bzw. "Fleischliche" gleichzusetzen sei mit der Forderung, die Einflüsse der im "Es" versammelten Triebe des Menschen - auch "Libido" oder "Lustprinzip", landläufig auch "Bedürfnisse" genannt - auf die Denk- und Handlungsweise des "Ich" auszuschalten, mindestens entscheidend zu begrenzen und einzuschränken zugunsten verschiedener Einflüsse eines von den Exponenten des Christentums formulierten "Über-Ichs", von welchem insbesondere die Forderung nach Triebverzicht, also Verzicht auf die Befriedigung "weltlicher" und "fleischlicher" Bedürfnisse, die Forderung, "Trübsal" - wie etwa Hunger, Schmerzen, Unzufriedenheit oder sexuelle Frustration - ertragen und erleiden zu müssen und zu können, die Forderung, hinsichtlich der Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse auf einen Zeitpunkt jenseits des Tages, "da der Herr kommt", zu vertrauen und im Glauben an Gott auf diesen Tag zu hoffen, sich bis dahin aber in Geduld zu üben, und, damit verbunden, schließlich die Forderung, der weltlichen Obrigkeit - da diese von Gott gegeben sei - untertan zu sein und ihr Gehorsam zu erweisen, darüberhinaus durch Wohlverhalten deren Lob zu erringen, offenkundig integrale und notwendige Bestandteile seien.
- Der Sachverständige wird hierzu darlegen, daß es in der Tat einen wissenschaftlich gesicherten Zusammenhang zwischen solchem geforderten Triebverzicht, sofern er "erfolgreich" geleistet werde, auf der einen und Gehorsam gegenüber der Obrigkeit - anders formuliert: Beherrschbarkeit von Menschen - auf der anderen Seite gebe. Er wird darlegen, daß das Mittel zur Erreichung des geforderten Triebverzichts, also zur Unterdrückung der agressiv auf ihre Befriedigung hindrängenden libidinösen Ansprüche des "Es", die Erzeugung von Angst, insbesondere vor der Bestrafung schon der Äußerung dieser Ansprüche, sei, wobei diese Angst selbst wiederum von der libidinösen "Energie des Eros" (Freud,a.a.0.,S.12), letztlich in Ableitung aus dem Selbsterhaltungstrieb, gespeist werde. Die angstmachenden Vorstellungen finden sich, wie der Sachverständige darlegen wird, in den vorstehend angeführten biblischen Schriften bereits vorformuliert im Gebrauch schreckenserregender Bilder von Drachen und Schlangen, dunkelster Finsternis und tiefen Abgründen, Feuersbrünsten und ewiger Verdammnis mit Tag und Nacht andauernder Quälerei als Strafen für diejenigen, welche ihren fleischlichen Lüsten nachgeben und sich damit auf die Seite des Teufels stellen. Der Sachverständige wird darauf hinweisen, daß die entscheidenden Weichen für die Gewichtung der Kräfteverhältnisse zwischen "Es", "Ich" und "Über-Ich" im Menschen in den ersten Kindheitsjahren desselben gestellt würden, in welchen eine besondere Empfänglichkeit für die Konfrontation mit derartigen Schreckensbildern und deren Verinnerlichung bestehe. Er wird weiter darlegen, daß entsprechende Ängste im kindlichen Alter darüberhinaus noch intensiver und konkreter dort zu erzeugen und zu verankern seien, wo libidinöse, insbesondere unmittelbar sexuelle Bedürfnisse des Kindes sich äußerten und von der Außenwelt bemerkt und sanktioniert würden, wie etwa in ödipalen Konfliktsituationen oder bei kindlicher Onanie oder sogenannten "Doktorspielen", also der interessierten, lustbesetzten Entdeckung des - eigenen oder fremden - Körpers und der dabei hervortretenden Empfindungen und Gefühle. Hier werde Angst sehr unmittelbar und intensiv auf verschiedene Weisen erzeugt, von der Anwendung körperlicher Gewalt - Schläge - über die verbale Beschämung oder auch Bedrohung - etwa mit dem "Schrumpfen des Rückenmarks" im Falle der Onanie - bis hin zum Zwang zur Beichte und Buße im katholischen Bereich.
- Derart erzeugte Angst als libidinös gespeiste Energie ist, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, geeignet, die an sich agressiv zu ihrer Befriedigung drängenden Triebe aus dem "Es" zurückzudrängen und umzuleiten, jedenfalls von ihrer unmittelbaren Äußerung abzuhalten und ihr Streben nach originärer Befriedigung zu verhindern. Die in diesen Trieben gebundene und enthaltene libidinöse Energie werde dann eingebunden in die Formung und Aufrechterhaltung einer "Panzerung des Ichs gegen die Gefahren der Außenwelt und der verdrängten Triebansprüche des Es", die man "Charakterbildung" nenne, wobei der "Charakter ... in einer chronischen Veränderung des Ichs" bestehe, "die man als Verhärtung beschreiben möchte. Sie ist die eigentliche Grundlage für das Chronischwerden der für die Persönlichkeit charakteristischen Reaktionsweise. Ihr Sinn ist der des Schutzes des Ichs vor äusseren und inneren Gefahren" (Wilhelm Reich, "Charakteranalyse", 1933, S.166).
- Der Sachverständige wird hierzu weiter darlegen, daß allerdings die originären libidinösen Bedürfnisse aus dem "Es" auf diese Weise in der Regel nicht völlig zum Erliegen gebracht werden könnten, sondern dauerhaft immer wieder zum Ausbruch zum Zwecke ihrer Befriedigung tendierten. Insoweit trete neben die ihrer Unterdrückung dienende Angst als weiteres Instrument ihrer Bekämpfung die mit Hilfe dieser Angst bewirkte Umleitung der in ihnen steckenden Energie und deren Ausrichtung und Anbindung an von einem starken "Über-Ich" vorgegebene Ziele, die sich etwa in der weiter oben bereits vorgefundenen Forderung ausdrücke, nach Lob seitens der Obrigkeit zu streben: der ursprüngliche Trieb werde geschwächt, indem ihm libidinöse Energie entzogen werde, welche sodann darauf verwendet werde, den Repräsentanten des "Über-Ichs" - Gott, dem Kaiser, dem Vorgesetzten, dem Vater usw. - zu "gefallen" und dessen Wohlwollen und "Liebe" zu erringen. In diesem Sinne, so wird der Sachverständige darlegen, mache, wie es Reich formuliert habe, in der Tat gerade "die moralische Hemmung der natürlichen Geschlechtlichkeit des Kindes, deren letzte Etappe die schwere Beeinträchtigung der genitalen Sexualität des Kleinkindes ist, ... ängstlich, scheu, autoritätsfürchtig, gehorsam, im bürgerlichen Sinne brav und erziehbar; sie lahmt, weil nunmehr jede agressive Regung mit schwerer Angst besetzt ist, die auflehnenden Kräfte im Menschen, setzt durch das sexuelle Denkverbot eine allgemeine Denkhemmung und Kritikunfähigkeit" (Wilhelm Reich, "Massenpsychologie des Faschismus" , Kopenhagen-Prag-Zürich 1933, hier zitiert nach der Ausgabe im Junius -Drucks Verlag, J. F.furt 1972, S.50). Die so erzeugte Obrigkeitshörigkeit werde, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, weiter verstärkt und aufrechterhalten dadurch, daß sich unter dem Einfluß der vom "Über-Ich" aus erzeugten Angst ein erheblicher Teil der in den originären libidinösen Trieben gebundenen Energie im Bereich des "Ich" in gegen diese originären Triebe selbst gewandte Energie in Gestalt eines Selbstbestrafungsbedürfnisses verwandelt. "Von nun an durchtränkt das Schuldgefühl - das Strafbedürfnis, das durch den Wunsch nach der Übertretung dieser Beschränkung (besonders in der Ödipus Situation) hervorgerufen wird - das seelische Leben" (Herbert Marcuse , "Triebstruktur und Gesellschaft", 1957, hier: J. F.furt 1968, S. 37) und verstärkt damit, wie der Sachverständige darlegen wird, die Anbindung des "Ichs" an das "Über-Ich", an göttliche, staatliche und andere Autorität.
- Zugleich damit, nämlich mit diesen Arten des Zurückweichens vor der vom "Über-Ich" erzeugten Angst und dem damit wenigstens teilweise oder vorübergehend erreichbaren Abbau dieser Angst selbst, beeinträchtige, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, dieser Mechanismus der Einschränkung, Behinderung und Umleitung der Libido aus dem "Es" jedoch auch und dennoch das Wohlbefinden des Menschen zunächst in seelischer, infolgedessen dann oft aber auch in körperlicher Hinsicht. "Mit der Einsetzung des Über-Ichs werden ansehnliche Beträge des Agressionstriebes im Innern des Ichs fixiert und wirken dort selbstzerstörend ... Zurückhaltung von Agression ist überhaupt ungesund, wirkt krankmachend ..." (S. Freud, a.a.O., S. 13). Der Sachverständige wird darlegen, daß nicht nur seelische, sondern auch psychosomatische, also körperlich auftretende Erkrankungen die Folge sein könnten und in sehr hohem Ausmaß, wenn auch in unterschiedlichen Erscheinungsformen und Intensitäten, auch tatsächlich seien. Wenn Freud an gleicher Stelle - a.a.O. - erklärt habe, dies sei "eine der hygienischen Gefahren, die der Mensch auf seinem Weg zur Kulturentwicklung auf sich nimmt", so handele es sich dabei um eine heute sehr umstrittene, offenbar seinerzeit politisch bedingt resignative These, die jedenfalls nicht verdecken könne, daß die Triebansprüche aus dem "Es" immer auf's Neue das "Ich" dazu zu drängen versuchten, diese Gefahren gerade nicht auf sich zu nehmen.
- Bis hierher zusammenfassend wird der Sachverständige darlegen, daß der oben unter I.1.b) skizzierte Kern des - jedenfalls ursprünglich-biblischen - christlichen "Menschenbildes" - zu welchem sich die Lehren von "Thelema", zugleich daran anknüpfend, in Gegensatz verstünden - darauf hinauslaufe, von Menschen einen weitgehenden Triebverzicht zu verlangen, also eine weitgehende Unterdrückung der aus dem "Es" hervortretenden und auf ihre Befriedigung drängenden, biblisch das "Menschliche", das "Weltliche" oder das "Fleischliche" ausmachenden libidinösen Bedürfnisse, welche jedem Menschen urtümlich zu eigen seien. Als Zwecke dieser geforderten "Enthaltsamkeit" ließen sich in den biblischen christlichen Glaubenslehren neben der allgemeinen Behauptung, mit solcher Gott zu gefallen, vor allem drei Zielbereiche ausmachen: die Vermeidung von "Streit und Krieg" (Jakobus-Brief 4,1 ff.) , da diese aus den Lüsten und Begierden folgten - eine Zielsetzung, welche, wie der Sachverständige darlegen wird, mit den Interessen eines psychoanalytisch betrachtet "gesunden Ich's" jedenfalls vordergründig übereinstimme, weil der in einem solchen entwickelte Selbsterhaltungstrieb dahin tendieren werde, "Streit und Krieg" mit anderen zu vermeiden, da diese stets die eigene Selbsterhaltung gefährden; "Lüste und Begierden", die zu "Streit und Krieg" führten, entstünden jedoch, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, in der Regel zuerst in und aus Mangelsituationen wie Hunger und Armut, womit sich diese erstgenannte biblische Zweckgebung für den Triebverzicht letztlich als bloße Ableitung aus der weiteren, zweiten Zielsetzung erweise, nämlich dem Aushalten, Erdulden und Erleiden solcher Mangelsituationen, der "Trübsal" (Paulus-Brief an die Römer 5,1 ff.) in der Hoffnung - und mit Hilfe des Vertrauens auf Besserung nach dem "jüngsten Gericht", dem "Tag des Herrn", auf welchen man in Geduld zu warten habe. Der Sachverständige wird hierzu darlegen, daß allerdings, soweit damit etwa ein Verzicht auf "Essen und Trinken" (Paulus-Brief an die Römer, 14,17) bzw. das Erdulden des Mangels an Nahrung mit Hilfe des Vertrauens auf bessere Zeiten gemeint sei, die Forderung nach Triebverzicht in der Regel vergleichsweise schnell an ihre Grenzen stoße, weil es sich hier um unmittelbar der Selbsterhaltung dienende Triebe handele, welche nur in sehr begrenzter Weise kompensiert, also auf andere Ziele ausgerichtet und umgeleitet werden könnten, jenseits dieser engen Grenzen jedoch sehr schnell, heftig und aggressiv auf die Befriedigung in ihrer ursprünglichen Zielrichtung drängten und dabei dazu neigt er in revoltierender Weise alle dieser Befriedigung im Wege stehenden Hindernisse, wie etwa Eigentumsrechte oder allgemeine politische Herrschaftsverhältnisse, zu mißachten und aus dem Wege zu räumen, mindestens zu durchbrechen und sich Nahrung letztlich einfach dort zu holen, wo sie - etwa: bei den "Reichen" - zu finden ist.
- Gerade unter diesem Gesichtspunkt erhält, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, die dritte in den biblischen christlichen Lehren erkennbare Zweckgeburt für die Forderung nach Triebverzicht, nämlich der Gehorsam gegenüber der Obrigkeit, letztlich den höchsten und wichtigsten Stellenwert gerade dort, wo in absehbarer Weise die Forderung nach Leidensfähigkeit und Geduld an ihre Grenzen stößt. Gerade hierbei führe, wie der Sachverständige darlegen wird, die psychoanalytisch-psychodynamisch ausgerichtete Wissenschaft zum Verständnis des in der Bibel vorfindlichen engen räumlichen bzw. textlichen Zusammenhanges zwischen den Forderungen, der Obrigkeit untertan zu sein - mit den entsprechenden Strafandrohungen durch das "Schwert" der Obrigkeit selbst, aber auch durch Gott am "Tag des Gerichts" -, einerseits und der Forderung nach insbesondere sexueller Enthaltsamkeit bzw. der Verdammung der "Fleischeslust" andererseits (besonders etwa in Paulus, Römer 8 und 13, sowie 2.Brief des Petrus, 2 - s.o. S. 8/9). Lasse sich nämlich, wo es erforderlich scheine, Untertänigkeit gegenüber der Obrigkeit in akuter Situation - in der Revolte - durch akute Gewaltanwendung und Angsterzeugung - das "Schwert" - häufig erzwingen, so knüpfe doch, wie der Sachverständige darlegen wird, die geeignetste Strategie zur Erzeugung grundsätzlicher, latenter und andauernder Untertänigkeit und Autoritätshörigkeit in der Tat bei der Unterdrückung der Sexualität, beginnend bereits im frühkindlichen Alter, an, so daß es nicht verwundern könne, wenn gerade hier die rigideste Form von Triebverzicht verlangt werde - nämlich im Idealfall der völlige Verzicht auf sexuelle Triebbefriedigung, äußersten- und großzügigstenfalls deren Erledigung innerhalb einer Ehe (Paulus, 1.Korinther 7,1-7) -, -und wenn gerade die "fleischliche Gesinnung" in schärfster Form als "Feindschaft wider Gott" gebrandmarkt wird, weil "das Fleisch dem Gesetz Gottes nicht Untertan ist" und dies auch nicht zu sein vermag (Paulus, Römer 8, 7) . Da zugleich die Obrigkeit "von Gott verordnet" und mit "Gottes Ordnung" identisch ist (Römer 13, 1,2), die Gesetze der Obrigkeit also das "Gesetz Gottes", steht sexuelle "Fleischlichkeit" in Feindschaft zur Obrigkeit, muß also ausgeschaltet werden, um den Obrigkeit hörige Untertanen zu schaffen, die Hunger und ihnen auferlegtes Leid geduldig bis zum jüngsten Tag ertragen, statt sich gegen die Obrigkeit, soweit diese für die "Trübsal" verantwortlich sein sollte, zur Wehr zu setzen. Die Befriedigung der sexuellen Triebe, das "Wandeln nach dem Fleisch in der unreinen Lust" (2.Petrus, 2, 10) wird so gleichbedeutend mit Verachtung der "Herrschaft" und frecher und eigensinniger Lästerung der "Majestäten"(ebenda), wofür man "gefangen und geschlachtet" und in seinem "verderblichen Wesen umkommen" wird (ebenda, Vers 12).
- Psychodynamisch, so wird der Sachverständige darlegen, wäre die Befriedigung eines sexuellen Triebes letztlich die Entladung angesammelter libidinöser Energie die zur Entspannung und damit zu einem Zustand der Ruhe, Ausgeglichenheit und Zufriedenheit führen würde. Die Verhinderung der Befriedigung eines solchen Triebes und die Unterdrückung desselben würde zunächst die Aufrechterhaltung, in der Folge die Verstärkung der Anspannung, des Triebstau’s bedeuten und bewirken, der mit steigender Unruhe und Unzufriedenheit einherginge. Bleibe die "Ausbruchs-", also die direkte Befriedigungsmöglichkeit dem Trieb versperrt, so werde sich die in ihm enthaltene libidinöse Energie zunächst, um dennoch - wenigstens teilweise - zur Entspannung zu gelangen, gleichsam wie ein Bergbach oder Flusslauf nach einer anderen Abfluß und Entladungsmöglichkeit umsehen. Dafür stünden, wie der Sachverständige darlegen wird, im psychischen Apparat des Menschen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die abhängig seien vom Ausmaß der Trieb-Produktion im "Es" einerseits, von der Art und der Stärke des "Über-lch" andererseits, schließlich auch vom Grad der Entwicklung der Fähigkeiten des "Ich", zwischen "Es" und "Über-lch" zu vermitteln und - im Idealfall - eine ausgewogene Balance zwischen den zwischen "Es" und "Über-lch" fließenden Energieströmen herzustellen - wobei gerade im frühkindlichen Entwicklungsstadium die hierfür notwenige "Ich" -Stärke noch nicht vorhanden, sondern erst noch zu entwickeln sei. Gerade in diesem Entwicklungsstadium seien daher für ein starkes "Über-Ich" die Chancen für ein überwiegend fremdbestimmtes "Steuern" der aus dem "Es" fließenden libidinösen Energien noch besonders groß, und zugleich von besonders nachhaltiger, langandauernder Wirkung. Teile der an ihrer ursprünglichen Befriedigungs- "Absicht" gehinderten Energien würden so etwa auf das "Über-lch" selbst hin umgeleitet und auf dieses fixiert, so daß sie sich dann etwa in der "Liebe zum Vater", in der "Liebe zu Gott" oder in euphorischer Begeisterung für Majestäten, Staatsoberhäupter, Rock- oder Fußballstars und dergleichen mehr äußerten, verbrauchten und entspannten. Andere Teile dieser abgeblockten Energie würden so weit umgeleitet, daß sie sich letztlich in der Aufgabe verbrauchen würden, ihre eigene Blockierung aufrechterhalten zu helfen - wie ein Bach, der den vor ihm errichteten Staudamm nicht umgeht, um dahinter oder daneben weiter bergab zu fließen, sondern um dahinter umzukehren und die Wand des Staudammes nunmehr von der anderen Seite gegen die nachdrängenden Wassermassen zu stützen. Dort, wo Triebüberschüsse aus der Ursprungsrichtung über den "Staudamm" schwappten oder zu schwappen drohten, würden diese umgeleiteten Energieteile sich dagegenstemmen und diese zu vernichten trachten - also etwa in Form von Haß, Agression und Gewalt gegen Erscheinungsformen der ursprünglich angestrebten Befriedigung bei sich selbst -in demselben Menschen, insoweit auch als "Schuldgefühl" oder (schlechtes) "Gewissen" (Marcuse a.a.O., s.o. S.16) - oder bei anderen Menschen auftreten und agieren, um der immer wieder und fortdauernd aus dem eigenen "Es" durch ständige Produktion libidinöser Ursprungsenergie hervortretenden "Versuchung" von jenseits des "Staudammes" in sich selbst oder stellvertretend - im Wege der Projektion -in dem das mühsam in sich selbst Unterdrückte tatsächlich oder vermeintlich praktizierenden Anderen zu begegnen und zu entgehen; der Sachverständige wird darauf hinweisen, daß gerade die biblisch-christliche Sexualmoral im Wege solcher Ableitung agressiver Triebenergien auf "Sündenböcke" in der Geschichte mitverantwortlich geworden sei für eine unüberschaubare Anzahl gemarterter, gefolterter und getöteter "Ketzer" und "Hexen" ebenso wie schamlos unbekleideter, "fleischlich gesinnter" "Heiden", und er wird darauf hinweisen, daß die gleiche Umleitung unterdrückter, vor allem ursprünglich sexueller Triebenergien auf die Bekämpfung, mindestens die Ablehnung und Verachtung solcher Menschen hin, welche sich an insbesondere die Anforderungen der christlichen Sexualmoral nicht halten oder gar offen dagegen opponieren und die Befriedigung von "Fleischeslust" gar demonstrativ betreiben und propagieren, noch heute mindestens unterschwellig, häufig auch offen zutagetretenden abendländisch-christlichen Kulturbereich entscheidend mitbestimme. Wo insoweit Triebverzicht unter anderem eigentlich "Streit und Krieg" habe vorgeblich vermeiden helfen sollen, habe solcher in Geschichte und Gegenwart aufgrund psychodynamischer Gesetzmäßigkeiten beides stattdessen zwangsläufig gefördert und teilweise erst verursacht.
- Der Sachverständige wird weiter darlegen, daß dort, wo einerseits ein starkes "Über-Ich" sich nur unzureichend als neuer Bezugs- und Fixpunkt für umgeleitete libidinöse Energie dem Menschen angeboten hat - etwa wegen fehlender oder fehlgeschlagener Identifizierung mit den Eltern in der Kindheit -, und/oder wo andererseits andere Instanzen des "Über-Ich" starken Einfluß auf diesen Menschen gewonnen haben, welche die agressive Entäußerung dieser Energie gegen "Sündenböcke" beeinträchtigen oder verhindern - wie etwa bei starker Verankerung von Geboten wie "Du sollst nicht töten" oder "Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" -, ein erheblicher Anteil der blockierten - vor allem sexuellen - Triebenergie seiner Entladungs- und Entspannungsmöglichkeiten nach außen hin bei solchen Menschen beraubt und daher gezwungen sei, sich "nach innen" zu richten und dabei, da es sich weiterhin auch insoweit um agressive, nämlich auf Entladung drängende Energie handele, letztlich selbstzerstörerisch, autodestruktiv und krankmachend zu wirken. Millionenfach gerade im christlich-abendländischen Kulturkreis zu beobachtende neurotische und psychotische Erkrankungen nebst psychosomatischen Erscheinungsformen derselben, Depressionen u.a.m. spiegelten diesen durch Triebstau infolge Triebunterdrückung bedingten Mechanismus wieder, der, psychoanalytisch betrachtet, durchaus sinnvoll und daher mit dem Wort "krank" nur irreführend bezeichnet sei; denn auch die Einbindung libidinöser Energie etwa in eine Neurose oder in eine neurotische Charakterstruktur führe zum Verbrauch dieser Energie und damit zum Abbau des - im Grundsatz für den Menschen nur begrenzt erträglichen – Triebstau’s, folglich zu der zumindest vorläufigen Befähigung, mit fortbestehender Triebunterdrückung weiter leben zu können. Dennoch hätten diese Formen der Bewältigung vor allem sexueller Unterdrückung sowohl individuell weitgehende Gefühle von Unzufriedenheit und Unruhe als auch gesellschaftlich zahlreiche Schwierigkeiten, etwa durch fortschreitende Isolation und Ausgrenzung oder durch Kommunikationsschwierigkeiten, die wiederum die individuelle Befindlichkeit weiter beeinträchtigten, zur Folge, so daß in diesem Sinne die bereits weiter oben - S. 16 - wiedergegebene Äußerung von Freud zutreffe, daß die "Zurückhaltung von Agression … überhaupt ungesund" sei und "krankmachend" wirke .
- Der Sachverständige wird zusammenfassen, daß die biblisch-christliche Sexualmoral den weitgehenden - im Idealfall: vollständigen - Verzicht auf die Äußerung und vor allem die Befriedigung sexueller Triebe mit dem vorrangigen Ziel der Unterordnung unter die göttliche und weltliche Obrigkeit insbesondere auch angesichts von Mangel und Not fordert, die geduldig zu ertragen seien, und daß sie dafür Lohn und Besserung im Jenseits, nämlich nach dem "Tag des Herrn" verspricht, an welchem Himmel und Erde in Feuer und Hitze zergehen und zerschmelzen würden (2.Petrus 3; Off. 20), andererseits für den Fall der Zuwiderhandlung den Untergang in jenem endlichen Inferno androht, wenn nicht schon vorher das "Schwert" der Obrigkeit zu Gefangennahme, Abschlachtung und Umkommen führe. Das Mittel, jenen Triebverzicht zu erreichen und zu erzwingen, sei das Einflößen von Angst, wo das Versprechen der Herrlichkeit im jenseitigen ewigen Leben nicht ausreiche, die Einsicht in die Notwendigkeit keuschen und geistigen statt fleischlichen Lebens zu fördern. Soweit die Forderung nach Triebverzicht tatsächlich durchgesetzt werden könne und von den Menschen befolgt werde, sei durchschnittlich damit zu rechnen, daß die psychische Struktur und Befindlichkeit der so geformten Menschen zu charakterisieren sei durch Autoritätsfixiertheit und Obrigkeitshörigkeit einerseits, sexuelle Gehemmt- und Verklemmtheit, agressives Verhalten gegen Abweichler und Außenseiter, häufig neurotische bis psychotische Verhaltensweisen und Charakterzüge sowie Unzufriedenheit, Unruhe und Unsicherheit, kurz: ungesunde bis "kranke" Gefühls-, Verhaltens- und Erlebnisweisen andererseits von im einzelner jeweils entwicklungs- und umweltbedingt unterschiedlichen Mischformen und Gewichtungen.
- Der Sachverständige wird darlegen, daß, wenn die maßgeblichen Repräsentanten des christlichen Glaubens und seiner Sexualmoral ihre vorbezeichneten Ziele bei der Formung der menschlichen Persönlichkeit erreichen wollten, dazu eine entsprechende „Erziehung" notwendig sei, die sinnvollerweise im frühesten Kindesalter einzusetzen habe und auch tatsächlich in der bereits beschriebenen Weise - mit Hilfe der Aufstellung von Tabus und entsprechenden Verboten und der Androhung, Verhängung und Praktizierung von Strafen - also: der Erzeugung von Ängsten einerseits und der Inaussichtstellung von Lob und Lohn durch Gott, Obrigkeit und Eltern andererseits - einzusetzen pflege.
- Der Sachverständige wird hierzu weiter darlegen, daß die auf solche Art zu bewirkende "Vermittlung" der Grundbegriffe insbesondere der christlichen Sexualmoral und ihrer Entsprechung, des Gehorsams gegenüber der Obrigkeit, heute keineswegs eine unmittelbar christlich-religiöse oder gar kirchliche Erziehung notwendig voraussetze, sondern daß vielmehr gerade diese Komponenten des Christentums die gesamte auch "weltliche" Kultur im abendländischen, insbesondere auch im deutschen Raum seit 2000 Jahren so nachhaltig beeinflußt und durchdrungen hätten, daß sie auch dort zu selbständigen Werten und Eckpfeilern von Moral und Kultur, Politik, Gesellschaft und Weltanschauung geworden seien, wo ausdrücklich kirchliche oder religiöse Maßstäbe zurückgedrängt seien und bewußt kaum noch eine oder keine Rolle mehr im Selbstverständnis der Betroffenen spielten. Die abendländische Gesellschaft sei mehrheitlich nach wie vor entscheidend christlich auch dort noch geprägt, wo regelmäßiger Kirchgang oder Tisch- und Abendgebet, Taufe und christliche Trauung nicht mehr stattfänden. Über die "Über-Ich"-Instanzen Familie, Schule, Staat usw. werde der Mensch nach wie vor von Kindheit an in den Kategorien der christlichen Sexualmoral und des Gehorsams erzogen.
- Der Sachverständige wird sodann darlegen, daß jene "Erziehung" zu Gehorsam und Triebverzicht gerade in ihrer entscheidenden Phase, dem frühen Kindesalter, nicht im Wege der "Überzeugung" des Kindes von der Richtigkeit und Angemessenheit der zu vermittelnden Wertvorstellungen vor sich gehe, sondern durch - vorrangig repressive - Manipulation der originären, spontanen libidinösen Bedürfnisse des Kindes nach Maßgabe der vom "Über-Ich" vorgegebenen Wertvorstellungen unter Ausnutzung der noch vorhandenen "Ich" Schwäche des kindlichen Individuums mit den Mitteln von "Zuckerbrot und Peitsche", Belohnung und Strafe, Hoffnung und Angst. Der "Erziehungs"-Prozeß, in welchem das Kind zum Triebverzicht und zum Gehorsam gebracht werde, lasse sich landläufig mit dem Begriff der "Gehirnwäsche" bezeichnen, der jedoch hier wie auch in anderen Zusammenhängen als unwissenschaftlich abzulehnen sei. "Gewaschen" werde nämlich nicht das "Gehirn", also das Denken und der Intellekt; "gewaschen" würden vielmehr die der kindlichen Seele zuzurechnenden, angeblich "unreinen", also schmutzigen Triebe, die Libido, das "Es" des Kindes. Erst die Unterdrückung, Umleitung und Neuorientierung dieser libidinösen Energie bewirke den als Manipulation zu bezeichnenden Effekt dessen, was landläufig gern - und zudem paradoxerweise gerade dort, wo ja nicht das Säubern eines unreinen, sondern letztlich die Verunreinigung eines sauberen Gemüts gemeint sein soll - als "Gehirnwäsche" bezeichnet werde.
- Im vorbezeichneten Sinne - nämlich als Manipulation der Triebenergien - könne, wie der Sachverständige darlegen wird, möglicherweise jedwede "Erziehung" als "Gehirnwäsche" bezeichnet werden, da jedenfalls in der modernen Industriegesellschaft jede Konfrontation der frühkindlichen Triebansprüche aus dem "Es" des Kindes mit seiner komplizierten, an vielen Stellen für das Kind in der Tat gefährlichen Umwelt zahlreiche regulative Eingriffe in die Triebentfaltung des Kindes - und damit deren "Manipulation" - zu dessen Schutz als unvermeidlich erscheinen lassen werde. Inwieweit und von welchem Punkte an diese "Manipulation" daher im Einzelfall den diesem Begriff gemeinhin innewohnenden negativen Beigeschmack wirklich verdiene, weil sie Zwecke verfolge, welche über den bloßen, notwendigen Schutz von Leben und Gesundheit des Kindes hinausgingen und die Persönlichkeit für die Zwecke Anderer, für fremde Zwecke in bestimmter Weise formen wolle, sei daher weitgehend eine weltanschauliche und deshalb nicht einheitlich zu beantwortende Frage, auf die später zurückzukommen sei. "Technisch" und "wertfrei" betrachtet sei jedoch in der Tat jede Erziehung "Manipulation" oder "Gehirnwäsche".
- Der Sachverständige wird sodann die Umstände und die Gründe darlegen, aus welchen heraus Persönlichkeiten, die in der zuvor dargelegten Weise insbesondere schon in ihrer frühen Kindheit im Sinne der christlich-abendländischen Leitvorstellungen geformt worden sind, dennoch dazu tendieren, aus dieser Verformung auszubrechen und sich von den mit dieser verbundenen Zwängen zu befreien, ferner, aus welchen Gründen und unter welchen Umständen solche Persönlichkeiten sich veranlasst sehen können, sich im Rahmen eines solchen " Selbstbefreiungsversuches" mit einer Gruppe bzw. einer Konzeption wie "Thelema" zu befassen und sich auf diese einzulassen.
- Der Sachverständige wird hierzu zunächst nochmals darauf hinweisen, daß die im "Es" versammelten libidinösen Triebe und Triebansprüche des Menschen in ihren originären formen und mit ihren originären Befriedigungs-Zielen die "älteste ... psychische ... Instanz" sein und alles beinhalten, was "ererbt, bei Geburt mitgebracht, konstitutionell festgelegt" würde, wobei "dieser älteste Teil des psychischen Apparates ... durchs ganze Leben der wichtigste" bleibe (Freud, a. a. O. - oben S. 13). Die libidinöse Energie, welche jene "Ur-Triebe" speise, werde in der Tat während der gesamten Dauer des menschlichen Lebens immer wieder neu produziert und weise diese Triebe und Bedürfnisse stets aufs Neue zunächst in ihre insoweit immer gleichen ursprünglichen, agressiv auf originäre Befriedigung drängenden Richtungen. Eine vollständige Beendigung dieser Energieproduktion und Trieberneuerung sei, solange der Mensch lebe, nicht möglich.
- Daraus folge, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, daß die Instanzen des "Über-Ich", wenn und soweit diese das "Ich" dazu veranlassen wollten, auf die Äußerung und originäre Befriedigung der aus dem "Es" hervorquellenden Triebe ganz oder teilweise zu verzichten und diese anzuleiten, anderweitig zu binden und ihnen "Ersatzbefriedigungen" anzubieten, dabei nie einen "endgültigen" Erfolg erzielen und einen "abschließenden" Zustand herstellen könnten, dessen sie sich von da an auf ewig sicher sein könnten. Vielmehr habe es das "Über-Ich" gleichsam mit einem "ewig wachen" Gegner - dem "Es" - zu tun, dem ständig neue Kräfte erwüchsen und der immer wieder bestrebt sei, den derzeit durch das "Über-Ich" erzwungenen, vom "Ich" unter diesem beidseitigen Druck hergestellten Zustand erneut zugunsten der Libido zu verändern. Dies fordere von "Über-Ich" ein fortwährendes Aufrechterhalten von Druck und Versprechen, von Angsterzeugung und Hoffnungserzeugung, aber auch eine ständige Anpassung der Methoden, mit deren Hilfe dies zu bewirken sei, und der Formen, in welche die zu unterdrückenden abzuleitenden und anderweitig zu fixierenden Triebenergien aus dem "Es" zu kanalisieren und zu zwängen seien, an den jeweiligen Stand der Kräfteverhältnisse zwischen den widerstreitenden Energieströmen in Körper und Seele des Menschen, der "psychodynamischen Prozesse". Die ständige Zufuhr neuer libidinöser Energie stelle so für ein auf Repression und "Triebverzicht" ausgerichtetes "Über-Ich" eine ständige "Bedrohung" dar und sorge damit zugleich für eine fortwährende Beunruhigung des zwischen den "Fronten" agierenden "Ichs" im Sinne eines stets auf's Neue vorhandenen oder drohenden "seelischen Ungleichgewichts". Dabei gelte, daß bereits, je weniger Möglichkeiten zur Äußerung und Befriedigung der originären Triebe aus dem "Es" in ihrer ursprünglichen Zielrichtung bestünden, umso größer die innere Unruhe und Unzufriedenheit des Menschen werde, und daß letztere sich umso mehr noch verstärkten, desto weniger die Abfuhr- und Entladungsmöglichkeiten für die unterdrückten und umgeleiteten Triebenergien noch auf andere Weise funktionierten, desto größer also ein verbleibender Triebstau werde. Stauten sich Energien aus umgeleiteten Trieben auch dort, wo sie ersatzweise an- und eingebunden oder entladen werden sollten, so würden der ursprünglichen Energie aus dem "Es" damit letztlich die angebotenen "Umwege" zunehmend versperrt, so daß diese wieder umso mehr auf ihre Befriedigung in der ursprünglichen, "angeborenen" Richtung drängen wurden. Die psychodynamischen Prozesse würden daher von der fortwährenden Tendenz beherrscht, daß das "Es" die Oberhand behalte bzw. zurückgewinne.
- Im "Ich" des Menschen bedeute dies auch, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, daß die Erinnerung an die ursprüngliche Richtung und "Absicht" der libidinösen Triebe und Energien bei aller Unterdrückung und Sublimierung derselben nie ganz verloren gehe; wie die Erinnerung an diese einerseits das (schlechte) "Gewissen", Schuldgefühle und (Selbst-) Bestrafungswünsche befördere, so halte sie zugleich den latenten Wunsch am Leben, dem "Es" nachzugeben und dessen ursprünglich gewollte Triebbefriedigungen zuzulassen. Schon vorübergehende Veränderungen des "Gleichgewichts" im "Triebhaushalt" könnten dazu führen, daß solche Wünsche aktualisiert würden und sich für kürzere oder auch längere Zeit durchsetzten, bis womöglich das "Über-Ich" mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das "Gleichgewicht" wieder hergestellt, Triebverzicht erneut erzwungen und die vorübergehenden Fehltritte in weitere Anlässe für "schlechtes Gewissen", Schuldgefühle und Bestrafungsbedürfnisse verwandelt haben würde.
- Für derartige Veränderungen des "Gleichgewichts im Triebhaushalt" können, wie der Sachverständige darlegen wird, alle drei psychischen Instanzen - "Es", "Ich" und "Über-Ich" - verantwortlich sein. Bei Menschen, in deren "Es" eine besonders starke Produktion originärer libidinöser Energie "bei Geburt mitgebracht" und "konstitutionell festgelegt" (Freud a.a.O.) worden wäre, sei, wenn diese lediglich mit den Ansprüchen eines auf die Zurückdrängung "durchschnittlicher" libidinöser Triebproduktion eingerichteten "Über-Ich" konfrontiert und insoweit nicht besonderer, intensiverer "Behandlung" ausgesetzt würden, ein von vornherein erhebliches Maß an Widerstandskraft gegen Triebverzichtsforderungen bis hin zu deren völliger oder teilweiser Mißachtung und relativ freier Entfaltung der eigenen Triebansprüche zu erwarten, wobei in einem solchen Falle die im "Über-Ich" vertretenen Instanzen - wie Kirche und Staat christlicher Prägung - dazu tendieren würden, auf den weiteren Versuch, ein solches Individuum zu integrieren, zu verzichten und es stattdessen auszugrenzen und "auszuschalten", zugleich aber als "Sündenbock" und "abschreckendes Beispiel" hinzustellen und zu benutzen, auf welches hin verdrängte und angestaute Triebenergien anderer, dem "Über-Ich" noch nicht entglittener Menschen orientiert und fixiert sowie "abreagiert" werden können (s.o. S.19/20). In solcher Weise würden die Instanzen des "Über-Ich" im übrigen, wie der Sachverständige darlegen wird, auf alle Menschen zu reagieren mindestens versuchen, die sich seinen - insbesondere Triebverzichts - Anforderungen zu verweigern vermöchten oder sich diesen gar ausdrücklich entgegenstellten (und so "die Herrschaft verachten" und "die Majestäten ... lästern" würden, vgl. 2. Petrus a.a.O., oben S.9). Wegen des latenten, aus dem "schlechten Gewissen", dem Schuldgefühl und dem Bestrafungswunsch folgenden Bedürfnisses der der christlichen Kultur anhängenden und von ihr geformten Menschen nach Projektion dieser aus der "Gefahr" eigenen "Versagens" erwachsenen Gefühle auf andere, insbesondere solche, weiche sich die "verbotenen" Triebe "frech" leisten, und wegen der in solcher Projektion auf "Sündenböcke" enthaltenen Chance auf Abfuhr eigener, angestauter Energie - und damit "Erleichterung" - sei, so wird der Sachverständige darlegen, im allgemeinen damit zu rechnen, daß solche "Strategien" der Umleitung agressiver Energien auf "Verweigerer" und "Abweichler" häufig und weithin erfolgreich sein würden und damit letztlich sogar der Stabilisierung der "Über-Ich"-Instanzen dienten. In diesem Sinne "brauche" das den Triebverzicht anordnende "Über-Ich" das Auftreten eben dieses Triebes, um ihn zur eigenen Stabilisierung zu benutzen, wie aus dem gleichen Grunde die Obrigkeit denjenigen "brauche", der sie "verachte", oder die Kirche den Ketzer und Gott den Teufel.
- Für eine zum Verstoß gegen die Gebote des Triebverzichts führende Veränderung des "seelischen Gleichgewichts" könne, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, auch das "Ich" des Menschen verantwortlich sein, wenn es nämlich zu schwach sei, seine Aufgabe zu erfüllen, zwischen den Ansprüchen des "Es" und des "Über-Ich" zu vermitteln, genauer: dem "Es" die Verzichtsansprüche des "Über-Ich" so zu vermitteln, daß die libidinöse Triebenergie sich an diese Verzichtsansprüche anpasst und sich entsprechend formen und umleiten ließe - das "Es" also entsprechend im Zaum zu halten. Eine solche Verantwortlichkeit einer "Ich-Schwäche" für die "Missachtung" von Triebverzichts-Forderungen des "Über-Ich" setze allerdings ein im Vergleich zum "Es" verhältnismäßig schwaches "Über-Ich" voraus, so daß dieses letztlich selbst für die Missachtung seiner Ansprüche verantwortlich sei. Sei dagegen das "Ich" wiederum schwach, das "Über-Ich" aber sehr stark, so werde dies umgekehrt eher zu einer nahezu unmittelbaren, vom "Ich" kaum kontrollierten Durchsetzung des geforderten Triebverzichts gegenüber dem "Es" und damit zu besonderer Angepaßtheit an die Anforderungen des "Über-Ich" führen. Mischformen und Schwankungen zwischen diesen beiden Alternativen seien dort zu erwarten, wo verschiedene im "Über-Ich" repräsentierte Instanzen verschieden "stark" und wirksam seien; wären etwa vom frühen Kindesalter an sexuelle Tabus mit besonderer Intensität aufgestellt und mit Bestrafungen oder Strafandrohungen besonders eindringlich in dem jungen Menschen verankert worden, zugleich aber die personale Autorität etwa der Eltern nur schwach ausgeprägt und als solche kaum in dem Kind wirksam - oder gar von diesem abgelehnt - worden, so könne ein solcher junger Mensch einerseits sexuell "verklemmt" und von Triebverzicht geprägt, andererseits aber bereit oder gar begierig sein, sich dieser Prägung unter bestimmten, einen solchen Prozeß begünstigenden Umständen alsbald zu entledigen.
- Der Sachverständige wird darlegen, daß im Bereich der christlich-abendländischen Kultur die wichtigsten und umfangreichsten "Gefahren" für das "seelische Gleichgewicht" im Triebhaushalt und in den psychodynamischen Prozessen im Menschen seit langem und in zunehmendem Maße von der fortschreitenden Schwächung und dem Verfall der im "Über-Ich" versammelten "Gebots "-Instanzen ausgehe, deren Legitimation dem "Ich" letztlich immer weniger einsichtig, nachvollziehbar und akzeptabel werde. Dies gelte gerade für zentrale "Werte" und Gebote der christlichen Glaubenslehren, insoweit für das biblische "Gesetz Gottes" selbst, und für die dieses vorgeblich repräsentierende weltliche Obrigkeit, damit auch für den beiden zu schuldenden "Gehorsam" und für die aufzubringende biblische "Geduld" im Vertrauen auf den "Tag Gottes", das "Jüngste Gericht" und ein "ewiges Leben".
- Wie nämlich in 2000 Jahren die Wertvorstellungen, Gebote und Verheißungen der christlichen Religion die abendländische Kultur einerseits geformt und durchdrungen haben und bis heute entscheidend durchwirken und beeinflussen, so sei auf der anderen Seite in dieser gleichen Kultur - und in den an ihr teilhabenden oder ihr unterworfenen, in ihr erzogenen Menschen im einzelnen - die Summe der Erfahrungen vom Versagen dieser christlichen Werte, Gebote und Verheißungen in jenen 2000 Jahren präsent, sei es als Wissen und Bewußtsein, sei es als "dumpfes Gefühl" im Unterbewußtsein. Jeder "wisse" oder "fühle" in diesem Sinne den Widerspruch, den es etwa darstelle, daß eine Religions- und Kulturgemeinschaft, zu deren obersten zehn Geboten der Satz gehört: "Du sollst nicht töten" (2.Mose 20, 13) , im Namen dieses Glaubens Abermillionen Menschen getötet hat und weiter tötet, Waffen produziert und an tötungsbereite Armeen liefert, mit der Verteufelung der Geburtenkontrolle ganze Völker zum Hungertod verurteilt und gleichzeitig Millionen Tonnen von Lebensmitteln vernichtet, um Preise und Profite hochzuhalten, und technologische und wirtschaftliche Entwicklungen und Prozesse fördert, unterstützt und verteidigt, deren Nebenprodukt die Zerstörung von Umwelt und Natur und damit letztlich die Vernichtung des - auch menschlichen - Lebens ist, deren kurzfristiger "Erfolg" jedoch die immer weiter fortschreitende Konzentration immer größerer Anteile des vorhandenen gesellschaftlichen Reichtums in den Händen von immer weniger Menschen bei gleichzeitiger, entsprechend fortschreitender Verarmung und Verelendung immer größerer Anteile der Weltbevölkerung ist.
- Der Sachverständige wird darlegen, daß das Bewußtsein, aber auch schon das noch mehr unbewußte "dumpfe" Fühlen von diesem Zustand der Erde und von der Funktion und der Verantwortlichkeit des "christlich-abendländischen Kulturkreises" für diesen, erst recht das tatsächliche Erleiden auch nur einzelner Aspekte und Auswirkungen dieses Zustandes durch die Menschen - angefangen etwa mit der Bedrohung durch Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung in den Industrieländern -, einen ungeheuren Druck auf den Triebhaushalt der Menschen ausübe und dabei Ängste von einer Intensität und einem Ausmaß erzeuge, wie sie mit der Drohung, vor ein weit entferntes "jüngstes Gericht" gestellt und dort "dunkelster Finsternis" teilhaftig zu werden, kaum noch erzeugt werden könnten. Zugleich verlören die traditionellen Hinweise auf das Wohlgefallen Gottes und der Obrigkeit sowie auf ein "ewiges Leben" als Belohung für das geduldige Erleiden solcher Art von "Trübsal" auf Erden zunehmend und rapide ihre beruhigende Überzeugungskraft.
- Zwar bestünde im übrigen mehr als genug Anlaß, eigene Verantwortlichkeit für diesen gegenwärtigen Zustand der Menschheit und des christlich-abendländischen Kulturkreises in ihr zu bedenken, Verzichtsforderungen zu übernehmen - etwa im Konsumbereich oder hinsichtlich des "Triebes" nach höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn - und zahlreiche Schuldgefühle insoweit zu entwickeln; jedoch falle es angesichts der gegenwärtig - infolge der fortschreitenden Verbesserungen der internationalen Kommunikations- und Informationssysteme immer unmittelbarer und umfassender - zu beobachtenden "Trübsale" dieser Welt gerade hinsichtlich der sexuellen, dem "Es" entspringenden Bedürfnisse immer schwerer, gerade und gar vorrangig diese, und den Wunsch nach deren Befriedigung, für Kriege, Bedrohung durch Atomkraft und Hungersnöte sowie für das Ozonloch verantwortlich zu machen oder eine solche Verantwortungszuweisung noch zu akzeptieren. Stattdessen bringe es die allgemein aus dem Gefühl der Ohnmacht gegenüber den umfassend die Zerstörung von Umwelt, Natur und menschlichem Leben betreibenden Kräften sich ausbreitende "Endzeit-Stimmung" eher mit sich, daß das "Ich" dazu tendiere, gleichsam den originären Trieben aus dem "Es" nunmehr zu gestatten, hervorzutreten und sich bis zum endgültigen Ende "noch einmal richtig auszutoben", d.h.: sich endlich, wo die Hoffnung auf das Jenseits versagt und das Ende täglich kommen kann, im Diesseits umfassend zu befriedigen.
- Demgegenüber, so wird der Sachverständige weiter ausführen, verblasse die Überzeugungskraft der christlich-religiös und kirchlich geprägten Teile des gesellschaftlichen "Über-Ich" sehr schnell und sehr nachhaltig jedenfalls in den mit Informationen über den Zustand der Menschheit und dessen Ursachen reich versorgten Regionen, also insbesondere in den Industrieländern, angesichts konkreter Armut und Hungersnöte jedoch allmählich auch in der "Dritten Welt". Angesichts der Jahrtausende alten engen Verflechtung zwischen christlichen Kirchen und der "Obrigkeit", nämlich insbesondere den staatlichen Organen, erhielten zwar die Kirchen ihre Macht grundsätzlich noch weiter aufrecht und würden insbesondere auch die Kernvorstellungen des christlichen Glaubens und der christlichen Moral-Lehren, vor allem die christliche Sexualmoral, aber auch die Forderung, der Obrigkeit als von Gott gegebener Untertan zu sein, weiter hochgehalten, verteidigt und durchzusetzen versucht. In schnell zunehmendem Maße gehe aber die Verantwortung für die Aufrechterhaltung dieser Wertordnung immer mehr von kirchlich-religiösen Instanzen und deren biblischen Überzeugungsmitteln über auf das "Schwert" der weltlichen Obrigkeit, die ihrerseits zwar im Verein mit den Kirchen den "Verfall aller überkommenen Werte" im allgemeinen und den Mangel an Wert-Vermittlung an die Jugend im besonderen beklage und dem entgegenzutreten verspreche, daran jedoch letztlich nur insoweit und deshalb interessiert sei, als die Aufrechterhaltung dieser Wertordnung nützlich für die Stabilisierung der Obrigkeit selbst und damit dem Versuch dienlich sei, den Prozeß der industriellen Zerstörung von Umwelt und Leben zugunsten von Profiten und weiteren Investitionen fortführen und vor etwaigem Aufbegehren der Menschen dagegen sichern zu können. Gerade aber in dem Maße, wie dieser zweckbestimmte Zusammenhang - der Verwertung christlicher Moral für dieser widersprechende Herrschaftsinteressen - in der Öffentlichkeit einsichtig werde, verlören die moralischen Kategorien des Christentums als Instanzen des "Über-Ichs" noch weiter an Verbindlichkeit für das seine Selbsterhaltung gerade auch unter Zuhilfenahme dieser Mentalbegriffe zunehmend bedroht sehende "Ich" und an Kraft, die libidinöse Energie des "Es" zu beeinflussen.
- Damit ergebe sich, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, für das solchermaßen geschwächte "Über-Ich" zunehmend die Notwendigkeit, für sich neue Legitimationen zu finden bzw. zu erfinden, neue Mittel anzuwenden und gelegentlich auch zurückzuweichen und Ansprüche zu begrenzen bzw. zu verändern. Eine solche Entwicklung sei besonders - ungeachtet des nahezu unveränderten Bestehens vor allem der katholischen Amtskirche auf den althergebrachten Grundsätzen - im Bereich der Sexualmoral in den letzten Jahrzehnten zu beobachten gewesen, was insofern logisch sei, als gerade die unmittelbar sexuellen Triebe einem schwächer werdenden "Über-Ich" zuerst und am "frechsten" und "eigensinnigsten" gegenübertreten würden, so daß das "Über-Ich" darauf zuerst zu reagieren gezwungen sei. Die Folge sei eine scheinbare sexuelle Befreiungsbewegung in der Gesellschaft gewesen, infolge derer bei staatlicher Zurückhaltung bis Billigung recht plötzlich sexuelle Triebäußerung und -befriedigung in großem Umfang und in vielfältigen Spielarten möglich geworden und toleriert worden seien, allerdings nach wie vor entschieden missbilligt und verteufelt durch die Mehrzahl der kirchlichen Repräsentanten. Die wissenschaftliche Beobachtung und Untersuchung dieser "Sexwelle" habe jedoch, wie der Sachverständige darlegen wird, ergeben, daß eine "Befreiung" der Libido im Sinne einer "gesunden", spontanen und freien Befriedigung der sexuellen Triebe dabei letztlich nicht stattgefunden und offenbar auch obrigkeitlicherseits auch nicht angestrebt war oder in Kauf genommen werden sollte. Vielmehr seien, soweit dies gesellschaftlich und staatlich toleriert und teilweise gefördert worden sei, sexuelle Energien nur um den "Preis" ihrer unmittelbaren Unterordnung unter das die christlich-abendländische Gesellschaft als Maxime ohnehin beherrschende und dem Menschen schon allgemein abgeforderte "Leistungsprinzip" teilweise "freigegeben" worden. Die erste, gleichsam für die Zulassung zur Teilnahme an der "neuen Sexualität" vermittels der diese propagierenden und steuernden Medien - Stichworte: Oswald Kolle, Beate Uhse - abverlangte Leistung bestehe darin, "schön" zu sein, einen "schönen" - durch in den Medien vorgegebene, gelegentlich wie Modeerscheinungen variierte , eine gewisse Bandbreite umfassende Normen definierten - Körper zu haben (oder mindestens mit Hilfe von Kosmetika, Hilfsmitteln und Operationen einen solchen "herzustellen). Zweitens habe man sexuell "leistungsfähig" zu sein hinsichtlich der Potenz, der Anzahl und der Variationsbreite der sexuellen "Übungen". Häufig werde dabei propagiert, daß diese "Leistungsfähigkeit" umso größer und umso eher herstellbar sei, je freier der sexuelle Akt von etwaigen erotischen und "altmodischen" Liebes-Gefühlen gehalten und stattdessen zur reinen "Nummer", zum gleichsam "sportlichen" Ereignis werde.
- Auf diese Weise werde, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, libidinöse Energie aus dem "Es" nur in sehr geringem Maße der unmittelbar angestrebten Befriedigung und Entladung im sexuellen Akten - mit der Folge entsprechender Entspannung - zugeführt bzw. dazu zugelassen, während der größte Teil dieser Energie weiterhin Anforderungen aus dem "Über-Ich" ausgesetzt bleibe und unterworfen werde, nunmehr nicht mehr unmittelbar der Forderung auf Triebverzicht, jedoch der Forderung, sich dem Leistungsprinzip zu unterwerfen und sich nur in darauf ausgerichteten Bahnen kanalisiert zu äußern. Insoweit diese Forderung zugleich das Gebot enthalte, auf die spontane, ungesteuerte Befriedigung jener Triebe zu verzichten, stelle auch sie sich als Forderung nach Triebverzicht dar.
- Der wesentliche Kern dieser Unterwerfung sexueller Triebenergie unter das Leistungsprinzip sei jedoch, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, in dem vorhersehbaren "Versagen" des "Ichs" bei dem Versuch zu sehen, die Libido in den Bahnen des Leistungsprinzips zu "bändigen". Bereits diejenigen, welche die erforderliche "Qualität" des in diesem Zusammenhang zur "Ware", zum Objekt werdenden Körpers - die "Schönheit" - im Sinne der hierzu vorgegebenen "gesellschaftlichen" Normen - nicht vorzuzeigen oder herzustellen vermögen, sähen sich gleichsam nicht zugelassen zu dieser "neuen" Art von sexueller Betätigung und "Freiheit", müßten Hemmungen haben, ihre "mindere" körperliche Qualität vor dem jeweiligen Partner zu offenbaren und dabei der "Konkurrenz" zu unterliegen, woraus Angst erwachse, welche wiederum derartige Hemmungen verstärke und aufrechterhalte. Zu gleichen Ergebnissen führe die praktische Erfahrung, daß spontane libidinöse sexuelle Energie einerseits und Leistungsorientiertheit andererseits sich nicht miteinander vertragen und daher der Versuch, beides miteinander zu verbinden, in der Regel bestenfalls zwar zu mechanischer Energieentladung, nicht aber zu libidinöser Entspannung im seelischen Bereich führt, im übrigen jedoch vor allem immer wieder zur Kapitulation der Libido im Leistungsversuch, also zu Erlebnissen eigener "Impotenz", welche wiederum Angst vor dem Verlust der Achtung und Zuneigung des Partners, vor allem aber Angst vor dem "Versagen" auch beim nächsten Mal produziere, welche wiederum ein solches "Versagen" beim nächsten Mal sehr wahrscheinlich mache, wenn nicht nahezu garantiere.
- Auf solche Weise produziere, wie der Sachverständige darlegen wird, dieses dem Leistungsprinzip unterworfene Erleben "eigener" Sexualität letztlich Angst vor dieser eigenen Sexualität - als Angst vor dem "Versagen", mit welcher das "Ich" dahingehend umzugehen tendieren werde, daß es dem "Es" erneut den Verzicht auf Versuche originärer Befriedigung vorzuschreiben versuchen werde, damit jene Angst nicht stets auf's Neue wieder belebt werde - so daß das Ergebnis jener Art von "sexueller Befreiung" letztlich wieder die Forderung nach Triebverzicht sei, wenn auch dieses Mal nicht aus Angst vor dem Fegefeuer der biblischen Schriften, so doch - und heute womöglich sehr viel nachhaltiger - aus Angst vor der Verachtung - und "Selbstverachtung" -, welche unter der Geltung des Leistungsprinzips dem "Versager" zuteil wird. So habe die vordergründige Auflockerung der ursprünglichen christlichen Sexualmoral in Wahrheit eine grundlegende Veränderung der psychodynamischen Prozesse im Menschen im Sinne einer Befreiung relevanter Anteile seiner libidinösen Energie aus der Umklammerung durch das "Über-Ich" nicht mit sich gebracht, so daß sich auch an der durch die Unterdrückung der Sexualität mitbegründeten Beherrschbarkeit der Menschen auf der Basis ihrer dadurch geformten psychischen Strukturen durch die "Sexwelle" nichts entscheidend geändert habe - wenn man davon absehe, daß einerseits die scheinbare Freigabe der Sexualität eine noch größere Bindung der Menschen an die dies offenbar "duldende" Obrigkeit wegen dieses "Entgegenkommens" und dieser "Liberalität" bewirken kann, andererseits das Thema "Sexualität" dadurch zugleich viel eher und auf viel breiterer Ebene in das "öffentliche Bewußtsein" gerückt wurde und infolgedessen quantitativ und qualitativ im Verhältnis zu früheren Zeiten ungleich mehr sexuelle Reize auf den Menschen einwirken und seine im "Es" eingeschlossene, ohnehin nach Befriedigung drängende libidinöse Energie unaufhörlich dazu verlocken, die in frühkindlicher Zeit eingepflanzten Tabus zu durchbrechen. Insoweit, so wird der Sachverständige darlegen, wirke die ständige Vorführung angeblich "befreiter" Sexualität anderer Menschen zusammen mit dem Eindruck, daß sexuelle Betätigung nunmehr seitens der Obrigkeit nicht mehr im früheren Maße mit Sanktionen belegt - stattdessen im Einzelfall gar mit Ruhm und Reichtum belohnt - werde, an der fortschreitenden Demontage der biblisch-christlichen Sexualmoral im frühkindlich noch durch diese geformten, im Erwachsenwerden jedoch seine veränderte Umwelt allmählich begreifenden jungen Menschen zunehmend mit.
- Der Sachverständige wird, insoweit zusammenfassend, darlegen, daß die historischen, wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen gerade im christlich-abendländischen Kulturkreis insbesondere seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit ihren Folgen - etwa der beschleunigten Vermehrung des Wissens der Menschheit und das Funktionieren von Umwelt und Natur wie auch des Menschen selbst sowie des "Zusammenrückens" der Völker durch Verbesserung und Beschleunigung der Verkehrs- und Kommunikationswege einerseits, die fortschreitende Verschärfung der unterschiede zwischen Armen und Reichen, die Überproduktion von Waffen und Vernichtungssystemen, zwei Weltkriege und zahlreiche weitere Kriege, deren regionale Begrenzbarkeit immer weniger zu gewährleisten ist und deren Bedrohlichkeit sich der Einzelne, dem sie "live" im Fernsehen vorgeführt werden, kaum noch entziehen kann, die ebenso kaum noch regional begrenzbare Bedrohung durch die Atomkraft, die Zerstörung der Umwelt und der Lebensräume für Mensch und Natur in immer schneller werdender Geschwindigkeit , daß diese Entwicklungen in fortschreitendem Ausmaß und Umfang zu einer erheblichen Schwächung und Entwertung gerade solcher Grundwerte und -gebote der christlichen Weltanschauung geführt haben, auf die sich die Kultur des christlichen Abendlandes gestützt und bezogen habe und noch weiter zu stützen versuche und die als wesentliche Instanzen des "Über-Ich" den psychischen Apparat des Menschen, damit seinen Charakter, sein Bewußtsein und Unterbewußtsein und seine Verhaltensweisen über 2000 Jahre hinweg auch dort nachhaltig beeinflußt und geformt haben, wo sich der Einzelne und die Herkunft dieser Gebote aus den biblischen Schriften kaum noch gekümmert haben mag: das Gebot, irdisches Leiden geduldig zu ertragen und auf Gott, das jüngste Gericht und ein besseres, ewiges Leben im Jenseits zu hoffen und zu vertrauen, und das Gebot, derweilen der weltlichen Obrigkeit als von Gott gegebener gehorsam und untertan zu sein und sich deren Wohlgefallen darüberhinaus durch keusches und sittsames Leben, durch Fleiß und Zinsgroschen zu vergewissern. Der Verlust an Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft einer göttlichen Instanz, deren Priester noch unlängst die Waffen gesegnet haben, welche Millionen den Tod brachten, und zugleich predigten: "Du sollst nicht töten!", und der von Gott angeblich eingesetzten weltlichen Obrigkeit, die mit dem Hinweis etwa auf den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen den fortschreitenden Prozeß der Zerstörung der Umwelt und menschlichen Lebens allenfalls mit kosmetischen Schönheitspflastern garnierten, führe zu einer zunehmenden Irritation des "Ichs" des Menschen in Bezug auf die Immer noch erhobenen Ansprüche dieser Instanzen des "Über-Ich", die immer deutlicher mit dem im "Ich" wirkenden Selbsterhaltungstrieb kollidierten und zugleich immer weniger nachvollziehbare Rechtfertigung dafür böten, die Triebansprüche aus dem "Es" auf eine Mäßigung oder auf Verzicht auf Befriedigung im Interesse jenes "Über-Ich" zu verpflichten und sie gleichsam von dieser Pflicht zu "überzeugen". So entstehe, wie der Sachverständige darlegen wird, zunehmend eine zunächst latente Bereitschaft und Neigung des "Ich", in seiner Rolle zwischen "Es" und "Über-Ich", die durch Vermittlung zwischen beiden, aber auch durch Abwehr übermäßiger Ansprüche beider gekennzeichnet sei, angesichts des Versagens der "Über-Ich"-Instanzen nun gleichsam einmal der anderen Seite, dem "Es", mehr Spielraum zu lassen, um zu sehen, ob damit ein glücklicheres Leben zu gewinnen, mehr Lust zu gewinnen und Unlust zu vermeiden sei. Latent bleibe diese Bereitschaft vorerst deshalb, weil das "Ich" infolge seiner frühkindlichen Vorprägung durch gerade jene "Über-Ich"-Instanzen noch gehemmt sei, dieser Neigung nachzugeben, weil Schuldgefühle und schlechtes Gewissen noch wirksam seien, weil ferner gerade diese "Über-Ich" -Instanzen ja nach wie vor vorhanden seien und noch immer mit Strafe drohten und Angst erzeugten - etwa vor gesellschaftlicher Isolierung des "Abweichlers" -, und weil dem "Ich" nicht bekannt sei, wohin das freie Fließenlassen der Triebenergien aus dem "Es" tatsächlich führen werde, weil "Neuland" zu betreten wäre und damit die wiederum Angst erzeugende Gefahr bestünde, den "Boden unter den Füßen" zu verlieren. Jedoch sei, wenn die Bereitschaft zum Nachgeben gegenüber dem "Es" erst einmal latent vorhanden sei, das "seelische Gleichgewicht" im Triebhaushalt des Menschen bereits so weit labilisiert, daß bestimmte von innen oder von außen hinzutretende Ereignisse, wie etwa eine "psychische Krise" in einer zwischenmenschlichen Beziehung oder eine Explosion in einem Atomkraftwerk mit der dadurch hervorgerufenen zusätzlichen, akuten Angst, im Einzelfall ausreichen könnten, dieses Gleichgewicht so weit zugunsten des "Es" zu verschieben, daß dieses den "Ausbruch" erst einmal "wagen" könne und das "Über-Ich" dies nicht mehr vorab verhindern, sondern allenfalls nurmehr nachträglich darauf reagieren könne.
- Gerade die Angst davor, mit dem "Ausbruch" der Triebansprüche des "Es" und der Wendung des "Ich" gegen die "alten" Ansprüche des '"Über-Ich" unbekanntes Neuland zu betreten und dabei jedenfalls zunächst keinen "Boden unter den Füßen" zu haben, werde, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, bei einem in einer solchen psychischen Verfassung befindlichen Menschen dann gemildert werden oder gar entfallen - und damit ihre Funktion als Hemmung der "Wende" verlieren -, wenn dieser Mensch auf andere treffe, die zumindest überzeugend den Anschein erweckten, als hätten sie jenen insoweit entscheidenden ersten Schritt auf das "Neuland" bereits getan und hätten dort bereits Erfahrungen gesammelt, durch welche sie in der Lage seien, dem Betreffenden bei seinem eigenen ersten Schritt dorthin zu helfen. Insbesondere ein in solcher psychischer Situation befindlicher Mensch, der über ein nur erst schwach ausgebildetes "Ich" - und damit über wenig eigene Orientierungskräfte - verfüge, werde recht schnell dazu tendieren, sich der Hilfe solcher anderer Menschen jedenfalls dann zu bedienen, wenn diese ihm zugleich als sympathisch erschienen, zumal die Aussicht darauf, eine solchen entscheidenden Schritt nicht allein, sondern in Gesellschaft anderer gehen zu können, zugleich geeignet sei, die Angst davor zu vermindern, infolge dieses Schrittes in völlige Isolation zu geraten. So könne auch das nur zufällige Zusammentreffen eines bis dahin nur latent auf der Suche nach einer neuen Identität befindlichen, sich dessen womöglich bis dahin gar nicht völlig bewußten, lediglich unter seiner bisherigen psychischen Verfassung leidenden Menschen mit solchen anderen, eine augenscheinlich alternative, womöglich einen Ausweg weisende Konzeption vertretenden und praktizierenden Menschen in dem ersteren das Bewußtsein von der eigenen Veränderungsbedürftigkeit und -bereitschaft überhaupt erst aus der latenten Bereitstellung hervorrufen und "wecken", um sodann sogleich, da Vorbild und Hilfe augenscheinlich bereitstünden, den erforderlichen ersten Schritt zu tun und sich solchen Menschen und ihrer Konzeption anzuschließen.
- Der Sachverständige wird weiter darlegen, daß die Konzeption von "Thelema" zwar sicher bei weitem nicht die einzige bekannte oder vorstellbare sei, die aus psychodynamischer Sicht als geeignet erscheine, einen Menschen, der sich in einer psychischen Verfassung wie der zuvor beschriebenen befinde, anzuziehen und sich ihm als Hilfestellung und Rahmen seiner ersten Schritte zur Veränderung des Verhältnisses zwischen "Es" und "Über-Ich" in seinem Triebhaushalt, damit zur Veränderung und Stärkung seines "Ich" und seiner Persönlichkeit anzubieten, daß jedoch die Konzeption "Thelema" jedenfalls so, wie sie sich einem bis dahin Außenstehenden anfänglich darbiete und soweit sie von ihm anfangs verstanden und begriffen werden könne, augenscheinlich zu den insoweit geeigneten Konzeptionen zu rechnen sei. Den "Interessen" eines in frühkindlicher Entwicklungsphase durch starke Ansprüche des "Über-Ich" gefesselten und gehemmten "Es" komme "Thelema" insbesondere im Hinblick auf die sexuellen Triebansprüche mit der Forderung nach deren ungehemmter Befriedigung und der Erhebung der "Liebe" zum Gesetz jedenfalls anscheinend entgegen. Die Zweifel des "Ich" an der Verbindlichkeit der moralischen Instanzen des christlich bestimmten "Über-Ich" greife "Thelema" auf und formuliere deren Berechtigung in Hinweisen auf die "Lebensverneinung" und die "Weltfeindlichkeit" der christlichen Religion und deren "Sklavenmoral". Der Schwäche des "Ichs" verspreche "Thelema" mit der Hilfe beim Auffinden des eigenen "wahren Willens" entgegenzuwirken, der an die Stelle der brüchig gewordenen, Unlust und Unzufriedenheit hervorrufenden Handlungs- und Denkgebote aus dem "Über-Ich" treten werde, welche das "Ich" - und über dieses das "Es" - bislang beeinflußt und beeinträchtigt hätten. Die sprachliche und bildliche Übernahme von Begriffen und Symbolen einer auf den ersten Blick nur "auf den Kopf gestellten" biblisch-christlichen Theologie in der Konzeption von "Thelema" erlaube dem Neuling, sich bei seinem Einstieg in diese Konzeption gleichsam "zuhause", nämlich in ein Kategoriensystem eingebunden zu fühlen, welches ihm im Grundsatz bekannt, nur eben jetzt entgegengesetzt zu bewerten sei, was in einem in der vorstehend beschriebenen psychischen Verfassung befindlichen Menschen mit dessen ohnehin vorhandener latenter Bereitschaft korrespondiere, eine "Wende" des "Ich" weg vom "Über-Ich" - von Gott und Obrigkeit - hin zum "Es" - zu Teufel und Lustprinzip - zu vollziehen. Der augenscheinlich unbefangene Umgang der Thelemiten mit dem "Teufel" berge in sich zudem das Versprechen der Auflösung von in frühkindlicher Entwicklungsphase implantierten Schreckensbildern von Drachen und Finsternis und der Bewältigung der daraus entwickelten Ängste durch die Erkenntnis, daß es sich um die Angst vor der Durchbrechung der Tabuisierung des Lustprinzips gehandelt habe, um eine nunmehr sinnentleerte Angst vor "Licht, Leben, Liebe und Freiheit" ("Eid für Neophyten", Bd.I,Bl.134 d.A.) .
- Der Sachverständige wird darlegen, daß bei einem Aufeinandertreffen eines innerlich an den Moralbegriffen der christlich-abendländischen Kultur bereits zweifelnden, wenn auch von diesen noch geprägten Menschen mit infolgedessen geschwächten "Über-Ich" -Ansprüchen, drängenden Triebansprüchen aus dem "Es" und verunsichertem, latent veränderungsbereitem "Ich" einerseits und einem Konzeptionsangebot wie demjenigen von "Thelema" jedenfalls in seiner zunächst im Anfang erkennbaren Erscheinungsform andererseits ein solcher Mensch unter der Voraussetzung, daß ihm die Träger dieser Konzeption persönlich ausreichend sympathisch seien, in dieser Konzeption eine ausreichende Anzahl von Entsprechungen zu seinen eigenen, auf Veränderung seiner psychischen Situation und seiner Persönlichkeit abzielenden bewußten und unbewußten Einstellungen und Gefühlen werde auffinden können, um sich dieser Konzeption und den sie tragenden und praktizierenden Menschen in seinem Wunsch nach Veränderung seiner selbst "freiwillig", d.h.: in Übereinstimmung mit seiner eigenen bewußten und unbewußten Interessen- und Gefühlslage, aus eigenem Entschluß und aus eigenem Trieb anzuschließen, ohne daß aus psychoanalytisch-psychodynamischer und sozialpsychologischer Sicht eine besondere, über die eigene Darstellung hinausgehende, auf diesen Anschluß zielende, gar manipulierende und den Willen jenes Menschen beeinträchtigende Aktivität der bereits vorhandenen Träger einer solchen Konzeption erforderlich wäre, um diesen Anschluß zu bewirken bzw. um ihn wissenschaftlich nachvollziehbar und verständlich zu machen.
- Der Sachverständige wird sodann zunächst an die Ergebnisse der Begutachtung der Zeugin J. F. durch die Sachverständigen Prof. Dr. W. und Dr. Dr. B. anknüpfen, ferner an seine eigene Exploration dieser Zeugin. Er wird nach dieser mit den vorgenannten Sachverständigen davon ausgehen, daß die Zeugin J. F. aus einer Familie stamme, in welcher ihre wesentliche Bezugsperson - als Trägerin der Funktion der Vermittlung der Ansprüche des "Über-Ich" - die Mutter, daneben allenfalls noch die Großeltern mütterlicherseits gewesen seien, wobei jedoch die Zeugin J. F. alle diese Bezugspersonen gleichermaßen als agressiv und ungerecht, mit sich selbst unzufrieden und selbstbezogen, insgesamt daher als negativ empfunden und daher letztlich abgelehnt habe. Insbesondere die Mutter habe aus der Sicht - und nach dem Bericht - der Zeugin J. F. einerseits eine unangemessene und überzogene Kontrollfunktion - teilweise mit Gewaltanwendung wie Schlägen - ausgeübt, andererseits in den Funktionen der erforderlichen emotionalen Zuwendung sowie der Unterstützung des Explorations- und Lernverhaltens versagt. Auch schulisch sei die Zeugin J. F. nur ungleichmäßig gefördert worden. So stelle sie sich heute als eine zwar normal-intelligente, jedoch "ängstlich-unsichere, zuwendungsbedürftige und in Konfrontationen affektiv labilisierbare, sensible" junge Frau dar, bei der eine "deutliche Ich-Schwäche", eine überdurchschnittliche Beeindruckbarkeit durch ihre "Umgebungsatmosphäre" und insgesamt eine "überwiegende 'Außensteuerung'" festzustellen seien (Prof. Dr. W., 22.9.1988, S. 2/3), ferner eine "generelle Orientierungs- und Perspektivunsicherheit" und ein "personal betontes Zuwendungs- und Anlehnungsbedürfnis" (ebenda), während ihre sexuellen Erfahrungen insgesamt "eher eindeutig hinter den heutigen Durchschnittswerten zurück" blieben (ebenda). Das "Selbst-Konzept" der Zeugin J. F. sei "nicht konsolidiert, die Identität unsicher" (Dr. Dr. B., 30.9.1991, S. 5).
- Der Sachverständige wird weiter auch anknüpfen an die Ausführungen des Sachverständigen Dr. Dr. B., wonach eine "sichere Identität" die Voraussetzung für das Eingehen einer "sozial-emotionalen Bindung" sei, und wonach der "junge Erwachsene ... vor der Intimität" einer solchen Bindung zurückschrecken werde, falls er - wie die Zeugin J. F. - über eine solche "sichere Identität" nicht verfüge, da dann diese "Intimität" ihn "überfordern würde", woraus sich im Falle der Zeugin J. F. erkläre, daß diese sich zu Männern mit ebenfalls noch nicht abgeschlossener Identitätsbildung oder schwer erschütterter Identität hingewandt habe (Dr. Dr. B., ebenda, S. 6), ferner, daß bei der Zeugin J. F. "innerpsychisch kein überwertiger Stellenwert des Sexuellen im Selbstkonzept") festzustellen sei (ebenda, S.
. - Der Sachverständige Prof. Dr. R. wird hierzu darlegen, daß diese Feststellungen zusammen mit der Feststellung des Sachverständigen Prof. Dr. W. über die unterdurchschnittlichen sexuellen Erfahrungen der Zeugin J. F. unter Berücksichtigung der offenkundigen Gefühlsarmut und gleichzeitigen Härte der Mutter der Zeugin in der frühkindlichen und kindlichen Erziehung darauf hinwiesen, daß insbesondere die sexuellen Triebansprüche im "Es" dieser Zeugin offenbar im Kindesalter mit starken Verzichtsforderungen konfrontiert und so stabilen Verdrängungsmechanismen unterworfen worden seien, die mit erheblichen Ängsten vor etwaigen "Äußerungen" dieser Triebansprüche und vor deren Befriedigung verbunden seien. Zu einer vollkommenen Verdrängung dieser Triebe sei es jedoch offenkundig bei der Zeugin, die ja über sexuelle Erfahrungen, wenn auch in unterdurchschnittlichem Ausmaß, durchaus verfüge, nicht gekommen, was sich einerseits aus der Schwäche des "Ich" erklären lasse, welches die Verzichtsanforderungen des "Über-Ich" offenbar nur unzureichend an das "Es" vermitteln könne, andererseits aus dem Druck, welchen die verdrängten Triebenergien beständig ausübten. Die festgestellten Mängel in der emotionalen Zuwendung und der Unterstützung des Explorations- und Lernverhaltens durch die Mutter der Zeugin deuteten zugleich darauf hin, daß der Zeugin J. F. vergleichsweise wenige Kompensationsmöglichkeiten für die verdrängten Triebenergien, also wenige Möglichkeiten, diese umzuleiten, auf andere Ziele hin zu orientieren und ihnen andere Entladungs- und Entspannungsmöglichkeiten zu eröffnen, zur Verfügung hatte. Insoweit sei lediglich einerseits die Beziehung der Zeugin zu ihrem Kind erkennbar geworden, in welche sie einen Teil dieser Energien "investieren" konnte, ohne jedoch offenbar für die Gestaltung einer befriedigenden Mutter-Kind-Beziehung nutzbringende eigene Erfahrungen aus der eigenen Kindheit zu haben und anwenden zu können, abgesehen von dem Wunsch, sich so nicht als Mutter zu verhalten, wie das Verhalten der eigenen Mutter erlebt wurde. Andererseits seien offenbar erhebliche Teile der verdrängten libidinösen Energien in ihre "depressive Grundstimmung" eingebunden (Dr. Dr. B., a.a.O., S. 7), von welcher auch verschiedene Zeugen berichtet hatten, welche die Zeugin J. F. im Jahre 1987 bei "Thelema" erlebt hatten. Daß jedoch offenbar in dieser Mutter-Kind-Beziehung und in der depressiven Grundstimmung die verdrängte libidinöse Energie nicht vollständig gebunden und verbraucht werde, deute sich möglicherweise in dem bereits von den Sachverständigen Prof. Dr. W. (a.a.O., S. 3) und Dr. Dr. B. (a.a.O., S.
übereinstimmend festgestellten "personal betonten Zuwendungs- und Anlehnungsbedürfnis" der Zeugin an, welches allerdings von dem Sachverständigen Prof. Dr. W. - a.a.O. - zu Unrecht als "keineswegs sexuell" bewertet worden sei; vielmehr sei davon auszugehen, daß sich eben darin in vergleichsweise "schüchterner", "ängstlicher" Weise der verdrängte und in seiner Äußerungsmöglichkeit durch Angst behinderte Wunsch nach sexueller Befriedigung äußere. - Nehme man die festgestellte Ich-Schwäche, die überwiegende Außensteuerung und die "generelle Orientierungs- und Perspektivunsicherheit" bei der Zeugin J. F. hinzu und berücksichtige man ferner die Feststellung des Sachverständigen Dr. Dr. B., daß bei der Zeugin J. F. "am Ausgang der Adoleszenz ... der Wunsch nach festen und dauerhaften Lebenszielen" gewachsen sei (a.a.O., S. 6), so habe man, wie der Sachverständige Prof. Dr. R. weiter darlegen wird, insgesamt das Bild eines jungen Menschen, der zwar offenbar gerade im Hinblick auf seine sexuellen libidinösen Energien im Kindesalter durch ein rigides und gefühlsarmes "Über-Ich" zu erheblichem Verzicht und zu Verdrängung gezwungen worden sei, der jedoch dieses "Über-Ich" letztlich eher abgelehnt als akzeptiert habe und daher - nach der Trennung von Familie und Mutter - über weitere, anleitende Instanzen eines "Über-Ich" - bei gleichzeitiger, damit auch zusammenhängender Ich-Schwäche kaum noch verfügte, gleichzeitig unter einem Mangel an Förderung der Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten sowie emotionaler Zuwendung und damit unter einem Mangel auch an erkennbaren Kompensationsmöglichkeiten für verdrängte und gestaute libidinöse Energie litt, was alles zusammen sich offenbar vorwiegend in eben jener "depressiven Grundstimmung" niedergeschlagen habe, welche schon die Sachverständigen Prof. Dr. W. und Dr. Dr. B. festgestellt und erwähnt hätten, ohne jedoch gesondert darauf hinzuweisen, daß dies bedeute, daß die Zeugin J. F. unter dieser ihrer Situation und psychischen Verfassung bereits vor und bei ihrer Ankunft bei "Thelema" gelitten habe.
- Dies festzuhalten sei jedoch, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, dann wichtig, wenn es um die Beantwortung oder Beurteilung der Frage gehe, warum die Zeugin J. F. sich "Thelema" zunächst angeschlossen habe. Der Sachverständige Dr. Dr. B. habe insoweit lediglich an einer Stelle einen entsprechenden Hinweis dergestalt gegeben, daß er aus dem "Wunsch" der Zeugin J. F. "nach festen und dauerhaften Lebenszielen" das Bedürfnis entnahm," sozusagen ... die eigene schwache Identität an der Festigkeit äußerer Ordnungen aufzurichten", und darin einen "ersten ... Hinweis "darauf sah," daß Frau J. F. durch haltbietende, strukturierende Ordnungen angezogen sein könnte, um eine innere Schwäche auszugleichen" (a.a.O., S. 6) . Dies treffe, wie der Sachverständige Prof. Dr. R. ausführen wird, in gewisser Weise durchaus zu, beantworte aber weder die naheliegende Frage, weshalb die Zeugin J. F. eine solche "Ordnung" nicht innerhalb des dafür bereitstehenden, gesellschaftlich gebilligten Spektrums des christlich-abendländischen Kulturkreises habe finden können, noch die weitere Frage, weshalb sie sich auf der Suche nach einer solchen Ordnung gerade auf "Thelema" eingelassen habe. Insoweit habe der Sachverständige Dr. Dr. B. lediglich noch eine "innere Ansprechbarkeit" der Zeugin J. F. "für autoritäre Strukturen" bemerkt (a.a.O., S. 9), habe sich dann jedoch allein der Frage zugewandt, in welcher Weise die Gruppe "Thelema" im Rahmen einer "Kultindoktrination" eine Einstellungsänderung bei der Zeugin J. F. habe bewirken wollen und wie die Zeugin J. F. auf die dabei angewandten Methoden reagiert habe, während eine nähere Untersuchung der Frage, ob etwa nicht nur "Thelema" etwas von der Zeugin J. F., sondern vielleicht auch die Zeugin J. F. etwas von "Thelema" "gewollt", also womöglich selbst eine "Einstellungsänderung angestrebt habe, bislang ausgeblieben sei. Allerdings habe der Sachverständige Dr. Dr. B. die Untersuchung dieser Frage auch nicht als seine Aufgabe angesehen, da sich sein Gutachten auch in seiner im Verlaufe der Hauptverhandlung erweiterten Auftragsform allein auf die Zeit der Zugehörigkeit der Zeugin J. F. zu "Thelema" (vgl. a.a.O., S. 2/3), nicht aber auf die Zeit davor und die Situation ihres Eintrittes in die Gruppe bezogen habe. Dennoch müßten die Ausführungen dieses Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt kritisch betrachtet werden, daß dieser das Verhalten der Zeugin J. F. in der Gruppe "Thelema" und nach ihrem Ausscheiden aus derselben letztlich nur noch in einem Bezugsrahmen betrachtet habe, in welchem die Gruppe in Bezug auf die Zeugin ein Ziel gehabt habe und in dieser Richtung aktiv geworden sei, während die Zeugin J. F. selbst darauf lediglich reagiert und mit einer eigenen Zielvorstellung offenbar nur insoweit imponiert habe, als es ihr darum gegangen sei, der Gruppe zu entkommen. Eine solche Darstellung müsse dann unvollständig und verzerrt bleiben, wenn die Zeugin J. F. mit ihrem Anschluß an "Thelema" zumindest ursprünglich auch ein eigenes Ziel, ein eigenes Interesse verfolgt hätte, in dessen Verfolgung sie sich Unterstützung gerade von dieser Gruppe versprochen hätte. Diese Frage hätte, wie der Sachverständige darlegen wird, aus einer Darstellung der psychischen Reaktionsweisen der Zeugin während und nach ihrer Zugehörigkeit zu "Thelema" nicht "ausgeblendet" werden dürfen, weil beispielsweise eine Konstellation, in welcher die Zeugin eigene Erwartungen an die Gruppe und ihre Konzeption in ihre Zugehörigkeit zu dieser mit eingebracht hätte und sodann im Verlaufe ihrer Gruppenzugehörigkeit darin enttäuscht - oder durch das Gefühl eigenen Versagens frustriert - worden wäre, erhebliche Konsequenzen für die Beurteilung ihres Verhaltens in der Gruppe und insbesondere nach ihrem Ausscheiden aus dieser haben könnte. Die weitgehende Ausblendung dieser Problematik aus den o.a. früheren Gutachten führe dagegen letztlich zu einer wissenschaftlich ungeprüften Übernahme der Behauptung der Zeugin J. F. selbst, sie sei, ohne selbst an einer Aufnahme bei "Thelema" interessiert gewesen zu sein, von vornherein lediglich als "Opfer" von dieser Gruppe vermittels Versetzung in einen "willenlosen" Zustand ergriffen und vereinnahmt worden; die notwendige Überprüfung dieser Behauptung müsse zwangsläufig gerade bei der Frage zunächst ansetzen, ob die Zeugin J. F. tatsächlich keinerlei eigenes Interesse an der Aufnahme und Mitarbeit bei "Thelema" gehabt habe. Die Ausblendung dieser Frage - oder der bloße Hinweis auf die "innere Ansprechbarkeit für autoritäre Strukturen" ohne Diskussion der etwaigen Triebe und Bedürfnisse, der Inhalte, welche da für "autoritäre Strukturen" ansprechbar sein sollten - mache dagegen die Überprüfung der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen der Zeugin J. F. letztlich unmöglich, weil sie damit deren Richtigkeit bereits unterstelle.
- Anzuknüpfen sei eher an die Feststellung, daß die Zeugin J. F. "durch haltbietende, strukturierende Ordnungen angezogen sein könnte, um eine innere Schwäche auszugleichen" (s.o.), wobei zunächst "haltbietende, strukturierende Ordnungen" keineswegs mit "autoritären Strukturen" identisch sein müßten. Entscheidend sei zunächst, daß diese Feststellung in der Tat, und offenbar zu Recht, darauf hinweise, daß die Zeugin J. F. ein eigenes Interesse zu Thelema durchaus mitgebracht habe, nämlich, den "Ausgleich einer inneren Schwäche" zu erreichen. Tatsächlich sprächen, wie der Sachverständige Prof. Dr. R. darlegen wird, dafür, daß dies zutreffe, alle übrigen, weiter oben dargestellten psychischen und psychiatrisch erhobenen Befunde über die Persönlichkeit der Zeugin J. F. und ihre Entwicklung. Sie habe offenkundig unter ihrer Ich-Schwäche wie auch unter der mit ihrer "Orientierungs- und Perspektivunsicherheit" belegten Schwäche ihres "Über-Ichs" in einem - sich in ihrer depressiven Grundstimmung ausdrückenden - Ausmaß gelitten, welches sie : mit großer, an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Interesse an der von "Thelema" propagierten Suche nach dem "wahren Willen", verbunden mit der Vorrangstellung des Lustprinzips als zu verwirklichendem Ziel und sodann zu dem eigenen Entschluß geführt und veranlaßt habe, sich dieser Gruppe und dieser Konzeption anzuschließen. Dafür spreche ihr gesamter psychischer Zustand vor ihrem Erscheinen bei "Thelema", der dem weiter oben beschriebenen Zustand eines an den Grundwerten der christlich-abendländischen Kultur bereits zweifelnden, von diesen nicht mehr ausreichend geleiteten und unter ihrer Geltung bereits in einen Leidenszustand verfallenen Menschen entspreche, dessen Bereitschaft zur Suche nach einer neuen Identität und einer Neuordnung der seine Persönlichkeit ausmachenden psychodynamischen Prozesse bereits zumindest latent vorhanden gewesen sei; berücksichtige man weiter, daß die Zeugin J. F. bei ihrem Erscheinen bei "Thelema" schwanger gewesen sei und sich zugleich in einer gerade dadurch umso tieferen, ihr seelisches Gleichgewicht umso nachhaltiger erschütternden Krise in der Beziehung mit dem Vater des zu erwartenden Kindes, letztlich in einer Situation der Trennung von diesem befand, sowie, daß sie in dieser Situation Trost in einer neuen Beziehung mit einem Mitglied von "Thelema" - dem Zeugen S. J. - fand und zugleich auch von den übrigen Mitgliedern der Gruppe, insbesondere dem Zeugen A. B., ihren eigenen Aussagen zufolge in dieser Anfangsphase freundlich bis liebevoll behandelt wurde und jene sympathisch fand, so entspreche dies genau einer Situation, in welcher ein Mensch in solcher psychischer Verfassung, gerade jetzt mit einem Angebot wie dem der Konzeption von "Thelema" konfrontiert, den Mut finden könne, gleichsam sein bisheriges Leben zu verlassen und in einer solchen Gruppe eine Veränderung und Stärkung der eigenen Persönlichkeit in einem neuen kulturellen Zusammenhang zu versuchen. Daher sei, wie der Sachverständige ausführen wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß die Zeugin J. F. die Entscheidung, sich Thelema anzuschließen, freiwillig und in dem ihr möglichen Maße bewußt, nämlich in Übereinstimmung mit ihren damaligen Bedürfnissen und mit ihrer damaligen psychischen Verfassung getroffen habe.
- An dieser Feststellung würde sich, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, selbst dann nichts ändern, wenn man davon ausgehen wollte, daß etwa der Zeuge S. J. seinerzeit eine Beziehung mit der Zeugin J. F. nur eingegangen sei und beispielsweise der Zeuge A. B. ihr Freundlichkeit nur vorgeheuchelt hätte, um sie damit zur Mitgliedschaft bei "Thelema" zu bewegen. Wolle man angesichts dessen nämlich die Freiheit der Willensentscheidung als so weit beeinträchtigt ansehen, daß von einer eigenen Entscheidung nicht mehr gesprochen werden könne, dann müsse man auch etwa einer Frau, die ein Auto gekauft habe, das Recht zubilligen, den Kaufvertrag deshalb als nichtig zu betrachten, weil der Filialleiter des Autohauses zu ihr bei den Verkaufsverhandlungen ausnehmend freundlich gewesen sei und der Verkäufer selbst ihr Geliebter geworden sei. Dagegen werde man davon ausgehen müssen, daß grundsätzlich jede eigene Entscheidung eines Menschen durchaus verschiedenen, auch werbenden Einflüssen anderer ausgesetzt und von diesen auch mitbestimmt sein könne, ohne daß man wegen solcher Einflüsse aufhören müsse, von einer freien Willensentscheidung zu reden. Wenn in derartigen Beeinflussungen bereits die freie Entscheidung beseitigende "Manipulation" gesehen werden solle, dann werde man den Begriff der "freien Willensentscheidung" alsbald aufgeben müssen, da nahezu jede menschliche Entscheidung zahlreichen anderweitigen Einflüssen unterliege und in diesem Sinne stets "manipuliert" sei.
- Im übrigen stehe, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, der Feststellung, daß von einer freiwilligen, bewußten Entscheidung der Zeugin J. F. für ihre Mitgliedschaft bei "Thelema" auszugehen sei, nicht etwa die Behauptung dieser Zeugin selbst entgegen, sie sei stattdessen mit Hilfe von "Tricks" in einen willenlosen Zustand versetzt und unter Aufrechterhaltung eben dieses Zustandes ohne ihren Willen, also in diesem Sinne unfreiwillig, durch Manipulation und "Gehirnwäsche" in "Thelema" hineingezogen und dort festgehalten worden, und zwar bereits am ersten Wochenende ihrer dortigen Anwesenheit. Der Sachverständige wird sich mit dieser Behauptung später an anderer Stelle näher befassen. Er wird an dieser Stelle vorerst lediglich darauf hinweisen, daß die Zeugin J. F. nicht in der Lage gewesen sei, auch nur einen dieser "Tricks" näher zu beschreiben. Er wird dabei auch daran anknüpfen, daß sich die Zeugin J. F., gerade danach in der Hauptverhandlung am 15.3.1991 ausdrücklich und nachhaltig befragt, schließlich dahingehend geäußert hat, sie habe später von dem Zeugen T. K. gehört, daß sich unter anderen insbesondere die Zeugen A. B. und S. J. sowie ihr ehemaliger Freund C. T. schon vor ihrer - der Zeugin - Ankunft dahingehend besprochen und verabredet hätten, sie - die Zeugin J. F. - so zu manipulieren, daß sie sich Thelema anschließen werde, daß jedoch eine solche Verabredung nicht nur von den Zeugen A. B. und S. J. nicht bestätigt, sondern vor allem von dem von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen T. K. in der Hauptverhandlung am 6.9.1991 ausdrücklich bestritten wurde. Der Sachverständige wird im übrigen, soweit es darum geht, inwieweit die Zeugin J. F. "überredet" worden sein konnte, sich "Thelema" anzuschließen, ausschließen, daß diese Zeugin bereits am ersten Wochenende in einer Weise und mit dem Ergebnis hätte "überredet" werden können, daß sie "Thelema" danach nicht mehr verlassen konnte, wie sie behauptet hat. Durch Überreden sei möglicherweise eine Unwilligkeit zu erreichen gewesen, "Thelema" zu verlassen - wobei auch dies noch eine durchaus freie Willensentscheidung beinhalten würde -, keinesfalls aber eine Unfähigkeit dazu.
- Im übrigen müsse man, wie der Sachverständige hierzu weiter ausführen wird, bei der Beurteilung einer solchen Aussage der Zeugin J. F. die Erfahrungen mit berücksichtigen, welche diese Zeugin während ihres Aufenthaltes bei "Thelema" gemacht habe, und insbesondere die psychodynamischen Prozesse, die durch diese Erfahrungen ausgelöst worden seien und die Bewußtseinslage der Zeugin in dem Zeitpunkt bestimmten, in welchem sie jene Aussage gemacht habe. Hierauf wird der Sachverständige noch später zurückkommen.
- Der Sachverständige wird zunächst in Anknüpfung an die Angaben des Angeklagten selbst, der in der Hauptverhandlung hierzu vernommenen Zeugen und insbesondere an die Ausführungen des Sachverständigen Dipl. Psych. Wi. (in dessen schriftlichem Gutachten vom 10.10.1991) darlegen, daß auch aus seiner Sicht der Angeklagte selbst sehr ernsthaft hinter dem Konzept "Thelema" stehe und an diesem wie innerhalb desselben mit Überzeugung arbeite und weiterarbeite. Dafür spreche bereits die von dem Sachverständigen Wi. dargelegte persönliche und psychische Entwicklung des Angeklagten, die infolge insbesondere einer gestörten Beziehung zu seinen Eltern in der Kindheit und einer daraus folgenden "fundamentalen emotionalen Irritation" unter anderem durch starke Selbstbezogenheit und Dominanzstreben einerseits, Verdrängung von Belastungssituationen, Flucht vor Auseinandersetzungen und Kontaktstörungen im Gefühlsbereich, von Verschlossenheit bei gleichzeitig sehr starkem Bedürfnisdruck gekennzeichnet sei und an deren Ende er sich nach dem Mißlingen von Versuchen einer gutbürgerlichen Lebensweise "seine eigene neue Welt in Gestalt des Thelema-Ordens" geschaffen habe," in dem eine nahezu ritualisierte Form der Kontakt- und Beziehungsgestaltung und Steuerung" durch ihn selbst möglich werde "und ihm Autorität und Selbstbewusstsein auf eine für ihn beeindruckende Weise" gebe, wobei die Figur des Aleister Crowley bzw. die Vision, dessen Reinkarnation zu sein, die Funktion eines "Hilfs-Ich" einnehme (Wi., a.a.O., S. 22-25). Bereits diese Entsprechungen zwischen den psychischen Strukturen des Angeklagten und dem Konzept von "Thelema" wiesen, wie der Sachverständige Prof. Dr. R. weiter darlegen wird, darauf hin, daß auszuschließen sei, daß der Angeklagte sich des Konzepts "Thelema" etwa nur als Vorwand und Mittel zum Erreichen ganz anderer Ziele in heuchlerischer Weise bewußt bediene. Das umfangreiche, von vielen Zeugen bestätigte Wissen des Angeklagten nicht nur über thelemitische Lehren und Schriften, sondern auch über andere, teilweise sehr schwierige und komplexe Bereiche von Weltanschauung und Wissenschaft, das sehr viel intensiven Arbeits- und Zeitaufwand verrate, wie er für die Zwecke eines bloßer "Scharlatans" kaum notwendig wäre, sowie die zahlreichen Veröffentlichungen des Angeklagten sprächen ebenfalls für die jedenfalls subjektive Seriosität seines Anliegens. Dabei werde diese Ernsthaftigkeit in der Vertretung der thelemitischen Lehren keineswegs beeinträchtigt, wenn man von der Annahme ausgehen wollte, daß der Angeklagte im Rahmen seines Konzeptes von "Thelema" zugleich auch gleichsam "private" Zwecke, Interessen und "Gelüste" verfolge, wie etwa das Gefühl, Macht zu haben, oder die Befriedigung sexueller Triebansprüche. Gerade mit den Darlegungen des Sachverständigen Wi. wäre dann vielmehr davon auszugehen, daß der Angeklagte, indem er im Konzept "Thelema" die Möglichkeit der Aufhebung oder Ausgleichung der solchen Interessen zugrunde liegenden Schwächen wie Minderwertigkeits- und Unsicherheitsgefühle oder Kontaktprobleme für sich gesehen und entwickelt hätte, dadurch in umso ernsthafterer Weise selbst in dieses Konzept eingebunden wäre und sich zu dessen Vertretung nach außen hin berufen fühlen würde. Der Sachverständige wird insoweit vergleichend darauf hinweisen, daß man etwa die Seriosität und das Ansehen eines berühmten Malers nicht dadurch als beeinträchtigt ansehen könne und werde, daß man davon ausgehen müsse, dieser empfinde beim Anblick seiner weiblichen Aktmodelle sexuelle Erregung; eher werde man gerade dies als Ursache für die Güte seiner Malkunst begreifen. Erst in dem Falle, daß sich herausstellen sollte, daß dieser Maler in Wahrheit gar nicht malen, sondern nur jene sexuelle Erregung genießen wolle, werde man ihm diese vorwerfen. Für die entsprechende Vermutung, der Angeklagte wolle gar nicht an der Erforschung des "wahren Willens", der Geheimnisse der Magie usw. arbeiten, sondern ausschließlich Macht über andere Menschen entfalten und genießen, fehle es jedoch an jeglichen Hinweisen, während alle bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme insoweit für die gegenteilige Annahme sprächen.
- Der Sachverständige wird hierzu zusammenfassen, daß die Zeugin J. F. seinerzeit in "Thelema" auf eine Konzeption gestoßen sei, die durchaus ernst gemeint war und sich ihr auch als eben so ernsthafte darstellte.
- Der Sachverständige wird sich sodann mit der Frage befassen, inwieweit das Konzept von "Thelema" hinsichtlich der Strukturen der dieses tragenden Gruppe und hinsichtlich der in Verfolgung seiner Ziele angewendeten Mittel und Methoden als geeignet erscheinen konnte bzw. - insbesondere im Hinblick auf die Zeugin J. F. - tatsächlich geeignet war, den an es gestellten Erwartungen eines der christlich-abendländischen Kulturprägung mit den durch diese geformten psychischen Strukturen zu entkommen entschlossenen und auf der Suche nach einer neuen Identität befindlichen Menschen zu entsprechen oder andererseits diese Erwartungen zu enttäuschen.
- Der Sachverständige wird hierfür wiederum insbesondere an seine Exploration der Zeugin J. F., an die Ausführungen der Sachverständigen Prof. Dr. W., Dr. Dr. B. und Wi., an die Angaben des Angeklagten und an die Aussagen der in der Hauptverhandlung als Zeugen vernommenen ehemaligen und noch gegenwärtigen Mitglieder von "Thelema" anknüpfen, aus welchen er zunächst im Kern folgendes zugrundelegen wird:
- daß die Gruppierung "Thelema" im Jahre 1987 von hierarchischen Strukturen jedenfalls in den Augen der meisten Mitglieder derselben insoweit bestimmt war, als der Angeklagte als die oberste Autorität in dieser Gruppe insgesamt zunächst im Sinne einer "geistigen Führerschaft", aber auch in dem Sinne galt, daß auch von ihm gemachte "Vorschläge" und "Anregungen" in der Regel als zu befolgende "Anordnungen" oder "Anweisungen" verstanden wurden, auch wenn sie nicht ausdrücklich als solche formuliert waren, wobei die Nichtbefolgung solcher "Anordnungen" als mit Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus der Gruppe bedroht allgemein verstanden wurde, wenn auch solche Sanktionen nicht regelmäßig tatsächlich verhängt wurden; weiter, daß die Gruppe auch unterhalb des Ranges des Angeklagten insoweit hierarchisch gegliedert war, als es eine Art "Unterführer" - insbesondere in Gestalt des Zeugen A. B. als Leiter jener Ausbildungsgruppe, in welcher sich die Zeugin J. F. befand - sowie verschiedene Rangstufen der übrigen Mitglieder selbst gab, die insbesondere durch den jeweils erreichten thelemitischen "Ausbildungsstand", daneben aber in gewissem Sinne auch durch das "Dienstalter" der einzelnen Thelemiten definiert wurden - wobei sich die Zeugin J. F. in jedweder Hinsicht auf der untersten Stufe dieser Rangskalen befand -, schließlich, daß die bewußte Betonung autoritärer Strukturen innerhalb der Gruppe offenbar in der Ausbildungsgruppe des Zeugen A. B. noch stärker ausgeprägt war als in der Ausbildungsgruppe des Angeklagten, in welcher eine stärkere Tendenz zur Gleichberechtigung der - allerdings durchweg auch schon "älteren", erfahreneren - Mitglieder offenbar zumindest angestrebt wurde; sowie,
- daß innerhalb von "Thelema" - hier wieder offenbar in besonderem Maße in der Ausbildungsgruppe des Zeugen A. B. - ein von außen betrachtet als eine Art "Diszi-plinarstrafensystem" erscheinendes System von sogenannten "Hilfestellungen" zum Erreichen der angestrebten Lernziele wie auch zur Bewältigung einzelner Übungen jedenfalls im Jahre 1987 bestand, innerhalb dessen das Sich-Selbst-Zufügen oder das Sich-Von-Anderen-Zufügenlassen von körperlichem Schmerz einerseits zum Zwecke des Erlernens des Ertragens von Schmerz an sich und als Test der eigenen Leidensfähigkeit insoweit, andererseits aber auch zur "Erinnerung" an bestimmte Aufgaben in verschiedenen Übungen oder zur "Beförderung" bestimmter Denk- und Entscheidungsprozesse besonders imponierten, ferner, daß als zu bewältigende "Aufgaben" und Lernschritte neben dem erheblichen Konsum von Alkohol - zum Zwecke der Enthemmung - an den" Ausbildungsabenden" auch die Ausübung verschiedener sexueller Praktiken mit verschiedenen Partnern begriffen und angeordnet oder angeregt wurde; schließlich,
- daß in der Regel von sehr anstrengenden, langen und mit zahlreichen Aufgaben angefüllten Tagesabläufen auszugehen war, denen entsprechend wenige Ruhepausen und Schlaf gegenüberstand.
Der Sachverständige wird außerdem auch davon ausgehen, daß es neben Anregungen und Anordnungen, welche der Erreichung der in der Gruppe angestrebten Lernziele dienen sollten, auch einen auf die gleichen Ziele gerichteten "Gruppendruck" gab, der zum Teil sich in offenbaren Erwartungshaltungen und zum Teil in Versuchen ausdrückte, solche Mitglieder, die eine gestellte Aufgabe nicht sogleich erfüllen konnten oder wollten, dazu teilweise nachhaltig und massiv zu überreden.
Der Sachverständige wird ferner in diesen Zusammenhängen auch in Rechnung stellen, daß in der Gruppe mit der Aussicht, bei umfassenderem Versagen vor den gestellten Aufgaben die Gruppe gegebenenfalls letztlich verlassen zu müssen, zugleich die Vorstellung verbunden wurde, daß man nach Verlassen der Gruppe in besonderes Elend verfallen, beispielsweise "verrückt" werden könne.Der Sachverständige wird allerdings auch davon ausgehen, daß, abgesehen von der Zeugin J. F., kein einziger Zeuge etwas davon berichtet hat, daß jemals ein Mitglied von "Thelema" mit Gewalt - im Sinne unmittelbaren, körperlich ausgeübten Zwanges - dazu veranlaßt worden wäre oder werden sollte, eine ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen.
Der Sachverständige wird hierzu darlegen, daß in diesen Strukturen, in welchen sich bei "Thelema" offenbar die Verfolgung der bereits weiter oben beschriebenen eigentlichen thelemitischen Ziele - insbesondere das Herausfinden des eigenen "wahren Willens" und das Erlernen des Handelns nach diesem - abgespielt habe, und in den dafür angewandten Mitteln und Methoden erhebliche Risiken des Scheiterns eingeschlossen seien.
Dies beginne bereits bei den Strukturen selbst, welche - wohl in erhöhtem Maße im Jahre 1987 in der "Ausbildungsgruppe A. B." - von bestimmten Personen, insbesondere von solchen, die selbst mit einem nur schwachen "Ich" ausgestattet seien, als "autoritär" jedenfalls empfunden werden könnten und in der unbedingten Ausrichtung auf den Angeklagten in Fragen der thelemitischen "Lehren", in welchen diesem die letzte und höchste Kompetenz in jedem Falle zufiel und als solche anzuerkennen war, zumindest insoweit auch nach allgemeinem Verständnis "autoritär" und "hierarchisch" gewesen seien. Zwar sei dabei die Anerkennung auch unbedingter "fachlicher" Kompetenz keineswegs schon begrifflich damit verbunden oder gar identisch, einer "Autorität" in diesem fachlichen Sinne zwangsläufig Entscheidungsgewalt und Macht auch in allen anderen Fragen und Situationen beimessen zu müssen und in diesem Sinne anfassendes "autoritäres Verhalten" zu akzeptieren. Gerade ein im Sinne der christlich-abendländischen Kultur ursprünglich geformtes "Ich" sei aber in der Regel nur wenig darin geübt, zwischen "fachlicher Autorität" und umfassenderer Machtanmaßung zu differenzieren, weil es eher im Gegenteil gerade aus diesem Kulturkreis vorwiegend von der Erfahrung bestimmt sei, daß "Autorität" sich nicht allein durch Wissen und Erfahrung definiere - oder definieren zu dürfen behaupte -, sondern daraus regelmäßig zugleich auch Machtansprüche herleite und geltend mache. Gerade ein schwaches "Ich" werde dabei, solange es die "fachliche" Autorität entsprechender "Über-Ich" Instanzen anerkennen könne, dazu neigen, sich deren gleichzeitig erhobenen und daraus abgeleiteten Machtansprüchen nicht nur zu beugen, sondern solche diesem "Über-Ich" bereits von sich aus schon im Vorhinein beizumessen. Für "Thelema" bedeute dies etwa, daß der Angeklagte auch dort, wo er subjektiv lediglich eine keinesfalls als "Befehl" verstandene "Anregung" habe geben wollen, damit rechnen mußte - oder damit hätte rechnen müssen -, daß diese von einer Reihe von Mitgliedern dennoch sogleich als "Befehl" verstanden werden würde. Lediglich bei Personen mit starkem "Ich" und schon sicherer Identität hätte der Angeklagte voraussetzen dürfen, daß diese eine solche "Anregung" tatsächlich als diskutablen Vorschlag sogleich begriffen hätten. Gerade die Zeugin J. F. habe aber offenbar in wegen ihrer Ich-Schwäche und unsicheren Identität nachvollziehbarer Weise den Angeklagten nicht bloß als "Autorität", sondern auch als "autoritär" mit dem gewöhnlichen, negativen Beigeschmack dieses Begriffes verstanden und empfunden, ebenso die Gesamtstrukturen von "Thelema" überhaupt, welche sie ja zumindest im Nachhinein ohnehin als bloßen Ausfluß und Ausdruck der "Autorität" und Machtausübung des Angeklagten interpretiere, der dafür letztlich allein verantwortlich sei.
Auf diese jedenfalls von ihr so empfundenen "autoritären" Strukturen sei nun, wieder Sachverständige weiter darlegen wird, die Zeugin J. F. als ein Mensch getroffen, dessen "Ich" sich gleichsam angesichts der Schwächen seines bisherigen "Über-Ich" soeben entschlossen hatte, sich auf die Suche nach neuen Orientierungsmöglichkeiten zu begeben, dabei die Ablösung vom bisherigen "Über-Ich" zu versuchen in diesem Veränderungsprozeß auf das Versprechen des Konzeptes "Thelema" zu vertrauen, den libidinösen Energien aus dem "Es" bei ihrer "Emanzipation" behilflich zu sein und so letztlich zu einer Stärkung des "Ich" selbst zu gelangen. Im von da an beginnenden Erfahrungsprozeß innerhalb von "Thelema" hätten sich nun aber in fortschreitendem Maße offenbar die libidinösen Energien dieses Menschen in ihren psychodynamischen Prozessen erneut in eine autoritäre Struktur eingebunden gesehen, welche der aus der frühkindlichen Formung der Persönlichkeitsstruktur altbekannten Orientierung auf eine "Obrigkeit" hin, der man zu gehorchen habe, weitgehend ähnlich zu sein und sich von dieser lediglich insoweit zu unterscheiden schien, als einerseits die vom früheren "Über-Ich" vermittelten "Werte" auf den Kopf gestellt und entsprechend andere Zielvorstellungen propagiert wurden und andererseits andere Instanzen als die bisherigen, nämlich Crowley, das Große Tier 666 und Michael Eschner, sich anheischig machten, den Platz und die Funktionen des "Über-Ich" zu besetzen. Einerseits werde, wie der Sachverständige darlegen wird, ein Triebapparat, der bislang daran gewohnt gewesen sei, seine Energien in letztlich vom früheren "Über-Ich" bestimmten und vorgegebenen kanalisierten Bahnen fließen zu lassen, in einer solchen Situation der erneuten Konfrontation mit einem derartigen "Kanalisationssystem" eine gewisse Neigung zeigen, sich angesichts der Erinnerung an die Sanktionen, mit denen früher das Verlassen der vorgegebenen Bahnen, oder auch nur der Versuch dazu, bedroht war, erneut in dieses Schicksal zu fügen und sich lieber der bereitgestellten und vorgezeichneten, in gewisser Weise "bequemen" Kanäle zu bedienen und dem neuen "Über-Ich" anzuvertrauen - zumal dieses ja immerhin noch einen Zugewinn an Lust und eine bessere Vermeidung von Unlust verspreche -, statt nun auch gegen das neue "Über-Ich" den Kampf sogleich aufzunehmen; eine solche Neigung, die insbesondere bei der Kombination eines schwachen Ich mit einem bislang gehemmten, hinsichtlich seiner Äußerungs- und Befriedigungsmöglichkeiten noch recht unerfahrenen "Es" auftreten werde, könne man mit dem von dem) Sachverständigen Dr. Dr. B. verwendeten Begriff der "inneren Ansprechbarkeit für autoritäre Strukturen" bezeichnen, besser und genauer aber eher so, daß eine solche Persönlichkeit kaum andere als die Erfahrung autoritärer Strukturen habe, wenig Fähigkeiten zum Widerstand gegen solche bislang habe entwickeln können wie auch kaum Alternativen dazu bislang kenne, sich innerhalb solcher autoritärer Strukturen gleichsam am besten auskenne und sich deshalb in durch Verunsicherung gekennzeichneten Situationen eines gestörten seelischen Gleichgewichts leicht zu der Selbsttäuschung verleiten lasse, gerade in solchen Strukturen am besten und sichersten aufgehoben zu sein. Ein entsprechendes "Angebot" einer "neuen" autoritären Struktur, sich in derselben häuslich niederzulassen und einzurichten, werde aber in der Regel von einer solchen Persönlichkeit nur angenommen werden, wenn und solang sie innerhalb dieser neuen Struktur die Möglichkeit einer qualitativen Veränderung und Verbesserung der eigenen psychischen Befindlichkeit sehe. Andernfalls würden über kurz oder lang die diesbezüglichen Versprechungen des neuen "Über-Ich" einen ähnlichen Legitimations- und Glaubwürdigkeitsverlust erleiden wie die entsprechenden Instanzen des früheren "Über-Ich" und das "Es" wie das "Ich" würden gleichsam nicht mehr einsehen, weshalb, sie sich jenen neuen, den alten so ähnlichen Strukturen unterwerfen sollten, wenn für sie selbst letztlich keine positive Entwicklung dabei herauskomme. Bewege sich das neue "Über-Ich" zudem, wie etwa "Thelema", in einem Klima gesellschaftlicher Isolation und Anfeindung, betrieben unter der Anleitung des "alten", in der Mehrheitsgesellschaft noch immer wirksamen christlich geprägten "Über-Ich", so werde sich bei Nicht-Einlösung, der Versprechen des neuen "Über-Ich" einer solchen Persönlichkeit auch bald die Frage einer Rückkehr zum alten "Über-Ich" stellen, unter dessen Herrschaft man sich wenigstens auf der Seite der Mehrheit befunden hätte und jenen Anfeindungen nicht ausgesetzt war.
Andererseits stünde zunächst, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, gegen eine solche Neigung zur erneuten Unterwerfung unter autoritäre Strukturen bei einer derartigen Persönlichkeit die frische "Erinnerung" an die Gründe, welche diese Persönlichkeit gerade zu dem Entschluß veranlaßt hatten, sich von dem alten "Über-Ich"zu trennen und nicht einfach ein neues "Über-Ich" und eine neue entsprechende Struktur, sondern eine neue Identität und damit auch neue Strukturen für die "Flüsse" der libidinösen Energie zu suchen und zu entwickeln. Ein psychotischer Prozeß im Triebhaushalt, der einmal die Zielrichtung einer grundlegenden Veränderung der gesamten Persönlichkeit aufgenommen habe, werde sich in der Tat nicht allein mit der Formulierung neuer Zielvorstellungen und "Werte" zufriedengeben können und "wollen", sondern zugleich versuchen, den libidinösen Energieströmen auch neue Wege zu bahnen und die Beziehungen zwischen "Es" , "Ich" und "Über-Ich" so auch strukturell zu verändern, insbesondere, gerade "autoritäre" Ansprüche aus dem "Über-Ich" abzubauen und einzuschränken, gleichsam Entscheidungsbefugnisse dem "Über-Ich" entziehen und diese dem Kompetenzbereich des "Ich" einzuverleiben, um so zu einem stärkeren "Ich" zu gelangen, welches sich dann "erlauben" könne, dem "Es" mehr Spielraum einzuräumen. Hieraus resultiere das dialektische Verhältnis zwischen dem Verlangen nach Veränderung der psychodynamischen Prozesse im Menschen auf der einen und den Strukturen gleichsam der "therapeutischen Situation" - hier: der Gruppe "Thelema" - auf der anderer Seite, innerhalb derer sich diese Veränderung abspielen solle: insofern die "alten" psychodynamischen Prozesse von bestimmten Strukturen der Umgebung, in welchen sie sich abspielten, mitbestimmt waren, setze ihre Veränderung auch eine gleichzeitige Veränderung dieser Strukturen voraus, wie umgekehrt zugleich die Veränderung dieser Strukturen bereits veränderte psychodynamische Prozesse voraussetzten. In etwas größerem Maßstabe habe der Angeklagte selbst diese Widersprüchlichkeit - ohne sie allerdings als solche ausdrücklich zu benennen - für den Zeitpunkt, in welchem er persönlich die Wende letztlich weg von der Orientierung auf sich als revolutionär verstehende linke politische Weltanschauungen und Organisationen hin zu - letztlich - "Thelema" vollzogen habe, als sein damaliges Motiv hierfür dahingehend formuliert, daß man "andere Menschen" brauche, "um eine andere Gesellschaft zu schaffen" (wiedergegeben im Gutachten des Sachverständigen Wi.,a.a.0., S. 24). Die "jetzigen" Menschen seien jedoch durch die gegenwärtige Gesellschaft nicht nur geformt worden, sondern blieben diesem Einfluß notwendig unterlegen, blieben notwendig in diese Form gezwängt, solange die gegenwärtige Gesellschaft bestehe, während zugleich diese jetzige Gesellschaft von den Menschen in ihrer gegenwärtigen "Form" aufrechterhalten und stabilisiert werde, so daß weder die Änderung des Menschen ohne gleichzeitige Änderung der Gesellschaft noch die Änderung der Gesellschaft ohne gleichzeitige Änderung der Menschen letztlich vorstellbar sei. Übertragen in die Diktion einer bekannten Redewendung hieße dies, daß neuer Wein in alten Schläuchen ebensowenig befriedigenden Genuß verschaffen würde wie alter Wein in neuen Schläuchen: Formen und Inhalte könnten letztlich, wie im Bereich der psychodynamischen Persönlichkeitsveränderung, nur gemeinsam und gleichzeitig wirksam und nachhaltig verändert werden. Anzeichen dafür, daß dem Angeklagten diese Problematik bewußt gewesen sei, könnten etwa darin gesehen werden, daß offenbar jedenfalls in den ersten Jahren von "Thelema" gewisse Tendenzen einer "Abschottung" des Geschehens innerhalb von "Thelema" und seiner Mitglieder gegenüber der "Außenwelt" bestanden - und womöglich sich auch noch im Jahre 1987 ausgewirkt - hätten, was als Ausdruck eines Versuchs angesehen werden könne, den oben bezeichneten Widerspruch dahingehend "aufzulösen", daß die "alte" Gesellschaft aus der Arbeit am "anderen", neuen Menschen herausgehalten und diese dadurch von den schädlichen Einflüssen jener "alten" Gesellschaft freigehalten werden sollte. Die eigentlich notwendige Konsequenz aber, nämlich: zugleich mit der menschlichen Persönlichkeit auch die diese umgebende und organisierende Struktur zu verändern, sei bei "Thelema" offenbar kaum, jedenfalls aber zu spät und nicht nachhaltig genug gezogen worden. Die stattdessen praktizierte Beibehaltung autoritärer und hierarchischer Strukturen müsse sich daher zumindest als Behinderung des proklamierten Strebens nach dem "anderen Menschen" auswirken.
Während in einer solchen Situation Persönlichkeiten mit bereits starkem Ich und stabilerer Identität solcher Behinderung durch autoritäre Strukturen unter Umständen noch recht gut und für längere Zeit entgegenwirken könnten, weil ihr starkes Ich die Ansprüche des in der Gruppe wirksamen "Über-Ich" bereits teilweise als den eigenen Interessen entsprechende begreifen und so in sich integrieren, damit den "Druck" von Seiten den "Über-Ich" und der aus ihm abgeleiteten autoritären Struktur mildern und den libidinösen Energien gleichsam "Luft verschaffen" könne, werde, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, eine "Ich-schwache" Persönlichkeit sich in solcher Situation mit dem Anspruch, eigene Initiative in der Arbeit an der eigenen Veränderung in gleichzeitiger Abwehr des darauf lastenden Druckes der autoritären Strukturen zu entwickeln, recht bald überfordert und sich nur mehr darauf angewiesen sehen, diese Strukturen zunächst zu akzeptieren und darauf zu hoffen, daß wenigstens die innerhalb derselben angebotenen Möglichkeiten zur eigenen Weiterentwicklung die in Aussicht gestellten Erfolge - Stärkung des Selbstwertgefühls, mehr Lust und weniger Unlust - erbringen würden; soweit jedoch die Triebenergien dieses Menschen ursprünglich auch auf eine Veränderung der sie umgebenden Strukturen "gehofft" hätten und sich insoweit nun bereits wieder zum Verzicht gezwungen sähen, werde bereits an dieser Stelle wieder Unlust und Frustration einsetzen, verbunden mit dem Gefühl jedenfalls partieller eigener Unfähigkeit und Angst vor dem Versagen.
Gerade dort nun jedoch, wo die libidinösen Energien aus dem "Es" einer solchen Persönlichkeit das unmittelbarste Interesse an den thelemitischen Zielsetzungen - insbesondere dem Primat des Lustprinzips - entwickelt haben würden, nämlich im Bereich der Befreiung der Sexualität, sei es offenbar, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, letztlich aus zwei Gründen zu prinzipiellen Enttäuschungen gekommen. Einmal nämlich erschienen die von den Gruppenmitgliedern bei den sogenannten "Saufabenden" häufig erwarteten sexuellen Aktivitäten gerade deshalb, weil ihre Ausübung erwartet, oft angeregt und gelegentlich wohl auch angeordnet worden sei, und weil ihnen eine Funktion im Rahmen der thelemitischen Ausbildungsprozesse beigemessen wurde, als letztlich einem "Leistungsprinzip" untergeordnet: die Erwartung oder gar Aufforderung, mit diesem oder jenem diese oder jene sexuelle "Übung" durchzuführen, habe offenbar weitgehend weniger als Chance begriffen werden können, sich ein Stück "sexueller Emanzipation" zu erarbeiten, als vielmehr als Leistung, die nunmehr zu erbringen sei. Damit müsse für diese sexuellen Betätigungen weitgehend von den gleichen Bewertungen ausgegangen werden, die bereits weiter oben - hier S. 28-30 - für die angebliche "Befreiung der Sexualität" im Rahmen der sogenannten "Sexwelle" etwa seit der zweiten Hälfte der sechziger Jahre darzulegen gewesen seien, nämlich im Ergebnis, daß in derartigen "sexuellen Leistungen" nicht spontane libidinöse Energie ihre originäre Befriedigung finde, sondern letztlich eine lediglich neue Art des Triebverzichts durch die Unterwerfung solcher Energie unter das Leistungsprinzip wenn nicht gefordert, so doch letztlich bewirkt werde mit der Folge, daß sich häufig Angst, gelegentlich Abscheu vor solcher Art von sexueller "Demonstration" einstelle.
Zum zweiten verstoße in der Regel die an einen daran nicht bereits gewöhnten, sexuell eher weniger erfahrenen oder gar gehemmten Menschen gerichtete Aufforderung, seine sexuellen Hemmungen fallenzulassen und vor den Augen anderer sexuell tätig zu werden, gegen die gerade in der Psychoanalyse herausgefundene und als zwingend erkannte Notwendigkeit, an eine in den psychodynamischen Prozessen im Menschen herausgebildete Hemmung, also an die Verdrängungsbarrieren libidinöser Energie und an deren Ursachen, äußerst behutsam und vorsichtig heranzugehen und solche nicht gleichsam "mit dem Holzhammer" zu behandeln. Derartige Verdrängungen hätten nämlich stets nicht nur einen - vom "Über-Ich" her bestimmten - repressiven, sondern zugleich einen Schutzzweck für das "Ich", nämlich, dieses vor übergroßer Belastung durch die Triebansprüche des "Es" zu schützen. Eine solche Verdrängung oder "Hemmung" sei daher zumeist sehr kompliziert und vielschichtig aufgebaut in der Weise, daß mehrere Barrieren übereinander über der Quelle des betreffenden libidinösen Energiestroms aufgeschichtet seien, von denen jede einzelne von einer erheblichen Menge umgeleiteter Triebenergie gestützt und stabilisiert werde (vgl. das "Staudamm" Beispiel oben auf S. 19, Mitte). Dem Analytiker oder Therapeuten träten diese Barrieren als "Widerstände" entgegen, mit denen sich das "Ich" letztlich gegen die Aufdeckung der ursprünglichen, im frühen Kindheitsstadium mühsam konstruierten Umleitungen und Hemmungen libidinöser Energie zur Wehr setze, da diese Aufdeckung stets das "seelische Gleichgewicht" im Triebhaushalt bedrohe. Die Analyse und Therapie müsse daher behutsam zunächst an diesen Widerständen selbst ansetzen und den Versuch unternehmen, diese gleichsam von oben nach unten, von außen nach innen Schicht für Schicht allmählich aufzulösen und so langsam immer tiefer in den innersten Kern des ursprünglichen Triebgeschehens vorzudringen. Stoße man gleichsam von Beginn an gewaltsam durch mehrere Widerstandsschichten tief hindurch, so werde dies in der Regel nur den "Erfolg" haben, daß das "Ich" die eigentliche Zielrichtung des "Angriffs" auf die im innersten Kern hinter der Hemmung geborgene Energie zu früh "bemerke" und alle noch zur Verfügung stehende weitere Energie dorthin umleiten und in den Aufbau noch undurchdringlicherer Widerstände einbinden werde, so daß die letztlich angestrebte "Befreiung" der eingeschlossenen Triebenergie erheblich verzögert und erschwert, wenn nicht völlig unmöglich werde. Es müsse davon ausgegangen werden, daß die Art und Weise der Auslösung und Durchführung sexueller Aktivitäten bei den "Saufabenden" von "Thelema" gerade bei "Ich"-schwachen und sexuell eher gehemmten Mitgliedern wie der Zeugin J. F. letztlich auch in solcher Weise eher zu Verhärtungen der entsprechenden Hemmungen als zu deren an sich ja angestrebter Auflösung geführt habe. Dafür, und zugleich für die vorstehend beschriebene Leistungsorientiertheit dieser sexuellen Aktivitäten, spreche auch die aus einigen Zeugenaussagen zu entnehmende offenbar weitgehende Abwesenheit erotischen Empfindens in diesen Aktivitäten selbst, die sich häufig eher auf einer gleichsam "mechanisch-technischen" Ebene offenbar abgespielt hätten oder doch so empfunden worden seien. Insgesamt jedenfalls müsse davon ausgegangen werden, daß diese sexuellen Aktivitäten zumindest von der Zeugin J. F. zwar ursprünglich durchaus als "interessant", im eigenen Erleben jedoch kaum als sonderlich befriedigend und den Erwartungen entsprechend empfunden werden konnten. Eher seien offenbar Enttäuschung und Frustration, letztlich wiederum auch hier das Gefühl eigenen wie auch des Versagens des Konzepts von "Thelema" bei ihr die Folge gewesen.
Aus diesem Ergebnis könne jedoch, wie der Sachverständige darlegen wird, nicht der Schluß gezogen werden, daß die Zeugin J. F. diese Aktivitäten nicht freiwillig mitgemacht hätte. Ihrer Persönlichkeitsstruktur adäquat sei es vielmehr gerade gewesen, den Versuch durchaus unternehmen zu wollen, ob solche Praktiken sie in der angestrebten Weiterentwicklung ihrer selbst voranbringen konnten. Die Enttäuschung am Ende setze gerade erst eine Reihe entsprechender Erfahrungen voraus, denen sich diese Zeugin offenkundig eben in der Hoffnung unterzogen habe, darin Lustgewinn und Vorwärtskommen in der eigenen Persönlichkeitsentwicklung zu finden. Eben dies habe - insoweit zu Recht - bereits der Sachverständige Dr. Dr. B. festgestellt, indem er unter dem Stichwort "kognitive Dissonanz" dargelegt habe, wie gerade angesichts der Anregung, vor den Augen der Anderen eine sexuelle Praktik durchzuführen, die Kluft zwischen dieser Anforderung und dem etwaigen eigenen Widerwillen dagegen durch die Aufnahme etwa des "konsonanten Elementes" überbrückt werde: "Es bringt mich weiter, es nutzt mir und ist für die Ausbildung wichtig" (Dr. Dr. B., a.a.O., S.14). Es sei, wie der Sachverständige Prof. Dr. R. darlegen wird, davon auszugehen, daß eben in solcher Weise auch die Zeugin J. F. etwa in denjenigen entsprechenden Situationen in der "Ausbildungsgruppe A. B." verfahren sei, für welche sie eigene Beteiligungen an derartigen Aktivitäten selbst geschildert habe, und zwar gerade und erst recht auch dort, wo tatsächlich Widerwillen gegen derartige Anordnungen bei ihr vorhanden gewesen sei (andernfalls die Einzufügung eines solchen konsonanten Elementes ja nicht notwendig gewesen wäre).
Ziehe man nun die Summe aus den zuletzt angestellten Untersuchungen, so müsse man schon hier, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, zu dem Ergebnis kommen, daß allerdings die Zeugin J. F. in der Zeit ihres Aufenthaltes bei "Thelema" schon bis hierher auch unter Außerachtlassung der von ihr behaupteten, den Gegenstand der Anklage bildenden Vorwürfe gegen den Angeklagten offenbar vorwiegend solche Erfahrungen gemacht habe, daß sie ausreichend Anlässe für die Erwägung gehabt hätte, "Thelema" wieder zu verlassen, nämlich in ihrer Summe die Erfahrung, daß die bei "Thelema" vorherrschenden Strukturen und die dort angewandten Mittel und Methoden jedenfalls mit ihrem Bedürfnis nach Behebung ihrer Ich-Schwäche in Verbindung mit ihrer Persönlichkeitsstruktur kaum in Einklang zu bringen gewesen seien, daß die angestrebten und eigentlich verheißenen Erfolge für sie dort kaum zu erreichen und eine Änderung ihrer depressiven Grundstimmung nicht zu erwarten sei, vielmehr unter diesen Umständen eher eine Fortschreibung ihres Leidenszustandes auch deshalb, weil sie, wie der Sachverständige ausführen wird, infolge gerade ihrer Ich-Schwäche dazu geneigt haben werde, diese Ergebnisse ihres Aufenthaltes bei "Thelema" zuerst als Folge eigenen Versagens zu begreifen. Hinzu komme nun die Problematik des Kindes der Zeugin J. F., das sowohl von ihrem Partner, dem Zeugen S. J., als auch von der Gruppe insgesamt, in deren Konzept Kinder offenbar gleichsam "nicht vorgesehen" seien, abgelehnt worden sei, während die Zeugin J. F. gerade in ihrer Mutterrolle, und letztlich nur dort, eine "stabile Eigenständigkeit" aufgewiesen habe (Dr. Dr. B., a.a.O.,S.7), gerade im stärksten Teil ihres "Ich" also statt Bestätigung Ablehnung erfahren habe. Spätestens bei Berücksichtigung dieses Umstandes erscheint ihr Verlassen der "Thelema"-Gruppe als konsequente eigenständige Entscheidung.
- Der Sachverständige wird sich sodann schließlich mit der psychischen Verfassung und Situation eines Menschen wie der Zeugin J. F. nach dem Verlassen einer sogenannten "Sekte" wie '"Thelema" und mit den sich daraus ergebenden Folgen insbesondere für Inhalte und Glaubwürdigkeit der Berichte befassen, die durch solche ehemaligen Sektenmitglieder in der Regel abgegeben werden.
- Er wird hierzu nicht nur an die Angaben der Zeugin J. F. selbst sowie erneut an die Ausführungen der Sachverständigen Prof. Dr. W. und Dr. Dr. B. über diese Zeugin anknüpfen, sondern insbesondere auch an die Angaben der Zeuginnen S. R., M. K. und H. F. sowie T. K. in der Hauptverhandlung sowie an die Untersuchungen von USARSKI, veröffentlicht in Band 15 der im Auftrag des Interdisziplinären Instituts für Religionsgeschichte in Bad Münstereifel herausgegebenen "Kölner Veröffentlichungen zur Religionsgeschichte" unter dem Titel "Die Stigmatisierung Neuer Spiritueller Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland", Böhlau Verlag, Köln und Wien 1988.
- Der Sachverständige wird hierzu zunächst darlegen, daß grundsätzlich davon auszugehen sei, daß offenkundig mangels anderweitig sichtbar gewordener Alternativen das Ausscheiden eines Menschen aus einer "Sekte" wie "Thelema" gleichbedeutend damit sei, daß dieser Mensch damit zurückgeworfen werde in seine Ausgangssituation vor seinem Anschluß an eine solche Gruppierung, sich dabei jedoch nun nochzusätzlich dem Druck ausgesetzt fühle - und in der Regel tatsächlich ausgesetzt sei -, seinen Aufenthalt bei der "Sekte" sich selbst und anderen gegenüber "rechtfertigen" zu sollen und zu müssen. In psychodynamischer Sichtweise bedeute dies, daß das - zumal das schwache - "Ich" zunächst sein Scheitern in dem Versuch zukonstatieren habe, seine Stärkung und eine grundlegende Veränderung der Persönlichkeit zu bewirken, und sich zugleich erneut mit dem früheren "Über-Ich" - der christlich-abendländisch geprägten Mehrheitsgesellschaft und den in ihr bestimmenden Instanzen - und dessen Ansprüchen konfrontiert sehe, die sich zunächst einmal nicht nur mit Unverständnis, sondern vor allem auch gleichsam "mit strafendem Blick" mit dem gerade abgeschlossenen "Ausbruchsversuch" des "Ich" und der libidinösen Energien aus dem "Es" befassen würden. Schon ohne entsprechende Eingriffe Außenstehender werde es dadurch bei dem Betreffenden zu einer akuten und heftigen Neu-Belebung des "schlechten Gewissens", der "alten" Schuldgefühle und Bestrafungsbedürfnisse kommen, mit denen das "Ich" von Kindheit an auf "unziemliche" Regungen des "Es" zu reagieren gewohnt und durch das "Über-Ich" angehalten sei. Sich nun einer "Sekte", zumal einer "Satans-Sekte" und damit einer von der christlich geprägten Mehrheitsgesellschaft besonders scharf ausgegrenzten und geradezu zum "Feind" erklärten Gruppierung angeschlossen zu haben und an den dort praktizierten "Riten" einschließlich sexueller Aktivitäten teilgenommen zu haben, werde vom alten "Über-Ich" als ganz besonders verwerflich gebrandmarkt werden und zu einem besonders schlechten Gewissen, besonders drückenden Schuldgefühlen und (Selbst-) Bestrafungstendenzen führen.
- Diese würden, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, bis zur Unerträglichkeit dann gesteigert werden, wenn entsprechende entsetzte Nachfragen, Vorwürfe und Demonstrationen völligen Unverständnisses an den Betreffenden nun auch noch "von außen" herangetragen würden und ihm zusätzlich den Eindruck vermittelten, man sei womöglich in seiner alten Umgebung gar nicht ohne weiteres bereit, ihn so einfach wieder aufzunehmen, solange man sein Verhalten nicht verstehen könne und daher mißtrauisch gegen eine solche Persönlichkeit sein müsse, fordere aber mindestens eine umfassende Erklärung und Rechtfertigung für dieses Verhalten, für den Anschluß und für das längere Verweilen in der "Sekte". Jedenfalls eine Ich-schwache Persönlichkeit werde in einer solchen Situation von vornherein keine Chance sehen, sich mit einer Darlegung der wahren - teilweise dem "Ich" kaum wirklich bewußten und erklärbaren - Gründe für dieses Verhalten verständlich machen zu können und damit akzeptiert zu werden, sondern werde sich durch "schlechtes Gewissen" und Schuldgefühle sogleich in die Richtung eines umfassenden Schuldbekenntnisses und vor allem einer Distanzierung vom eigenen vorangegangenen Tun gedrängt sehen.
- Der Sachverständige wird hier Bezug nehmen auf insbesondere die Darstellungen der Zeuginnen S. R. und M. K. über die seinerzeitige Rückkehr der Zeugin M. K. in ihre Familie in Dortmund: die Zeugin M. K. hatte - in der Hauptverhandlung am 26.4.1991 - berichtet, daß sie nach wenigen Tagen Aufenthaltes bei "Thelema" im Februar 1987 sich unter dem Einfluß von Überredungsversuchen verschiedener Mitglieder von "Thelema" entschlossen habe, ganz zu "Thelema" zu stoßen und deshalb von Dortmund dahin umzuziehen, nachdem sie bereits verschiedene thelemitische Praktiken, Ausbildungsveranstaltungen und "Saufabende" einschließlich sexueller Praktiken miterlebt und sich daran auch beteiligt hatte, ohne dazu etwa mit Gewalt gezwungen worden zu sein. Von dem beabsichtigten Umzug habe sie seinerzeit vorab ihrem alten Freundeskreis in Dortmund Mitteilung gemacht und erklärt, wann sie nach Dortmund kommen und dort ihre Habe abholen werde. Noch vor ihrer Fahrt nach Dortmund habe sie dann "irgendwann Angst vor der Wiederbegegnung mit den Freundinnen" gehabt, da sie diesen ja würde erklären müssen, was geschehen sei, sie sei ja nun eine Woche weggewesen. Eben so sei es dann auch gekommen, als sie in Begleitung der Zeugen S. J. und S. R. in Dortmund eingetroffen sei. Dort sei in ihrer Wohnung - wie die Zeugin S. R. von hier ab in der Hauptverhandlung bestätigt hat - ihr ganzer Freundeskreis versammelt gewesen, außerdem ihre Mutter und ihr Bruder. Die Zeugen S. J. und S. R. habe man zunächst aus dem betreffenden Zimmer entfernt und anderweitig abgelenkt, während die übrigen Anwesenden auf sie, die Zeugin M. K., so lange eingeredet hätten, bis sie ihren Entschluß, zu "Thelema" zu ziehen, rückgängig gemacht und entschieden habe, in Dortmund zu bleiben. Dabei habe sie schließlich geweint, in der Zeit danach sei es ihr "total schlecht" gegangen, sie habe mehrere Beratungsstellen aufgesucht und sich zwei Jahre lang einer psychotherapeutischen Behandlung unterzogen.
- Der Sachverständige wird darlegen, daß es sich hierbei um eine geradezu idealtypische Situation gehandelt habe, in welcher die Zeugin M. K. - unter gleichzeitiger bewußter Isolierung von den "Thelema"-Mitgliedern - in einen offenbar extremen Rechtfertigungsdruck versetzt worden sei, und zwar auf eine Weise, die, wenn man sich mit diesem Begriff überhaupt anfreunden wolle, durchaus an eine Art "Gehirnwäsche" durch jene Bekannten und Verwandten denken lasse. Diese Zeugin sei von ihren dadurch hervorgerufenen Schuldgefühlen offenbar im Sinne einer Selbstbestrafung in einen Zustand psychischer Erkrankung getrieben worden, der jahrelange therapeutische Behandlung erforderlich gemacht habe und für welchen sie selbst im Nachhinein - im Sinne einer Distanzierung von der eigenen Vergangenheit - nicht jene Situation in ihrer Dortmunder Wohnung und den dort erzwungenen Verzicht auf den Anschluß an "Thelema" , sondern ihre Zeit bei "Thelema" selbst verständlicherweise verantwortlich mache. Aus psychodynamischer Sicht wäre aber, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, bei dieser Zeugin durchaus auch zu untersuchen, ob nicht gerade erst jene "Behandlung" durch den Freundeskreis jenen Zustand erst bewirkt habe. Dafür spreche unter Umständen, daß offenbar die Zeugin M. K. von der an sich naheliegenden Möglichkeit, sich von einem Teil des auf ihr lastenden Schuld-Druckes durch dessen Projektion auf den angeblichen Verursacher, nämlich auf "Thelema" und den Angeklagten, durch eine entsprechend eindeutige "Schuldzuweisung" zu befreien, nicht bzw. erst spät und nicht aus eigener Veranlassung - nämlich erst nach Aufforderung durch die Ermittlungsbehörden - sowie auch dann noch in recht gemäßigter Weise Gebrauch gemacht habe, also nicht von sich aus Strafanzeige erstattet und auch später auf Befragen keineswegs sonderlich haßerfüllt und schreckenserregend über "Thelema" berichtet, sondern lediglich betont habe, sie habe sich bei "Thelema" wie "hypnotisiert" gefühlt und sei "nicht mehr in mir" gewesen. Allgemein werde man, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, davon auszugehen haben, daß in derartigen Situationen die durch den Rechtfertigungsdruck verstärkten Schuldgefühle so unerträglich werden könnten, daß das "Ich" sich von ihnen zu entlasten und die angebliche eigene Schuld auf andere, auf einen "Sündenbock" - vgl. oben S. 24/25 - zu projizieren beginne, vornehmlich auf die- oder denjenigen, mit denen oder mit dem sich der vorgeworfene Sündenfall personal verbunden hatte, der deshalb leicht dafür verantwortlich zu machen sei und den zu verurteilen Umgebung und "Über-Ich" ohnehin bereits bereit und begierig seien - also die "Sekte" - und, da diese ja voller bedauernswerter, noch immer in ihr gefangener anderer Verführter sei, insbesondere ihr Oberhaupt, den "Guru", hier: den Angeklagten, der letztlich allein für all' dieses Elend verantwortlich zu machen sei. Die in der mit dem Schuldgefühl verbundenen Selbstbestrafungsbedürfnis gebundene, gegen sich selbst gerichtete und extreme Unlust und Unwohlsein hervorrufende Energie werde so zugleich nach außen gewendet und gegen den "Sündenbock" gerichtet, wobei sie sich in den Wunsch verwandele, nunmehr diesen bestraft zu sehen, womit, zumal, wenn man bei dieser Bestrafungsaktion selbst aktiv behilflich sei, letztlich eigene Schuld als getilgt, mindestens als gemildert angesehen werden dürfe. Solche Projektionsmechanismen würden dann besonders befördert werden, wenn von außen, von Bekannten und Verwandten, Kirchenleuten und Beratungsstellen, Polizisten und Staatsanwälten auch noch erkennbar nach belastenden Aussagen gegen den "Sündenbock" ohnehin schon dringlich und interessiert gesucht werde. Bezeichnend für eine solche Situation sei etwa die Aussage des Zeugen H. F. in der Hauptverhandlung am 28.5.1991, der geschildert hatte, wie "andere", nämlich Bekannte und Freunde, auf ihn eingeredet hätten, er müsse den Angeklagten "fertigmachen" , der müsse "hinter Gitter". Und noch nachhaltiger werde die Anwendung solcher Projektionsmechanismen - die keineswegs in Gestalt einer bewußten Entscheidung dafür, sondern eher unbewußt eingeleitet würden - geradezu provoziert, wenn etwa jemand wie der Zeuge T. K. hinzukomme, der in der Hauptverhandlung am 6.9.1991 offen erklärt hatte, er sei seinerzeit an der Veröffentlichung einer "Sektenstory" aus finanziellen Gründen interessiert gewesen, und den Kontakt mit einer Illustrierten vermittle, die nicht nur Geld zahle, sondern gleichsam als Gegenwert für die Lieferung der Aussagen gegen den "Sündenbock" auch noch die öffentliche Aufmerksamkeit in Form einer als positiv und angenehm zu empfindenden Zuwendung garantiere, die gleichsam mit der endgültigen Vergebung der begangenen Sünden identifiziert werden könne.
- Im Zentrum eines solchen Projektionsvorganges stehe im übrigen, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, stets das Bemühen des "Ich", die begangene "Sünde" so darzustellen, als sei das "Ich" selbst dafür nicht verantwortlich, sondern lediglich mißbraucht und manipuliert worden, insbesondere in einen "willenlosen" Zustand versetzt worden, so daß die betreffende Persönlichkeit weder recht eigentlich überhaupt gewußt habe, was mit ihr geschah, noch insbesondere sich dagegen hätte wehren können. So sei in der Tat gerade von ehemaligen "Sekten"-Mitgliedern weitverbreitet und schon geradezu stereotyp immer wieder das "Argument" zu hören, sie seien einer "Gehirnwäsche" unterzogen worden und daher für ihr Handeln und Verhalten nicht selbst verantwortlich gewesen, vielmehr nur ein "abhängiger Spielball fremder Kräfte" (Usarski, a. a. O., S. 78 m.w.N.). Hinzu komme gelegentlich die "Entschuldigung, nicht vollkommen über die Tatzusammenhänge informiert gewesen zu sein und erst jetzt - im nachhinein - das ganze Ausmaß der Regelübertretung zu erkennen" (Usarski, a.a.O. ,3.79 m.w.N.). Vor allem aber höre man eben immer wieder letztlich genau jenes Argument, welches auch die Zeugin S. R. hier in der Hauptverhandlung am 19.4.1991 in Bezug auf die von ihr geschilderte Teilnahme an verschiedenen sexuellen und anderen Aktivitäten bei "Thelema" - zu denen sie nie mit körperlicher Gewalt veranlaßt worden sei: und zu denen etwa auch ein Fall gehört habe, in welchem sie sich während eines Gruppenabends selbst aus eigener Entscheidung, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, eine Brandwunde auf dem Hand rücken mit einer Zigarette zugefügt habe, als alle ringsherum "aktiv und beschäftigt" gewesen seien, und zwar zu dem Zweck, "sich selber überhaupt noch mal zu merken" (Zeugin S. R., 16.4.1991) - dennoch wie folgt formuliert habe: "Ich bin doch nicht so blöd, daß ich so etwas tue, ohne dazu gezwungen worden zu sein!"
- Der Sachverständige wird darlegen, daß solche Argumentationsweisen nicht nur vom eigenen "Ich" der betreffenden ehemaligen "Sekten" Mitglieder weithin zur eigenen Entlastung von Schuldgefühlen gepflegt würden, sondern daß diesem "Ich" diese Art der Entlastung auch deshalb besonders nahegelegt sei, weil es damit auf hohe gesellschaftliche Akzeptanz einerseits etwa bei Eltern solcher Menschen treffe, die sich ihrerseits damit von dem eigenen Schuldgefühl zu befreien versuchten, etwa Kinder mit "abartigen" Persönlichkeitsstrukturen in die Welt gesetzt und aufgezogen und damit für diese "Abartigkeit" noch selbst mitverantwortlich zu sein - die Kinder seien eben in Wahrheit nur Opfer hinterhältiger "Gehirnwäsche" durch "abartige" bis "kriminelle" "Gurus" -, andererseits aber auch beiden ideologischen und politischen Trägern der Mehrheitsgesellschaft und bei den Medien, für die ohnehin die Projektion ihrer eigenen Unzulänglichkeiten auf die als "Feinde" ausgemachten "Sekten" und deren Oberhäupter und deren Verteufelung durch Anheftung von Begriffen wie "Gehirnwäsche", "psychologisches Kidnapping" u.a. , kurz: das Einrücken dieser "Feinde" in Sündenbock-Positionen eines der Hauptmittel in dem Versuch sei, die eigenen, zunehmenden Legitimationsschwächen zu verdecken.
- Der Sachverständige wird darlegen, daß gerade USARSKI in seiner vorerwähnten Untersuchung darauf hingewiesen und vielfältig belegt habe, daß es den überaus zahlreichen Publikationen, in welchen insbesondere in den Vereinigten Staaten und in Deutschland derartige Behauptungen über "Sekten" und ähnliche Gruppierungen im Rahmen einer "kollektiv vorgenommenen Devianzdefinition" (Usarski, a.a.O. ,S.77) aufgestellt und verbreitet würden, darunter jenen, auf welche der Bericht der Bezirksregierung Lüneburg vom 25.9.1986 sich beziehe (Haack u.a.), an wissenschaftlichen Nachprüfungen und Belegen für die dort immer wieder wiedergegebenen Behauptungen ehemaliger Sektenmitglieder über "Gehirnwäsche" und "Willenlosigkeit" so vollständig mangele, daß diese Publikationen als "wissenschaftlich unhaltbar" zu bezeichnen seien und im übrigen ohnehin "gegenüber dem reichen Katalog sozialwissenschaftlicher Beiträge mit davon abweichenden Ergebnissen" jedenfalls in der in englischer Sprache geführten Diskussion über "Kulte" "eine Minderheitenposition. markieren" (Usarski, a.a.O.,S.126). Das hindere natürlich nicht, daß gerade die Schriften jener "Minderheitenposition" von interessierter Seite etwa über die Medien besonders "hochgespielt" würden und daß damit auch "Erfolge" im Bewußtsein der Mehrheit der Bevölkerung erzielt werden könnten, weil gerade die mit Reizworten wie "Gehirnwäsche" garnierte Verteufelung der "Sekten" - wie auch, anderer "Sündenböcke", etwa der "Ausländer" - den eigenen Verdrängungs- und Projektionsbedürfnissen weiter Bevölkerungsteile besonders gut entsprächen und entgegenkämen, ohne daß es diesen Bevölkerungsteilen auf die wissenschaftliche Haltbarkeit solcher Schlagworte und Thesen jemals ankomme.
- Insgesamt wird sich der Sachverständige insoweit mit den Ausführungen von USARSKI einverstanden erklären, der hierzu - a.a.O., S. 134-136 -, hier unter Weglassung der Fußnoten und Nachweise zitiert, u.a. folgendes geschrieben hat: Es
- "treten insbesondere zwei biographische Situationselemente im idealtypisch konstruierten Leben eines "Ehemaligen" hervor, die jenen veranlaßt haben könnten, einen negativen Erfahrungsbericht über die eigene alternativ-spirituelle Vergangenheit zu erstellen. Das erste Element ist dadurch charakterisiert, daß aus kollektiv wirksamen Devianzdefinitionen Stigmata erwachsen können, wenn eine in isolierten Aspekten eines Individuums bestehende Abweichung von dessen Interaktionspartner als Ausdruck einer prinzipiell andersartigen Persönlichkeit gedeutet wird. Das zweite Element besteht darin, daß sich aus eben solchen Stigmata in der Regel lebenspraktische Nachteile für den Träger eines entsprechenden Etiketts ergeben.
- Was letzteres betrifft, so wurde in der Vergangenheit dem Ehemaligen - wie allen anderen Bundesbürgern auch - über Presseberichte immer wieder vor Augen geführt, zu welchen Unmutsäußerungen eine "Jugendsekten"-Zugehörigkeit Anlaß geben kann. Ob es sich dabei z.B. um einen von Geistlichen angeregten Boykott eines von Mitgliedern der Vereinigungskirche geführten Lebensmittelgeschäfts in Berlin, um demolierte Fensterscheiben und in Brand gesetzte Rolläden eines im Umbau befindlichen Bhagwan-Zentrums in" Essen, um einen Sprengstoffanschlag auf ein von Bhagwan-Anhängern bewohntes Haus in Ingolstadt, um die Diskussion um ein Berufsverbot für Angehörige Neuer Spiritueller Bewegungen oder Berichte über einschneidende Eingriffe in das unmittelbare Privatleben von Nutznießern alternativ-spiritueller Angebote handelt, ist dabei sekundär. Entscheidend ist, daß eine Zuschreibung des "Jugendsekten"-Etiketts im Alltag häufig mit Maßnahmen verbunden ist, die die Lebenschancen und den Freiraum der von dieser Definition Betroffenen einschränken.
- Mit Berichten dieser Art wird sich der "Ehemalige" vor allem dann identifizieren, wenn er gewissermaßen "am eigenen Leibe" hat erfahren müssen, daß seine in Nachbarkreisen allseits bekannte "Jugendsekten"-Zugehörigkeit auch dann noch als Stigma auf ihm lastet, nachdem er für sich den Entschluß realisiert hat, der Neuen Spirituellen Bewegung den Rücken zu kehren. In solch einer Lage und um unmißverständlich zu signalisieren, daß sich der Devianzverdacht nur auf einen vorübergehenden und eigentlich gar nicht selber zu verantwortenden "Ausrutscher" beziehen darf, keinesfalls aber auf eine persönlichkeitsinhärente Disposition für abweichende Lebensmuster schlechthin, kann sich der Betreffende gezwungen fühlen, die zunächst in aller Stille vollzogene Abkehr von der betreffenden alternativ-spirituellen Bewegung auch für Außenstehende unmißverständlich sichtbar zu machen und sich gleichzeitig von dem auf ihm lastenden Argwohn zu befreien, indem er seine frühere Mitgliedschaft qualitativ uminterpretiert.
- Es ist interessant zu sehen, daß sich der Inhalt der zu diesen Zwecke öffentlich gemachten retrospektiven Deutungen des Lebens in einer "Jugendsekte" genau jener … Interpretationsmuster bedienen, mit Hilfe derer "die subjektive … Verantwortlichkeit ... des Angeschuldigten" in Abrede gestellt werden kann. Die in diesen Zusammenhang so beliebten und bewährten Argumente, in Unkenntnis der eigentlichen Sachlage gegen Regeln verstoßen zu haben oder zum fraglichen Zeitraum nicht "Herr seiner Sinne" gewesen zu sein, finden sich dann auch in den erwähnten Erfahrungsberichten. Typischerweise sind es die Funktionäre der Gruppen, die unter Vorspielung falscher Tatsachen die geköderten Hitglieder gefügig gemacht und deren Willensfreiheit in solch einem Maße eingeschränkt hatten, daß es nur unter großer Mühe gelang, sich aus den Fängen der "Sekte" zu befreien und zu sich selbst zurückzufinden. Auf diese Weise - ... - können die Ehemaligen jede Art Verantwortung ihrer früheren Teilnahme in Gruppen leugnen und als passive Opfer erscheinen. Zusätzlich dürfen sie - anstatt durch Isolation und Liebesentzug sanktioniert zu werden - auf Mitgefühl und Solidarität hoffen.
- Neben dieser rehabilitierenden Funktion, die negativen Erfahrungsberichten beigemessen werden kann, ist auch denkbar, daß eine Negativ-Bewertung des ehemaligen Gruppenlebens dem Konstrukteur eines entsprechenden Erfahrungsberichts helfen kann, die kognitive Dissonanz zu vermindern, die der Gruppenaustritt hat entstehen lassen. Da bei der Wahl für ein Bezugssystem immer auch Wertentscheidungen und philosophische Präferenzen eine Rolle spielen, die im Alltag der jeweiligen Individuen eine Orientierungsfunktion besitzen, kann das mit einem bestimmten Denkmodell zunächst sympathisierende, später jedoch zweifelnde Individuum um eindeutige Maßstäbe bemüht sein, die ihm helfen, seine "weltanschauliche Mitte" zurückzugewinnen. Ein definitives Plädoyer gegen ehemals hoch gehaltene Überzeugungen ist dem Betreffenden dabei dienlich."
- Der Sachverständige wird darlegen, daß die Argumentation der Zeugin J. F. dort, wo diese danach gefragt worden sei, weshalb sie der Gruppe "Thelema" beigetreten sei, weshalb sie dort in fortschreitender Kenntnis und eigener Erfahrung der dort geübten Praktiken und Strukturen, ohne zu deren Erduldung und zu ihrer eigenen Beteiligung daran - abgesehen von den den Gegenstand der Anklage bildenden, von ihr behaupteten Fällen - nach ihren eigenen Angaben jemals mit körperlicher Gewalt gezwungen oder am Weggehen etwa durch Einsperren gehindert worden zu sein, etwa drei Monate lang geblieben sei, und wo die Zeugin J. F. darauf stets geantwortet habe, von Beginn an ihres eigenen Willens mit Hilfe von "Tricks" und "Gruppendruck" beraubt worden zu sein und daher nicht anders habe handeln zu können, diesen oben beschriebenen, verbreiteten Schemata der Argumentation anderer ehemaliger Mitglieder von "Sekten" und ähnlichen Gruppen in vollem Umfang entspreche, zugleich jedoch jedweder wissenschaftlich nachprüfbarer Belegbarkeit ebenso wie jene entbehrten, so daß der Wahrheitsgehalt dieser Behauptungen sich jeder Nachprüfung entziehe. Sehr wohl feststellbar sei dagegen die Funktion, welche diese Argumentationsweise für die Zeugin J. F. selbst aus ihrer Persönlichkeitsstruktur heraus habe, nämlich die Entlastung ihres ohnehin schwachen "Ich" von den wegen ihrer seinerzeitigen Mitgliedschaft bei "Thelema" in ihr gewachsenen Schuldgefühlen und - ihre depressive Grundstimmung noch weiter zu verstärken drohenden - Selbstbestrafungstendenzen durch die Projektion der "Schuld" an ihrem Anschluß an "Thelema" und ihr monatelanges Verbleiben dort und durch die Projektion der "Notwendigkeit" der Bestrafung dafür auf den aus ihrer Sicht für "Thelema" allein verantwortlichen Angeklagten. Die Behauptung der völligen Ausschaltung ihres eigenen Willens durch "Thelema" von Anfang an werde so im Sinne der von USARSKI - s.o. - wie auch von dem Sachverständigen Dr. Dr. B. gebrauchten Begriffe zu dem "konsonanten Element", welches die Zeugin J. F. der "kognitiven Dissonanz" zwischen dem Wissen, "Thelema" angehört und die dortigen Praktiken mitgemacht zu haben, einerseits und dem Wissen darum, daß dies von der Gesellschaft, der sie angehört hatte und wieder angehören wollte, letztlich von ihrem christlich-abendländisch geprägten "Über-Ich" , mißbilligt und als "verboten" verurteilt wurde, hinzufügte, um diese "erträglicher" zu machen oder gar ganz zu beseitigen.
- Dies müsse, wie der Sachverständige weiter darlegen wird, keineswegs zwangsläufig bedeuten, daß die Zeugin J. F. insoweit bewußt "lüge", daß ihr also überhaupt bewußt sei, daß ihre Behauptung von der Ausschaltung ihres Willens durch "Thelema" lediglich eine Funktion für ihr eigenes "Ich" erfülle, jedoch im auch juristisch erforderlichen Sinne nicht "wahr" sei. Zwar würde es auf ein zumindest anfänglich bei der Zeugin J. F. insoweit noch vorhandenes Bewußtsein hindeuten, wenn sie etwa jenen Vorgang bewußt aus den zivil- und strafrechtlichen Verfahren "herausgehalten" hätte, bei welchem sie, den Aussagen der Zeugen D. F. und S. zufolge, sich von dem Zeugen A. B. freiwillig, d.h. ohne erkennbare Zwangsausübung, mit einer Zigarette habe verbrennen lassen, und zwar in einem Zeitpunkt, der vor den ihr angeblich durch den Angeklagten zugefügten Verbrennungen lag: gerade, daß sie diesen Vorfall dann nicht erwähnt und sogleich wiederum mit "Willenlosigkeit" erklärt, sondern daß sie ihn verschwiegen hätte, würde darauf hindeuten, daß sie sich der Freiwilligkeit ihres Verhaltens jedenfalls in diesem Falle bewußt gewesen wäre, dies aber nicht offenbaren wollte, um nicht ihre generelle These von der Willenlosigkeit zu gefährden. Jedoch gelte hier, was der Sachverständige Dr. Dr. B. bereits - a. a. O., S. 13 bis 15 - beschrieben habe, daß nämlich diejenigen "konsonanten" oder "kognitiven" Elemente, welche zur Milderung einer "kognitiven Dissonanz" gesucht und gefunden würden, am "stärksten" seien, an welche sich "der Betroffene besonders gebunden" fühle, wobei "das Ausmaß der Bindung ... abhängig von der Öffentlichkeit" sei, mit welcher dieses Element "gezeigt" werde, und wobei, wenn "bestimmte kognitive Elemente oder Handlungen häufig öffentlich betont oder gezeigt" würden, "damit die innere Bindung umso fester" werde. Für die Zeugin J. F. bedeute dies, wie der Sachverständige Prof. Dr. R. darlegen wird, daß ihre innere Bindung an ihr als "kognitives Element genutztes Argument von der Ausschaltung ihres Willens durch "Thelema" in dem Maße gewachsen sei, wie sie dieses Element bzw. Argument immer wieder und wiederholt in der Öffentlichkeit, im Bekanntenkreis, in der Gruppe um das Frauenhaus und die Zeugin G., in der Illustrierten "Quick", schließlich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und in Gerichtsverhandlungen "gezeigt" und verwendet habe. Es könne durchaus davon ausgegangen werden, daß die Zeugin J. F. an die "Wahrheit" dieses Argumentes mittlerweile längst selbst fest glaube, daß sie sich dieser - um einen anderen Begriff des Sachverständigen Dr. Dr. B. aufzugreifen (a.a.O. , S. 21) - "subjektiv gewiß" sei. Psychodynamisch betrachtet, wäre gerade dies identisch mit dem bestmöglichen Gelingen der Projektion und der Entlastung des "Ich" von den Schuldgefühlen, mit der sichersten Einbindung der dem Schuldgefühl entzogenen Energie in diese Projektion. Im juristisch notwendigen Sinne sei dagegen dennoch diese Behauptung von der Ausschaltung des eigenen Willens bei und durch "Thelema" "objektiv" nicht nur sehr zweifelhaft, sondern mit mindestens an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "unwahr".
Wenn so bereits auf dieser grundsätzlichen Ebene der heutigen Einstellung der Zeugin J. F. zu "Thelema" davon auszugehen sei, daß diese Zeugin in der Beschreibung ihres Verhältnisses dazu zwar nicht unbedingt bewußt lüge, jedoch offenkundig eine mit der "objektiven Wahrheit" nicht übereinstimmende "subjektive Gewißheit" entwickelt habe und diese zum Maßstab insbesondere ihrer Aussagen in diesem Strafverfahren mache, so müsse dies, wie der Sachverständige schließlich weiter darlegen wird, zu Konsequenzen in der Betrachtung ihrer Aussagen auch im einzelnen und in anderen, mit "Thelema" und ihr selbst zusammenhangenden Punkten, insbesondere ihren den Gegenstand der Anklage bildenden strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen den Angeklagten führen. Insoweit komme, wie bereits dargelegt, hinzu, daß bei der Zeugin J. F. auch von einer Verwandlung des ihren Schuldgefühlen nach dem Ausscheiden bei "Thelema" entspringenden und mit diesen korrespondierenden Selbstbestrafungsbedürfnisses in ein Bedürfnis nach Bestrafung des "Schuldigen" - des Angeklagten - auszugehen sei, insoweit noch nicht auf die strafrechtlich relevanten Vorwürfe bezogen, sondern darauf, daß die eigene "Schuld", bei Thelema mitgemacht zu haben, auf das "Oberhaupt" dieser Gruppe projiziert werde. Weiter komme hinzu, daß der Schritt von der Behauptung, der eigene Wille sei ausgeschaltet worden - die der Zeugin "subjektiv gewiß" sei -, zu der Behauptung, es sei ihr etwas gegen den eigenen Willen geschehen, ebenso klein und leicht zu gehen sei wie der Schritt von der Behauptung, man sei zu etwas "gezwungen" worden und habe etwas tun oder erdulden "müssen", zu der Behauptung, das Mittel für diesen Zwang sei "Gewalt" gewesen, oder der Schritt von der Behauptung, man sei "dagegen gewesen, zu der Behauptung, man habe sich "gewehrt". Verbinde man jenes projizierte Strafbedürfnis gegen den Angeklagten mit der Leichtigkeit dieser fast nur als "weitere Erklärung", "Konkretisierung" oder "'Verdeutlichung" begreifbaren Schritte und nehme man hinzu, daß die Zeugin J. F. sich der Akzeptanz entsprechender Vorwürfe gegen den Angeklagten in der Öffentlichkeit wie bei der Polizei im vorhinein nahezu sicher sein konnte, so erscheine es als mindestens durchaus möglich, daß die Zeugin J. F. auch insoweit nicht etwas berichte, was sich tatsächlich "objektiv" so ereignet hätte, sondern lediglich etwas, was sich in ihrer eigenen, inneren, an den Bedürfnissen ihres "Ich" ausgerichteten Rekonstruktion dessen, was ihr bei "Thelema" widerfahren sei, so abgespielt haben müßte, damit ihr "Ich" optimale Entlastung vom Druck der Schuldgefühle und Selbstbestrafungsbedürfnisse erfahren konnte, und was dieser Zeugin im Laufe der Zeit durch vielfache Wiederholung gegenüber Anderen so ebenfalls zur "subjektiven Gewißheit" geworden wäre, so daß sie auch insoweit, wenn sie diese Aussagen heute wiederhole, keineswegs bewußt "lügen" müsse und dennoch "objektiv" die Unwahrheit sagen würde. Dafür würde, wie der Sachverständige darlegen wird, auch der Umstand sprechen, daß die Zeugin J. F. sich in der Anfangsphase nach ihrem Austritt bei "Thelema" der für die Entlastung ihres "Ich" günstigsten Version ihrer Aussagen offenbar noch nicht völlig "subjektiv gewiß" gewesen sei, worauf jedenfalls von Zeugen bekundete Abweichungen der früheren Berichte der Zeugin J. F. über die die Vergewaltigung und die Verbrennungen betreffende Tat von der jetzt der Anklage zugrundeliegenden Version hindeuten könnten - etwa, daß sie dabei "von mehreren" festgehalten worden wäre, wie sie der Zeugin R. und dem sachverständigen Zeugen Dr. Sch. berichtet hatte, oder, daß sich dieser Vorfall nicht am Abend des Freitag, des 11.9.1987, sondern am Montag, dem 14.9.1987, abgespielt hätte, worauf die Angaben der Zeugin W.-S., möglicherweise auch der Zeugin K.-C. hindeuten und was zugleich eher mit der seinerzeitigen Einschätzung des Alters der Brandverletzungen durch den Zeugen Dr. Sch. übereinstimmen würde.
In jedem Falle, so wird der Sachverständige Prof. Dr. R. abschließend darlegen, seien angesichts seiner vorstehenden Ausführungen zu der eigentlichen Qualität der inneren Beziehungen der Zeugin J. F. zu "Thelema" bei ihrem Eintritt dort, während ihres Aufenthaltes dort und nach ihrem Ausscheiden aus dieser Gruppe insbesondere zu ihrer eigenen nachträglichen Einschätzung der Gründe für ihre Mitgliedschaft bei "Thelema" auch an den übrigen Angaben dieser Zeugin, soweit sie mit "Thelema" und der Zeugin selbst inhaltlich in Verbindung stünden, Zweifel und äußerste Vorsicht hinsichtlich des objektiven Wahrheitsgehaltes dieser Aussagen gerade deshalb angebracht, weil diese Zeugin insoweit durchaus objektiv die Unwahrheit sagen könne, sich der "Wahrheit" ihrer diesbezüglichen Angaben aber unter Umständen "subjektiv bewußt" sei, und weil unter solchen Umständen die Unterscheidung von "objektiver" und "subjektiver" Wahrheit in den Aussagen der Zeugin für den Außenstehenden ungewöhnlich schwierig und mit den gewöhnlich in Strafverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln kaum zu treffen sei. Dies gelte auch und besonders für alle Angaben dieser Zeugin, welche direkt gegen den Angeklagten gerichtet seien und diesen belasteten.
Damit ist zugleich belegt, weshalb die Richtern und Schöffen üblicherweise eigene Sachkunde im vorliegenden besonderen Fall für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugin J. F. nicht ausreicht, so daß der Sachverständige zu bestellen ist.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben


